Sachregister.
Eisenbahnen, (Forts.)
aus dem Reinertrage. (Art. 16. der beiderseitigen
Statuten.) 30. 34. 54. — Verfahren bei etwaiger
Auflösung der Gesellschaft. (Art. 18. u. 19. der bei-
derseitigen Statuten.) 34. 35. 54.
Elberfelder Theaterwerein, wegen der unter diesem Na-
men mittelst A. K. O. v. 22. Septbr. 4. bestätigten
Aktiengesellschaft und deren Statuten. (Ministerial--Be-
kanntmachung v. 18. Oktbr. 46.) 463. 4
Elbstrom, Beschifung desselben nach den in den Über-
einkünften v. 23. Juni 1821. u. v. 13. April 1844. ent-
haltenen Bestimmungen. (Konv. mit Dänemark v. 26.
Mai 40. Art. 7.) 33)0.
Elementarschulen,
Elementarschullehrer,
Eltern, Pllichten u. Verantwortlichkeit ders. für den
regelmäßigen Schulbesuch ihrer Rinder. (Schulord. für
die Prov. Preußen v. 11. Dezbr. 45. 95. 1—4.) 1. 2.
England, (. Großbritannien.
Entsagungen, in Protokollen, bei mündlicher Verhand-
lung, s. Protokolle.
Entschädigungs-Ansprüche, privatrechtliche, Ver-
fohren rücksichtlich deren Geltendmachung bei beabsichtigten
Entwässerungs-Anlagen. (G. v. 23. Janr. 46.) 20—28.
— s. auch Schadenersatz.
Entwässerungs-Anlagen, denselben soll, wie den
Bewässerungs-Anlagen in den S§. 19. bis 22. des Ge-
setzes v. 2. Febr. 43. über die Benutzung der Privat-
Flüsse, ein gleicher Schutz durch Gestattung eines Auf-
gebots und Präklusionsverfahrens zu Theil wer-
den. (G. v. 23. Janr. 46.) 20. — Anordnungen für
dieses Verfahren zur Ergänzung des Gesetzes wegen des
Wasserstauens bei Mühlen und Verschaffung der Vorfluth
v. 15. Novbr. 1811. in denjenigen Landestheilen, in
welchen dieses letztere Gesetz Anwendung findet. (ebend.)
20—28. — Anmeldung ders. bei der Polizeibehörde und
öffentliche Bekanntmachung der beabsichtigten Unterneh-
mung durch die Amts- und Kreisblätter in Beziehung auf
etwaige Widerspruchsrechte und Entschädigungsansprüche.
(ebend. S§. 2. Z. u. 4.) 20. 27. — Abfassung und Pu-
blikation des Präklusionsbescheides durch die betreffende
Regierung. (ebend. §. 5. u. 6.) 27. — Anbringung von
Restitutionsgesuchen gegen letztere. (ebend. §S. 7.) 27. —
Tragung der in baaren Auslagen bestehenden Kosten sei-
tens des Provokanten, ohne Ansatz von Gebühren und
Stempeln. (ebend. S§. 8.) 27. 28.
Erben, als Verklagte in summarischen Prozessen belangt,
rechtsgültige Einrede ders. dagegen wegen noch nicht er-
folgten Ablaufs der Überlegungsfrist (Prozeßord. Tit. 20.
§. 2.) — (V. v. 21. Juli 40. F. S. Lit. f. u. §. ö.) 292.
293.
s. Schulen u. Schullehrer.
1846. 19
Erbpachtverträge, bei Zerstückelung oder Zertheilung
von Grundstücken, deren Aufnahme vor den das Hypo-
thekenbuch führenden Gerichten, in Anwendung des §. 2.
des Gesetzes v. Z. Jaur. 45. (Allerh. Dekl. v. 7. Aug.
40.) 395.
Erbverträge, Uberweisung der Gebühren für deren
obergerichtliche Bestätigung in der Niederlausttz an den
dortigen Landarmenfonds für die Sorauer Irrenanstalt.
(Regulativ v. 17. Mai 46. §S. 10.) 234.
Erbzinsverträge, bei Zerstückelung oder Zertheilung
von Grundstücken, deren Aufnahme vor den das Hypo-
thekenbuch führenden Gerichten, in Anwendung vvn S. 2.
des Gesetzes v. Z. Janr. 45. (Allerh. Dekl. v. 7. Aug.
46.) 395.
Erkenntnisse (Urtel), Fristbestimmung für deren Publi-
kation in summarischen Prozessen, mit Bezug auf die Be-
stimmungen in den ÖIs. 29. u. Z1. der Verord. v. 1. Juni
33. (V. v. 21. Juli 46. 98, 12. u. 14.) 294. 295. —
desgl. in der Appellations-, Revisions= und Nichtigkeits-
Beschwerde-Instanz. (ebend. Ss. 18. 22. 24—90.) 296.
297. 298. — deren Abfassung in den vor den Gerichten
in erlin schwebenden Untersuchungen wegen angeschul-
digter Verbrechen. (G. v. 17. Juli 40. 8. 19.) 271.—
deren Fällung wegen leichter Verbrechen von den kom-
missarisch bestellten Einzelrichtern in ersier Instanz. (ebend.
Ss. 27. 28. 29. 32. B. 37. u. ) 272—276. —
Kompetenz der Gerichtsdeputationen auch zu deren Fäl-
lung über Verbrechen geringerer Art, wenn sic als solche
späterhin erkannt werden. (tebend. Ss. 61. u. 64.) 278.
279. — deren Fällung und Verkündung wegen schwerer
Verbrechen, in erster Instanz. (ebend. §§. 39. 60—03.)
275. 278. 279. — desgl. wegen besonders schwerer Ver-
brechen. (ebend. S§. 64. u. 70.) 279. 280. — darin ist
zu entscheiden, ob der Angeklagte schuldig oder nicht
schuldig, oder ob derselbe von der Anklage zu entbin-
den sei. (ebend. §. 19.) 271. — auf vorläufige Los-
sprechung (Freisprechung von der Instanz) soll nicht mehr
erkannt werden. (ebend. §. 19.) 271. — durch solche ist
der für schuldig Erklärte zur vollen gesetzlichen Strafe
zu verurtheilen, jedoch ist das Gericht ermächtigt, bei
nicht für vollständig zu erachtender Beweisführung, statt
der im Gesetze angedroheten Todesstrase, auf lebenswie-
rige oder zeitige Freiheitsstrafe, statt der lebenswierigen
Freiheitestrase aber auf zeitige Freiheitsstrase zu erkennen.
(ebend. §. 20.) 271. — in wiefern eine Ausfertigung
ders. für den Angeklagten kostenfrei erfolgen kann. (ebend.
§. 109.) 286. — deren Abfassung und Rechtskraft in
der Appellations = Instanz. (ebend. 88. 86. u. 87.) 282.
283. — eine Bestätigung der richterlichen Erkenntnisse
durch den uslizminiser findet nicht ferner Katt. (ebend.
s. 23.)