— 429 —
Zu Artikel 46.
Die Worte:
„in Aachen oder Burtscheid“
fallen weg, und es sind an deren Stelle die Worte:
„am Sitz der Direktion“
einzuschalten. Demnaͤchst endigt dieser Artikel mit dem Zusatze:
„und sofern der Praͤsident in Aachen oder Vurtscheid wohnt, in Duͤssel-
dorf seinen Wohnsitz haben muß.“
Zu Artikel 47.
Die Worte:
„oder des Spezialdirektors oder auch auf Verlangen von wenigstens
drei Direktionsmitgliedern“
fallen weg; an deren Stelle tritt folgender Satz:
„welche die Einberufung zu bewirken, verpflichtet sind, wenn darauf von
werigstens drei Direktionsmitgliedern oder dem Spezialdirektor angetra-
en wird.“
an Schlusse dieses Artikels fällt das Zahlenwort:
„Drei“
weg und es kritt an dessen Stelle das Zahlenwort:
„Zwei“.
Zu Artikel 51.
Hinter den Worten:
„oder deren Objekt die Summe von fünf Tausend Thalern übersteigt“;
ist folgender Zwischensatz einzuschalten:
„wenn für eine Summe von mehr als fünf Tausend Thaler (5000
Thaler) Hypotheken zu Lasien der Gesellschaft bewilligt werden“;
Zu Artikel 52.
Dieser Artikel schließt mit folgendem Zusatze:
„Die Legitimation der Direktionsmitglieder erfolgt durch ein notarielles
Attest, weshalb bei ihrer Erwählung ein Notar zuzuziehen ist.“
Zu Artikel 54.
Der Passus b. dieses Artikels schlieht mit den demselben hinzuzufü-
genden Worten:
„Desgleichen bei Bewilligung von Hypothekarinskriptionen;“
Zu Artikel 50.
Hinter den Worken:
„Die Mitglieder des Verwaltungsraths müssen“
fallt das Zahlenwort
„Zehn“
weg, und es ist an dessen Statt zu setzen:
un#“
„Funf“.
Zu Artikel 59.
Hier fällt das Wort:
„Aachen“
aus; an dessen Stelle das Wort:
(Nr. 2738—7354.) „Düssel-