Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

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Ich beauftrage Sie, diese Order durch die Gesetzsammlung zur öffent- 
lichen Kenntniß zu bringen. · 
Potsdam, den 15. Mai 1846. 
Friedrich Wilhelm. 
An die Staatsminister Flottwell und Uhden. 
  
Taxe 
der Honorare für die Hypothekenbewahrer im Bezirke des Appella- 
tionsgerichtshofes zu Köln. 
  
  
onorar 
W*- Geschäfte, für welche das Honorar erhoben wird. “* Silber= 
groschen. 
1.für die Inskription eines Hypothekarrechts oder Privilegiums, 
ohne Rücksicht auf die Zahl der Gläubiger, wenn die- 
selbe in Einem Bordereau beantragt wird. 8 
2. für eine Inskription von Amtswegen . .. 8 
3.für die Erklärung einer Domizilveränderung, geschehe sie nun 
in Verbindung mit einer Zession (Subrogation), oder 
ohne dieselbe, sowie für den Vermerk der Prioritats- 
Einräumngnnggagagagagagagagagag 4 
4. J fuͤr die gänzliche oder theilweise Löschung einer Inskription 8 
5.für den Auszug aus dem Hypothekenbuche über eine Inskrip-= 
tion oder für die Bescheinigung, daß keine Inskription 
besteg . . . . . 8 
6. fuͤr die Transskription einer Mutationsurkunde, und zwar 
für jedes Blatt, von welchem die Seite 36 Zeilen und 
die Zeile 16 bis 18 Sylben durchschnittlich enthalten muß 6 
7.für eine Negatiobescheinigung in Betreff der Transskription 
einer Mutationsurkuden 8 
8.für die Transskription einer Beschlagnahmeverfügung für 
jedes Blatt, von welchem die Seite 36 Zeilen und die 
Zeile 16 bis 18 Sylben durchschnictlich enthalten mu½ß.. 6 
9. J fuͤr die Loͤschung einer Immobiliarbeschlagnahme ... .. . . . ... 8 
10.ür die beglaubte Abschrift einer bei den Hypothekenaͤmtern 
eingereichten oder transskribirten Urkunde, fuͤr jedes 
Blatt, von welchem die Seite 36 Zeilen und die Zeile 
16 bis 18 Sylben durchschnittlich enthalten muß. .. ... 6 
11.für eine Duplikatquittnnnynyg 2 
  
 
	        
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