Sachregister.
Beurlaubtt, (Milisirdersenen) (Forts.)
27. Juni 44. u. im S§. 5. Thl. I. des Srrasesth-
* für das [nr nicht abgeändert. (A. K. O. v.
2W8. Mai 46.) 236.
Bevollmächtigte, als solche können in summarischen
Prozessen nur Justizkommissarien fungiren. (V. v. 21.
Juli 40. 98. 3. 7. 8. 10.) 292. 293. 294. — dedgl.
in zweiter Instanz (Appellations-Instanz) (ebend. Is. 21.
u. 22.) 290. 297. — aus der Zahl der Justizkommissa-
rien, deren Zulassung für Angeschuldigte wegen Polizei-
vergehen in Berlin. (G. v. 17. Juli 40. §S. 115.)
287. — siehe auch Justizkommissarien, Prozesse u. Pro-
tokolle.
Bewässerungsanlagen, der dens. in den §. 19. bis
22. des Gesetzes v. 28. Febr. 43. über die Benutzung
der Privatflüsse gewährte Schutz durch Gestattung eines
Aufgebots- u. Praklusionsverfahrens soll auch den Ent-
wässerungsanlagen zu Theil werden. (G. v. 23. Janr.
40. Einleit.) 20. — im Kreise Siegen, s. Wiesen-
ordnung.
Beweisaufnahme (Beweisführung), in summarischen
Prozessen. (V. v. 21. Juli 40. SS. 7 — 9. u. 11.)
293.294. — in Bagatellsachen, wenn gegen Zahlungs- 2c
Mandate innerhalb der bestimmten Frist Widerspruch er-
hoben worden, mit Hinweisung auf die §S§. 63. u. 64
der Verord. v. 1. Juni 1833. (V. v. 21. Juli 40.
§. 28S.) 299. — in den vor den Gerichten in Berlin
schwebenden Untersuchungen wegen angeschuldigter Verbre-
chen, über das Verfahren bei solcher bleiben die bestehenden
gesetzlichen Vorschriften maßgebend. (G. v. 17. Juli 46.
S 19.) 271. — dagegen treten die bisherigen positiven
Regeln über die Wirkungen der Beweise außer Anwen-
dung. (ebend.) 271. — in letzter Beziehung ist jedoch
das Gericht ermächtigt, in denjenigen Fällen, in welchen
gegen den für schuldig Erklärten ein nach den bisherigen
positiven Regeln der Kriminalordnung für vollständig zu
erachtender Beweis nicht geführt ist, statt der im Gesetze
angedroheten Todesstrase, auf lebenswierige oder zeitige
Freiheitsstrafe, statt der lebenswierigen Freiheitsstrafe
aber aug zeitige Freiheitsstrase zu erkennen. (ebend. F. 20.)
271. — Ernenerung der Anklage gegen biejenigen, welche
von letzterer nur entbunden worden, wenn solche durch
neue Beweismittel begründet werden kann. (ebend.
S. 22.) 271. — in Untersuchungen wegen leichter Ver-
brechen, erster Instanz. (ebend. §5. 27. 28. 29. 32. bis
36. 38.) 273. 274. 275. — desgl. wegen angeschuldig-
ter schwerer oder besonders schwerer Verbrechen vor den
Gerichtsdeputationen, resp. Gerichtsabtheilungen, in erster
Instanz. (§5. 40 — 49. 56. 59. 61 — 6.) 27. 270.
278, 279. — neuc, in der Appellations-Justanz. (ebend.
S§. 75 —77. 85. u. 80.) 280. 281. 282. — gegen
1846. 11
Beweisaufnahme, (Beweisführung), (Forts.)
Angeklagte wegen olizeivergehen. (ebend. S##114.
115. 117. 121. 123. 120.) 287. 288. 289.
Bezirkswähler für ständische Wahlen, s. diese.
Bildhauerkunst, Schuß gegen unbesugte Vervielsälti-
gung deren Werke, s. Nachbildung.
Blätter, ösffentliche, Einladung der Mitglieder einer
Kirchengemeinde zu deren Versammlungen durch solche,
außer deren Verkündung in der Kirche. (G. v. 23. Janr.
40. §. 4.) 23. — Aufnahme von Bekanntmachungen in
solche über Aufläufe u. Tumulte, bei welchen die bewaff-
nete Macht eingeschritten oder in Anspruch genommen
ist. (A. K. O. v. 29. Septbr. 46.) 470.
Blindenanstalten, allgemeine Anordnungen für die
Pensionirung der Lehrer und Beamten an dens. (V. v.
28. Mai 46 214 21s8.
Blödsi itserkl6 gen, rückslchtlich ders. ver-
bleibt es zwar für das Verfahren in erster Instanz bei
den bestehenden Prozeßvorschriften; bei Einlegung von
Rechtsmitteln oder Eintritt abgesonderter Spezialprozesse
aber sind sie gleichfalls nach den Bestimmungen der Ver-
ord. vom 1. Juni 1833. u. derjenigen v. 21. Juli 46
zu behandeln. (§. 29. der letz.) 300.
Bloisdorf, ursprünglich Schlesischer
berger Kreis.
Boblwerksgeld, 2 des in Anclam, s. letz.
sgelder, deren Festsez-
zung und Auszahlung seitens der Feuersozietät der Stadt
Königsberg in Pr. (Negl. v. 22. Mai 40. §S§. 30. bis
58.) 178— 182. — desgl. seitens der Land-Feuersozie-
tät der Neumark. (Regl. v. 17. Juli 46. SHP. 78. bi
112.) 371—377.
Breunmaterial, dessen Verabreichung zur Heizung der
Schulstuben und der Schullehrer -Wohnungen. (Schul-
ord. für die Prov. Preußen v. 11. Dezbr. 45. S. 12.
bis 15.) 3. 4. — Gewährung desselben von den dazu
verpflichteten Gutsherren. (ebend. S§. 40. u. 47.) 11.
— desgl. aus Konigl. Forsten für Schulen in den Do-
mainendörfern. (ebend. §. 45. Nr. 5. u. 6.) 11.
Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn, s.
Eisenbahnen Nr. 7
Brieg-Neißer Cisenbahn, s. Eisenbahnen Nr. 8
Briesen, Groß., ursprünglich Kurmarkischer Ort, im
Lübbener Kreise, gehört nunmehr zum Landarmenverbande
der Niederlausiltz. (Regulativ v. 17. Mai 46. 8. 1.
lit. 3.) 252.
Brilon, Krei, in der Provinz Westphalen, Ermäßigung
der von einem Landtagsabgeordneten des Standes der
Landgemeinen in dems. zur Wahlbarkeit als solcher er-
sorderlichen Guundsteuer Cutrichtung auf funfzehn Thaler.
(V. v. 19. Jum 10. F. 2.) 237.
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