Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

Sachregister. 1846. 5 
Auslagen, (Forts.) 
legenheiten vor dem obern Fichiadggrte zu Berli 
(A. K. O. v. 5. Oktbr. 46. Nr. 3.) 4 
Ausland, Priesterweihe in dems., (•. ****“- Prie- 
sterstand. 
Ausländer, als Kläger, die Nichtbestellung einer Kau- 
tion seitens ders. (Prozeßord. Tit. 21. S. 13.) giebt 
dem Verklagten in summarischen Prozessen die Befugniß, 
über solche rechtsgültige Einrede zunächst verhandeln 
und erkennen zu lassen. (V. v. 21. Jul. 460. §. 5 
Lit. 0e. u. §. 6.) 292. 293. — als Eigenthümer von 
Dampf- und Segelschiffen, Strafvollstreckung gegen dies. 
und deren Schiffspatrone, Führer oder Maschinenwärter 
wegen Zuwiderhandlungen gegen die für die Rheinschif- 
fahrt bestehenden strompolizeilichen Vorschristen. (V. v. 
144. Aug. 46.) 432. — Verfahren gegen solche und 
Auslieferung ders. wegen Münzverbrechen, Nachmachung 
und Verfälschung öffentlicher Papiere, so wie wegen 
wissentlicher Verbreitung von dergl. nachgemachten oder 
verfälschten Papieren. (A. K. O. v. 26. Septbr. 46. u. 
Münzkartel v. 21. Oktbr. 45. Art. 2. u. 3.) 477. 479. 
480. 
Ansländische Korporationen und andere juristische 
Personen des Auslandes, können Grundeigenthum inner- 
halb der Preußischen Staaten nur mit Allerhöchster Königl. 
Genehmigung erwerben. (G. v. 4. Mai 46.) 235. — 
ohne letztere sind die auf einen solchen Erwerb bezügli- 
chen Verhandlungen nichtig. (ebend. S. 2.) 235. 
Autorrechte, Beschltzung ders. gegen Nachdruck und 
Nachbildung, s. diese. 
B. 
Badeverein zu Colberg, Ministerial-Bekanntmachung 
über die Allerhöchste Bestätigung der Statuten desselben. 
(v. 15. Aug. 46.) 394. 
Bagatell-Prozeß, nach den Vorschriften der Verord. 
v. 1. Juni 1833. — Erlaß eines Mandats zur Zah- 
lung oder sonstigen Leistung und unter gehöriger Ver- 
warnung, statt der Vorladung zu einem Termin, wenn 
der Gegenstand des Prezesses 50 Rthlr. nicht übersteigt 
und dieser sich nicht zu dem, Tit. 1. der obigen Verord- 
nung vorgeschriebenen Mandatsprozesse eignet. (V. v 
21. Juli 46. §S. 28.) 299. — weiteres mündliches Ver- 
sahren bei angebrachtem Widerspruch innerhalb der be- 
stimmten Frist. (ebend. §. 28.) 299. — hiernach werden 
die §S§. 68. u. 69. der Verordnung v. 1. Juni 1833. 
aufgeheben; dagegen ist bei andern Bagatellsachen ledig- 
lich nach den Vorschriften des zweiten Abschnitts, zweiten 
Titels der obengedachten Verordnung zu verführen. (ebend. 
§S. 28.) 299. — s. auch Prozesse. 
Bank, Haupt-, in Berlin, Ausdehnung deren bisheriger 
Wirksamkeit und fernere Ausgabe von Banknoten seitens 
ders. (A. K. O. v. 11. Apr. 46.) 153. 1534. — jähr- 
liche Bekanntmachung des Status ihres Vermögens sei- 
tens bers. Cebend. Nr. 5.) 154. — desgl. einer viertel- 
jährlichen lbersicht von dem Verkehr mit Banknoten und den 
vorhandenen Deckungemitteln für letztere. (ebend. Nr. 5.) 
154. — im Ubrigen bleibt es bei den Bestimmungen 
des Bankreglements v. 29. Oktbr. 1766. u. der Verord. 
v. Z. Novbr. 1817. über die Verhältnisse ders. (ebend. 
Nr. 7.) 154. — zu treffende Einleitungen für die größere 
Betheiligung von Privatpersonen bei den Geschäften der 
Bank. (ebend.) 153. 154. — sie selbst hat künftig die 
Anfertigung der Banknoten, sowie den Austausch der an 
die besenders errichtete Immediatkommission zur Vernich- 
tung abzuliefernden beschädigten Noten, zu bewirken und 
die Verfälschungen von Banknoten zu verfolgen. (A. K. 
O. v. 16. Juli 46.) 265. — Verpflichtung aller Behör- 
den, derselben dabei auf jede Weise behülflich zu sein und 
ihren Requisstionen Folge zu leisten. (ebend.) 205. — 
dieselbe hat ihren Gerichtsstand vor dem dortigen Kam- 
mergerichte. (Bankord. v. 5. Oktbr. 46. S. 115.) 460. 
— durch Einführung der neuen Bankordnung v. 5. Oktbr. 
46. treten mit dem 1. Janr. 1847. sowohl das Bank- 
reglement v. 29. Oktbr. 1766., insbesondere die darin 
vom Staate übernommene allgemeine Garantie für die 
Sicherheit der Bank, als auch die Verordnuug vom 
3. Novbr. 1817., so wie die ihren wesentlichen Bestim- 
mungen nach in diese Bankerdnung aufgenommene, im 
Übrigen aber erledigte Order v. 11. Apr. 46. außer 
Kraft. (Bankord. v. 5. Oktbr. 46. am Schlusse ders.) 
462. — s. ferner auch Bank, Preußische, desgl. Bank- 
ordnung, Bankdirektorium 2c. 
Bank, Preußische, in Berlin, als solche r* das bis- 
herige Bankinstitut fortbestehen. (Bankord. v. S. Oktbr. 
46. Einleit.) 435. — dieselbe ist bestimmt, ben Geld- 
umlauf des Landes zu befördern, Kapitalien nutzbar zu 
machen, Handel und Gewerbe zu unterstützen und einer 
übermäßigen Steigerung des Zinsfußes vorzubeugen. 
(ebend. §. 1.) 435. — fernere Regulirung deren Ver- 
hältnisse durch die mit dem 1. Janr. 1847. in Kraft 
tretende (ankordnung v. 5. Oktbr. 46.) 435—402. (. 
auch Bankordnung. 
Bankagenturen, in den Provinzen, deren Errichtung, 
Verlegung oder Aufhebung bleibt dem Chef der Bank 
überlassen. (Bankordnung v. 5. Oktbr. 46. S§S. 39. 44. 
112. 114—110.) 445. 459. 400. 
Bankantbeils-Elguner, deren Rechte und Verbindlich- 
keiten. (Bankord. v. S. Oktbr. 46. SS. 10—16. 19. 20. 
20. 30.) 438—440. 441. 442. 443. — Vertretung 
ders. durch eine Versammlung der Meistbetheiligten und 
durch
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.