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eine Aktiengesellschaft nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 9. Novem-
ber 1813. (Ges. Samml. für 1843. S. 341. ff.) hiermit bestätigen.
Zugleich bestimmen Wir, daß, so weit nicht in der gegenwärtigen Urkunde
oder in dem Statute andere Bestimmungen getroffen worden, die im dem Ge-
setze über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838. (Gesetzsamm-
lung für 1838. Seite 505. ff.) ergangenen allgemeinen Vorschriften, nament-
lich diejenigen über Expropriation, nebst den besonderen Bestimmungen und
Maaßgaben, welche in dem oben bezeichneten Staatsvertrage vom 20. Dezem-
ber 1841. enthalten sind, auf das Unternehmen der Köln-Minden-Thüringer
Verbindungseisenbahn Anwendung finden sollen.
Die gegenwärtige Konzessions= und Bestchtigungs-Urkunde ist Ust dem
Statute durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen.
Gegeben am Bord der Elisabech bei Swinemünde, den 4. Juli 1846.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
Ühden. Flottwell.
Stat ut
der
Köln-Minden-Thüringer Verbindungs-Eisenbahngesellschaft.
Ur dem Namen der: .
„Köln-Minden-Thüringer Verbindungs-Eisenbahngesellschaft“
ist eine Aktiengesellschaft zu dem Zwecke zusammengetreten, eine Eisenbahn von
der Kurhessischen Gränze, im Anschlusse an die Friedrich-Wilhelms-Nordbahn,
bis zur Köln-Mindener Eisenbahn, in der Richtung über Paderborn nach
Lippstadt, zu erbauen und zum Transport von Personen, Waaren und andern
Gegenständen für gemeinschafrliche Rechnung zu benutzen.
Erster Abschnikt.
Fonds der Gesellschaft, allgemeine Rechte und Pflichten ihrer
Mitglieder.
K. 1.
Zur Erreichung des Zweckes der Gesellschaft ist nach den gemachten
Anschlägen ein Kapktal von 5,690,000 Rthlr. Preuß. Kurant erforderlich,
welches (unter Zuhülfenahme der von des Königs Majestät aus dem Legate
des Hochseligen Königs Friedrich Wilhelm III. Majesiät zur Herstellung einer
Eisenbahn nach den westlichen Provinzen über Kassel zur Verfügung gestellten
Summe von 190,000 Rrlhlr.) von den Gesellschaftsmitgliedern auf die gezeich-
neten 33,000 Aktien, jede zu 100 Rithlr. Preuß. Kurant, zusammengebracht
werden soll. "Q -
(Nk.2730.) 45 S. 2.