Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

– 184 — 
Wiederaufbau zu entbinden oder ihm den letzteren auf einer andern Baustelle 
u Estarten, wenn keine polizeiliche Rücksicht dem entgegensteht. g diesem 
. e ist jedoch die Regierung an die vorgaͤngige Zustimmung des Magistrats, 
welcher darüber zur gutachtlichen Aeußerung aufzufordern ist, gebunden. 
K. 63. 
XI. Beamte Dle obere allgemeine Leitung der Feuersozietähs-Geschäfte führt, wie bis- 
der Setlasst, her, der Magistrat, welcher ein Mitglied seines Kollegiums mit deren speziellen 
Bearbeitung zu beauftragen hat. 
9. 64. 
Unmittelbar unter dem Magistrate steht die aus Mitgliedern desselben 
und aus den mit Grundeigenthum angesessenen Stadtverordneken und Bürgern 
gebildee Feuersozietckts -Deputation, als eigentliche verwaltende Behörde. Zu 
7 verselben beizuordnenden Magistratsmitgliedern gehèört namentlich der 
yndikus. 
g. 65. 
Die Kassengeschaͤfte der Feuersozietaͤt werden von Beamten der Kommu- 
nalkasse besorgt, welche in dieser Beziehung dieselben Dienstobliegenheiten haben 
und derselben Kontrolle unterliegen, wie in Ansehung der unter ihrer Verwal- 
tung stehenden Kommunalfonds. 
§. 66. 
Zu den übrigen Büreaugeschäften bedient sich die Feuersozietäts-Deputa- 
tion der zur unentgeltlichen Bearbeitung der Feuersozietäts-Angelegenheiten ver- 
Ppflichteren Subalternen des Magistrats. 
§. 67. 
Für diese Perwaltung der Angelegenheiten der Feuersozietät durch Kom- 
munalbeamte erhalt die Kämmerei von der Feuersozietct einen angemessenen 
Gehaltszuschuß, welcher auf verfassungsmaßigem Wege feslzustellen ! 
S. 68. 
xil. Ge- Bei der Feuersoziekkks-Depuration wird ein Lagerbuch (Kataster) geführt, 
rhe. wrhesmi das Feuerversicherungs-Geschäft betreffente Haupshandlungen nach- 
Hetdtt. . 
C. 69. 
Dies Kataster ist, geordnet nach den einzelnen Stadtbezirken und der 
Nummerfolge der darin belegenen Grundstücke, nach dem beiliegenden Schema 
anzulegen und fortzuführen. 
g. 70. 
Die vorfallenden Veränderungen (Eintreten neuer oder Wegfallen bis- 
heriger Theilnehmer, Erhöhung oder Heruntersetzung der Versicherungssinnme) 
wer-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.