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Talon zur Prioritäts-Obligation
der
Berlin-Hamburger Eisen
Ser. —
über
Fünfhundert Thaler Pr. Kur.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe nach Ein-
lösung der jetzt ausgegebenen zwölf Zinskupons zu der oben beheichneten Obli-
st
gation die zweite auszugebende Reihe von zwoͤlf Zinskupons nebst Talon.
Berlin und Hamburg, den
Die Direltion der Berlin--Hamburger Eisenbahn-Gesellschaft.
(Ar. 2783.) Allerhoͤchste Kabinetsorder vom 4. Dezember 1846., die einstweilige Aufhebung
der durch die Allerhöchsten Befehle vom 20. September 1836. und 5. Ja-
nuar 1839. zur Beseitigung der in den Kreisen Paderborn, Büren, War-
burg und Hörter aus der Ansiedelung der Juden auf dem platten Lande
und deren Verkehr mit der bauerlichen Bevölkerung entsprungenen Miß-
verhältnisse, angcordneten Ausnahmemaaßregeln betresffend.
A den Bericht des Staatsministeriums vom 19ten v. M. will Ich die zur
Beseitigung der in den Kreisen Paderborn, Büren, Warburg und Hörter des
Regierungsbezirks Minden aus der Anstedelung der Juden auf dem platten
Lande und deren Verkehr mit der bäuerlichen Bevölkerung entsprungenen Miß-
verhältnisse durch die Befehle vom 20. September 1836. und 5. Januar 1839.
angeordneten Ausnahmemaaßregeln hierdurch einstweilen aufheben, mit dem
Vorbehalte, dieselben sofort wiederum in Kraft treten zu lassen, wenn die Miß-
siände, auf deren Beseitigung sie gerichtet waren, von Neuem bemerkbar werden
sollten. — Dieser Mein Befehl ist durch die Gesetzsammlung zur öffemlichen
Kenntniß zu bringen.
Charlottendurg, den 4. Dezember 1846.
Friedrich Wilhelm.
An das Staatsministerium.