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„Düsseldorf“
eintritt. Ferner sind vor dem Worte:
„Vicepraͤsidenten“
die Worte einzuschalten:
„in Aachen wohnenden“.
Zu Artikel 60.
Dieser Artikel schließt mit dem Zusatze:
„Die Versammlungen des Verwaltungsraths finden abwechselnd in
Aachen und Duüsseldorf statt, wenn der Prüsem, und der Vicepraͤsident
sich nicht uͤber einen andern Ort einigen.“
Zu Artikel 62.
Die Worte: ·
,,soüwie die gefaßten etwa darin nicht vollständig aufgenommenen Be-
lässe“
fallen weg.
Vor der Zahl:
„ein und zwanzig“
ist die Zahl:
„drei“
einzuschalten; dagegen fällt am Schlusse dieses Artikels die Zahl
„Drei und vierzig“
Zu Artikel 64.
weg.
s Zu Artikel 66.
In dem Schlußsatze dieses Artikels faͤllt das Wort:
soll“ «
weg, und ist an dessen Stelle das Wort:
„bkann“
einzurücken.
(Nr. 2754.) Bekanntmachung, die Errichtung einer Mktiengesellschaft in Stekttin, unter dem
Namen: „Preußische Südseefischerei-Gesellschaft“, betreffend. Vom
12. September 1846.
D. Königs Majestät haben dem in Stettin unter dem Namen: „Preu-
ßische Südseeftscherei-Gesellschaft“ gebildeten Vereine die Rechte einer Aktien-
Gesellschaft zu verleihen und das Statut dieser Gesellschaft zu bestätigen ge-
ruht. Dies wird hiermit in Gemäßheit der Bestimmung des F§. 3. des Ge-
setzes über Aktiengesellschaften vom 9. November 1843. unter dem Hinzufügen
bekannt gemacht, daß die Aufnahme des Statuts der Gesellschaft in das Amts-
blatt der Regierung zu Stettin angeordnet ist.
Berlin, den 12. September 1846.
Der Finanzminister.
v. Düuesberg.