Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

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(Nr. 2713.) Allerhoͤchste Bestaͤtigungsurkunde vom 12. Juni 1846., nebst dem dazu gehboͤrigen 
Nachtrage zu dem Statute der Niederschlesischen Zweigbahngesellschaft, 
in Betreff der Emission von 4000 Stuͤck Prioritaͤtsobligationen im Be- 
trage von 500,000 Rthlr. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen ꝛc. ꝛ. 
Nachdein die Direktion der Niederschlesischen Zweigbahngesellschaft im 
Einverstaͤndnisse mit dem Ausschusse gedachter Gesellschaft gemaͤß dem g. 5. 
des von Uns bestaͤtigten Statuts (Gesetzsammlung fuͤr 1844. Seite 678. ff.) 
beschlossen hat, unter Abaͤnderung des H. 4. des gedachten Statuts den zur 
vollstaͤndigen Ausfuͤhrung und Ausrästung der Bahn erforderlichen Kostenbe- 
trag auf 2,000,000 Thaler festzusetzen und somit den in dem vorerwähnten 
F. 4. auf 1,500,000 Rthlr. bestimmten Fonds um 500,000 Rthlr. zu erhöhen, 
wollen Wir zu dieser Erhöhung des Grundkapitales der Niederschlesischen 
Zweigbahngesellschaft hiermit Unsere Zustimmung ertheilen, auch genehmigen, 
daß jener Betrag durch Ausgabe so genannter Priorikätsobligationen aufge- 
bracht werde, und den Plan für die Emission von 4000 Stück Prioritätsobli- 
gationen der Niederschlesischen Zweigbahngesellschaft, wie solcher nach Inhalt 
der Anlage fesigestellt worden ist, als einen Nachtrag zu dem Statute dieser 
Gesellschaft hiermit bestätigen. 
Die gegenwärtige Genehmigung und Bestätigung soll nebst dem neben 
erwähnten Plane durch die Gesetzsammlung bekannt gemacht werden. 
Gegeben Sanssouci, den 12. Juni 1846. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
Flottwell. 
  
(Nr. 2713.) 335 Plan
	        
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