Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

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(Ar. 2720.) Privilegium wegen Emission auf den Inhaber lautender Prioritaͤtsobligationen 
uͤber eine Anleihe der Niederschlesisch-Maͤrkischen Eisenbahngesellschaft 
von 3,500,000 Rthlr. Vom 26. Juni 1846. 
Wi Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen 2c. ⁊c. 
Nachdem von Seiten der unterm 27. November 1843. von Uns be- 
siätigten Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft auf Grund des in der 
Generalversammlung vom 15. April 1846. gefaßten Beschlusses darauf ange- 
tragen worden ist, derselben Behufs der vollständigen Ausführung des Unter- 
nehmens der Erbauung und Benutzung einer Eisenbahn von Frankfurt nach 
Breslau mit einer Zweigbahn nach Görlitz die Aufnahme eines Darlehns von 
3,500,000 Rthlr., geschrieben: Drei Millionen Fünfmal Hundert Tausend Thalern 
Kurant, gegen Aussiellung auf den Inhaber lautender und mit Zinskupons 
versehener Prioritatsobligationen und zwar von 17,500 Stück zu 100 Rehlr. 
und 35,000 Stück zu 50 Rchlr. zu gestatten, so ertheilen Wir, in Berücksichtigung 
der Gemeinnützigkeit jenes Unternehmens in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes 
vom 17. Juni 1833. und der W. 7. und 8. des Gesellschaftsstatuts vom 
27. November 1843. durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche 
Genehmigung zur Emission der gedachten Obligationen, indem Wir zugleich 
den, die näheren Bedingungen und Maaßgaben enthaltenden, unter dem 5. und 
6. Juni 1840. gerichtlich vollzogenen anliegenden zweiten Nachtrag zum Statute 
mit dem Zusatze hierdurch bestäligen. daß die Gesellschaftsvorstände befugt sein 
sollen, dem Beschluß der Generalversammlung gemäß, diejenigen Prioritäts- 
Obligationen, welche durch Zeichnung von den Inhabern der Stammaktien 
nicht gedeckt werden möchten, besimöglichsi zu verkaufen. 
Die gegenwärtige Genehmigungs= und Besiätigungsurkunde ist mit dem 
Statutnachtrage durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen. 
Gegeben Sanssouci, den 26. Juni 1846. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
Flottwell. 
  
Zweiter Nachtrag 
zum Statut der Riederschlesisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft, 
betreffend die Emission von 52,500 Stück Prioritätsobligationen 
über zusammen 3,500,000 Thaler. 
K. 1. 
Das Anlagekapital der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft 
soll Behufs vollständiger Herstellung der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn, 
einschließlich der Ancchlugtann nach der Scchsischen Gränze, mit Bezug auf 
die
	        
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