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Fideikommißnutzungen, (Forts.)
zentsätzen der Masse im exekutiven Prioritätsverfahren
wegen solcher. (A. K. O. v. 11. Oktbr. 40.) 473. f.
Finazministerium, der Leitung desselben wird der
Staatsminister Flottwell auf seinen Wunsch entbunden
und solche dem Staats- und Finanzminister (frühern
Wirklichen Geheimen Ober-Justizrath) von Düesberg
übertragen. (A. K. O. v. 16. Aug. 46.) 350. —
dasselbe ist in Gemeinschaft mit dem Justizminister er-
mächtigt, die beschlußfähige Zahl der Richter bei den
Rheinischen Gewerbegerichten, auf Antrag der leßztern,
bis auf fünf dauernd zu vermindern. (G. v. 7. Aug.
46. §. 2.) 403.
Finanzwissenschaft, Prüfung der zum Regierungs-
Referendariate sich meldenden Kandidaten in den Haupt-
grundsätzen ders. (Regulativ v. 14. Febr. 46. §. 2.)
200
Finsterwalde, Amt, nebst dem Dorfe Rüdingsdorf, im
Luckauer Kreise, gehören zum Landarmenverbande der
Niederlausitz. (Regulativ v. 17. Mai 406. §. 1.) 232.
Flederborn, Ort, s. Chausseebau Nr. 3.
Flüsse, Privat-, Gesetz vom 28. Febr. 1843. über die
Benutzung ders. — der in den 89. 19 — 22. desselben
den Bewässerungsanlagen durch Gestattung eines Auf-
gebots= und Präklusionsverfahrens gewährte Schutz soll
auch den Entwässerungsanlagen zu Theil werden. (G. v.
23. Janr. 40. Einleit.) 265.
Forderungen, verschiedene, deren Zusammenrechnung in
demselben Prozeß, um nach deren Gesammtbetrage die
Kompetenz des Gerichts, die Prozeßart, die Zulässigkeit
von Rechtsmitteln und die Ansetzung der Kosten zu be-
urtheilen. (V. v. 21. Juli 40. §. 32.) 300
Forstbeamte, Ober-, s. Ober-Forstbeamte.
Forsten, Königl., Gewährung freien Bau- und renn-
holzes aus dens. für die Schulen in den Domainendör-
sern. (Schulord. für die Prov. Preußen v. 11. Dezbr.
45. §. 45.) 10. 11. — s. auch Waldungen.
Forstfrevel (Forstverbrechen), nachträgliche Erklärung
zu dem mit dem Fürstenthume Waldeck unter dem
2. 1822. getroffenen Abkommen wegen deren Ver-
hütung in den Grenzwaldungen, rückslchtlich der Einzie-
hung und Abführung der Strafe und der Gerichtskosten,
sowie des Schadenersatzes und der Pandgebühren.
(v. 7. Oktbr. 40.) 464.
Forst---Organisationsdekret, für das vormalige
Großherzogthum Berg, vom 22. Juni 1811., s. Wal-
dungen.
Forstreferendarien, deren Prüfung und weitere Aus-
bildung. (Regulativ v. 14. Febr. 46. §J. 13.) 202.
203. — Zulassung derselben zur höhern Staatsprüfung
Sachregister.
1846.
Forstreferendarien, (Forts.)
vor der Ober = Examinationskommission. (ebend. §. 13.
lit. e. u. S5#. 17. u. 19.) 203. 204. 205.
Freibeitsstrafen, bis zu sechs Wochen, Untersuchung
und Entscheidung der mit solchen in den Gesetzen bedro-
heten Verbrechen, in erster Instanz, durch kommissarisch
dazu bestellte Einzelrichter. (G. für Berlin v. 17. Juli
40. §. 24.) 272. — desgl. durch die Gerichtsdeputatio-
nen, wenn das höchste Strafmaß sechs Wochen, jedoch
nicht drei Jahre übersteigt. (ebend. §. 39. Nr. 2.) 275.
— höhere ats zehnjährige, in Untersuchungen wegen
Verbrechen, die mit solcher bedroht sind, muß dem An-
geklagten ein Vertheidiger, falls er einen solchen nicht
selbst erwählt hat, von Amtswegen bestellt werden. (ebend.
§. 609.) 279. — lebenswierige oder zeitige, Verwandlung
der im Gesetze angedroheten Todcsstrase in jene, wenn
gegen den für schuldig Erklärten ein nach den bisherigen
positiven Regeln der Kriminalordnung für vollständig zu
crachtender Beweis vor den Gerichten in cerlin nicht
geführt ist. (G. v. 17. Juli 40. §S. 20.) 271. — unter
gleichen Umständen kann das Gericht, statt der im Gesetz
angedroheten lebenswierigen Freiheitsstrase, auf zeitige
Freiheitsstrafe erkennen. (ebend. s. 20.) 271. — lebens-
wierige, in der Appellations-Instanz durch eine aus zehn
Mitgliedern bestehende Abtheilung des Ober-Appellations-
senats des Kammergerichts. (ebend. §. 80.) 281. —
gegen Militairpersonen des beurlaubten Standes, deren
Dauer drei Monate nicht übersteigt, sind fernerhin nach
S. 1. des Erlosses v. 11. Apr. 1#39. als Gefängniß-
strafen festzusetzen. (A. K. O. v. 28. Mai 46.) 236.
— jene Bestimmung ist durch die Vorschriften in den
§§,. 10. u. 68. der Verord. über die Anwendung der
Rriegsartikel 2c. v. 27. Jum 44. u. im S. 5. Thl. I.
des Strafgesetzbuchs für das Heer nicht abgeändert.
(ebend.) 236. — Verwandlung von Geldstrafen in solche
für Defraudationen der Rübenzuckersteuer. (V. v. v. Aug. 46.
S. 27.) 342. — s. auch Gefängnißstrasen; desgl. Strafen.
Freisprechung von der Instanz (vorläufige Los-
sprechung), auf solche soll in den vor den Gerichten in
Berlin schwebenden Untersuchungen wegen angeschuldig-
ter Verbrechen nicht mehr erkannt werden. (G. v. 17.
Juli 40. S. 19.) 271.
Fremdenpolizei, Wahrnehmung ders. auf der Eisen-
bahn von Hannover nach Minden. (Staatsvertrag v. 4.
Dezbr. 45. Art. 6.) 78. 79. — s. auch Eisenbahnen.
Fristen, für die anzunehmende Publikation und den Ein-
tritt der Gesetzeskraft der in der Gesetzsammlung erschei-
nenden Gesetze und landesherrlichen Erlasse. (G. v. 3.
Apr. 46.) 151. 152. — für den Schuß literarischer und
artistischer Werke gegen Nachdruck, unbefugte Nachbildung
oder mechanische Vervielfältigung, in den Deutschen Bun-
bes-