Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

werden, sobald solche als statthaft anerkannt sind, in das Lagerbuch einge- 
tragen. 
K. 71. 
Anträge auf sofortigen Eintritt in die Sozietä4t oder Erhshung einer 
Versicherungssumme können zu jeder Zeit an die Feuersozietäts-Deputation ge- 
langen, welche alsdann sofort die Anfertigung und Neuffeon der Tare zu ver- 
anlassen und die Genehmigung in einer besonderen Verfügung auszusprechen hat. 
S. 72. 
Die etwa nöthige Vervollständigung oder Revislon der eingereichten Tare 
muß demnächst von der Feuersozietäts-Deputation besonders gefördert werden, 
so daß die Genehmigung der Versicherung und die Aushändigung eines Exem- 
plars der revidirten und mit dem Vermerk der Eintragung in das Lagerbuch 
versehenen Taxen an die Versicherten keinen Aufschub erleidet. 
S. 73. 
Bei bloßen Erhöhungen der Versicherungssummen kommt es darauf an, 
ob solche auf Grund einer schon vorhandenen Taxe nachgesucht werden, oder 
ob es der erneuerten Genügung der F. 14. folgd. bedarf; im letzteren Falle ist 
der S. 72. zu beobachten. 
S. 74. 
Bei jeder Veränderung der Versicherungssumme erhält der Eigenthümer 
zur Beurkundung derselben einen Extrakt aus dem Kataster, welcher alle bei 
seinem Grundstücke versicherten Gegenstände und deren Versicherungssumme 
speziell nachweisen muß; dafür sind von ihm nur die gewöhnlichen Schreib- 
und Botengebühren, welche zur Magistrats-Sportelkasse flietzen, zu entrichten. 
g. 75. 
Die Einziehung der Beiträge erfolgt mittelst besonderer von der Feuer- 
sozietäts-Deputation an die einzelnen Debenten zu erlassenden Ausschreibungen; 
die Erhebung derselben Seitens der Kasse dege. men auf Grund einer Heberolle, 
welche gleich, nachdem die Ausschreibungen beschlossen sind, angelegt und mit 
der Be * der Feuersozietäts -Depucation versehen, der Kasse zugefertigt 
werden muß. 
S. 76. 
Die Ausschreibungen sind so zu fassen, daß jeder Assozürte aus derselben 
zugleich eine möglichst genaue Uebersicht der Verwaltung gewinnen, namemllich 
ie Summe aller Beitrdge aus der nächst vorher gegangenen Ausschreibung 
und alle einzelnen seit derselben vorgefallenen Ausgaben an Brandvergütungs= 
geldern, Verwaltungskosten r2c. ersehen kann. 
Eir. Nos) 28° 5. 77.
	        
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