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Unter eben diesen Bedingungen ist eine Erneuerung der Anklage gestattet,
wenn die fruͤhere Anklage vom Staatsanwalte zuruͤckgenommen, oder dessen
5 auf Eröffnung der Untersuchung vom Gericht zurückgewiesen wor-
en isl.
K. 23.
Eine Beslätigung des richterlichen Urtheils durch den Juflizminisler findet
nicht ferner Scatt.
§. 24.
#K D DODie Untersuchung und die Entscheidung erster Instanz in Ansehung der-
schriften, jenigen Verbrechen, welche in den Gesetzen mit
A. Verfahren Geldbuße bis zu 50 Thalern,
erster Instanz oder
*P bch laich. Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen,
chen. oder
koͤrperlicher Zuͤchtigung,
oder mit mehreren dieser Strafen zugleich bedroht sind, erfolgt durch kommissa-
risch basn bestellte Einzelrichter.
ie Kompetenz dieser Richter tritt auch dann ein, wenn neben diesen
Strafen zugleich auf Ehrenstrafen zu erkennen ist.
Auzgeschlossen von der Kompetenz der Einzelrichter bleiben jedoch die
Fall, in welchen entweder zugleich auf den Verlust des Adels, eines Amtes,
itels, einer Würde, oder des Rechts zum selbstständigen Gewerbebetrieb zu
erkennen isl, oder in welchen die Verurtheilung für den Verbrecher den Werlust
der Standschaft, der Gerichtsbarkeit, des Patronats oder Bürgerrechts nach
den gesetzlichen Bestimmungen unbedingt zur Folge hat.
g. 25.
Die Geschaͤfte des Staatsanwalts werden bei den Untersuchungen dieser
Art G. 24.) von Polizeibeamten verwaltet, welche der Polizeipräsident kom-
missarisch hierzu ernennt, und über deren Amtsführung derselbe die Aufsicht zu
führen hat. Ueber Beschwerden aber, die gegen diese Beamten wegen verweiger-
ter Erhebung von Anklagen geführt werden, hat auch in diesen Fällen der
Justizminister zu entscheiden. (G. 10.)
Im Ue rigen findet Alles, was über die Pflichten und Befugnisse der
Staatsanwalte, über deren Verhältniß zu den Gerichten, sowie über die Noth-
wendigkeit ihrer Zuziehung bei der Verhandlung vor dem erkennenden Richter
bestimmt ist, auch auf diese Polizeianwalte Anwendung.
9. 26.
Die Anklage kann schriftlich oder muͤndlich angebracht werden.
g. 27.
Wird dem Richter beim Eingange der Anklage zullech der Aeae
vorgeführt, und gesteht derselbe die ihm angeschuldigte That, oder ind gie
e-