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(Nr. 2679.) Bestdtigungs-Urkunde, vom 8. Februar 1846., nebst dem dazu gehörigen Nachtrage
zu dem Statute der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft in Betreff
der Emission von 1,276,600 Prioritätsaktien, vom 3. November 1845.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Peußen 2c. 2c.
Nachdem das Unternehmen der unterm 2. August 1841. von Uns besichtigten
Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft mit Unserer Zustimmung, unter vorlausiger
Aussetzung des Baues der Strecke von Myslowitz nach der Landesgrenze
bei Berun, auf eine Zweigbahn über Myslowitz nach der Grenze des Freistaats
Krakau zum Anschlusse an die Krakau-Oberschlesische Eisenbahn ausgedehnt
und hiernächst in der Generalversammlung vom 28. April 1845. beschlossen
worden ist, unter Abänderung des F. 1. des unterm 11. August 184 3.
von Uns bestätigten Nachtrags zu dem Gesellschaftsstarute den zur vollsicidigen
Ausführung und Ausrüstung der Bahn von Oppeln bis zur Grenze des Freistaats
Krakau erforderlichen Kostenbetrag auf die Summe von „3,676,000 Rchlr.“
festzusetzen, und somit den in dem vorerwähnten §. 1. auf 2,400,000 Rehlr.
bestimmten Fonds um 1,270,000 Rehlr. zu erhöhen, wollen Wir zu dieser Erhöhung
des Grundkapitals der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft hiermit
Unsere Genehmigung ertheilen. Zugleich wollen Wir, nachdem der Verwallungsrath
durch den Beschluß der Generalversammlung vom 10. Juli 1845.
ermächtigt worden ist, jenen Betrag durch Ausgabe sogenannter Prioritäts-Aktien
aufzubringen, hierdurch genehmigen, daß, außer den auf Grund des
Statutnachtrags vom 8. Februar 1843. emittirten 370,300 Rthlr. Prioritaͤts-Aktien,
anderweitig sogenannte Prioritätsaktien zum Belauf von 1,276,600
Rehlr. nach den Bestimmungen des anliegenden, auf Grund des Beschlusses
der Generalversammlung ausgefertigten Nachtrags zu dem Statute der Oberschlesischen
Eisenbahngesellschaft ausgegeben werden, und den ebengedachten
Nachtrag mit Vorbehalt der Rechte Dritter hiermit bestätigen.
Die gegenwärtige Genehmigung und Bestähigung soll nebst dem Nachtrag
zu dem Statut durch die Gesetzsammlung bekannt gemacht werden.
Gegeben Berlin, den S. Februar 1846.
(L. 8.) Friedrich Wilhelm.
Flottwell. Uhden.
O#er. 2670) Nach-