Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

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tes oder gezwungenes Ausscheiden in den Mitgliedern des Direktorii eintreten, 
erfolgt der Ersatz aus der Zahl der Stellvertreter nach der bei der Wahl der- 
selben gehabten Stimmenmehrheit. Dasselbe gilt bei ausscheidenden Stellver- 
tretern. 
Die auf diese Art Eintretenden nehmen ihre Stellen nur bis zur nächsten 
ordentlichen Generalversammlung ein, in welcher sodann die Ergänzung der 
Vakanzen erfolgt. 
Unentgeltliche Geschäftsführung. 
g. 36. 
Die Mitglieder und Stellvertreter des Direktorii erhalten keine Remu- 
neration, sondern nur Reisediaͤten und Erstattung fuͤr Auslagen und Kosten. 
In wiefern jedoch allen oder einzelnen Mitgliedern des Direktorii nach Eroͤff- 
nung des Betriebs aus der Dividende eine besondere Remuneration bewilligt 
werden solle, bleibt dem Beschlusse der Generalversammlung nach F. 23. zul 3. 
vorbehalten. 
Der Vorsitzende. 
S. 37. 
Das Direktorium wählt aus seinen zu Breslau wohnhaften Mitgliedern 
einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter desselben für Verhin- 
derungsfüälle. 
Der Vorsitzende beruft die Versammlungen, leitet die Verhandlungen 
und bestimmt die für verhinderte Direktoren zuzuziehenden Stellvertreter. 
Innere Einrichtung. 
g. 38. 
Das Direktorium entwirft nach seinem Zusammentritte eine Geschäfts- 
ordnung, auf deren Ausführung der Vorsitzende zu wachen hat. Dasselbe 
versammelt sich mindestens vierwöchentlich ein Mal, außerdem aber so oft, als 
es der Vorsitzende für nöthig erachtet, oder zwei Milglieder es verlangen. 
Die Fassung der Beschlüsse erfolgt durch Stimmenmehrheit, wobei 
für den Fall der Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden, resp. seines 
Stellvertreters, den Jueschlag giebt. Ooch müssen zur Fassung eines gültigen 
Beschlusses mindestens vier Mitglieder oder Stellvertreter anwesend sein. 
Die Stellvertreter der Direktoren sind auch ohne Einladung berechtigt, 
jeder Versammlung des Oirektorü# mit berathender Stimme beizuwohnen. 
Besondere Besiimmungen. 
* 
Eine besondere Einladung sämmtlicher Mitglieder des Direktorii unter 
aus-
	        
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