Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

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Fideikommißnutzungen, (Forts.) 
zentsätzen der Masse im exekutiven Prioritätsverfahren 
wegen solcher. (A. K. O. v. 11. Oktbr. 40.) 473. f. 
Finazministerium, der Leitung desselben wird der 
Staatsminister Flottwell auf seinen Wunsch entbunden 
und solche dem Staats- und Finanzminister (frühern 
Wirklichen Geheimen Ober-Justizrath) von Düesberg 
übertragen. (A. K. O. v. 16. Aug. 46.) 350. — 
dasselbe ist in Gemeinschaft mit dem Justizminister er- 
mächtigt, die beschlußfähige Zahl der Richter bei den 
Rheinischen Gewerbegerichten, auf Antrag der leßztern, 
bis auf fünf dauernd zu vermindern. (G. v. 7. Aug. 
46. §. 2.) 403. 
Finanzwissenschaft, Prüfung der zum Regierungs- 
Referendariate sich meldenden Kandidaten in den Haupt- 
grundsätzen ders. (Regulativ v. 14. Febr. 46. §. 2.) 
200 
Finsterwalde, Amt, nebst dem Dorfe Rüdingsdorf, im 
Luckauer Kreise, gehören zum Landarmenverbande der 
Niederlausitz. (Regulativ v. 17. Mai 406. §. 1.) 232. 
Flederborn, Ort, s. Chausseebau Nr. 3. 
Flüsse, Privat-, Gesetz vom 28. Febr. 1843. über die 
Benutzung ders. — der in den 89. 19 — 22. desselben 
den Bewässerungsanlagen durch Gestattung eines Auf- 
gebots= und Präklusionsverfahrens gewährte Schutz soll 
auch den Entwässerungsanlagen zu Theil werden. (G. v. 
23. Janr. 40. Einleit.) 265. 
Forderungen, verschiedene, deren Zusammenrechnung in 
demselben Prozeß, um nach deren Gesammtbetrage die 
Kompetenz des Gerichts, die Prozeßart, die Zulässigkeit 
von Rechtsmitteln und die Ansetzung der Kosten zu be- 
urtheilen. (V. v. 21. Juli 40. §. 32.) 300 
Forstbeamte, Ober-, s. Ober-Forstbeamte. 
Forsten, Königl., Gewährung freien Bau- und renn- 
holzes aus dens. für die Schulen in den Domainendör- 
sern. (Schulord. für die Prov. Preußen v. 11. Dezbr. 
45. §. 45.) 10. 11. — s. auch Waldungen. 
Forstfrevel (Forstverbrechen), nachträgliche Erklärung 
zu dem mit dem Fürstenthume Waldeck unter dem 
2. 1822. getroffenen Abkommen wegen deren Ver- 
hütung in den Grenzwaldungen, rückslchtlich der Einzie- 
hung und Abführung der Strafe und der Gerichtskosten, 
sowie des Schadenersatzes und der Pandgebühren. 
(v. 7. Oktbr. 40.) 464. 
Forst---Organisationsdekret, für das vormalige 
Großherzogthum Berg, vom 22. Juni 1811., s. Wal- 
dungen. 
Forstreferendarien, deren Prüfung und weitere Aus- 
bildung. (Regulativ v. 14. Febr. 46. §J. 13.) 202. 
203. — Zulassung derselben zur höhern Staatsprüfung 
  
Sachregister. 
1846. 
Forstreferendarien, (Forts.) 
vor der Ober = Examinationskommission. (ebend. §. 13. 
lit. e. u. S5#. 17. u. 19.) 203. 204. 205. 
Freibeitsstrafen, bis zu sechs Wochen, Untersuchung 
und Entscheidung der mit solchen in den Gesetzen bedro- 
heten Verbrechen, in erster Instanz, durch kommissarisch 
dazu bestellte Einzelrichter. (G. für Berlin v. 17. Juli 
40. §. 24.) 272. — desgl. durch die Gerichtsdeputatio- 
nen, wenn das höchste Strafmaß sechs Wochen, jedoch 
nicht drei Jahre übersteigt. (ebend. §. 39. Nr. 2.) 275. 
— höhere ats zehnjährige, in Untersuchungen wegen 
Verbrechen, die mit solcher bedroht sind, muß dem An- 
geklagten ein Vertheidiger, falls er einen solchen nicht 
selbst erwählt hat, von Amtswegen bestellt werden. (ebend. 
§. 609.) 279. — lebenswierige oder zeitige, Verwandlung 
der im Gesetze angedroheten Todcsstrase in jene, wenn 
gegen den für schuldig Erklärten ein nach den bisherigen 
positiven Regeln der Kriminalordnung für vollständig zu 
crachtender Beweis vor den Gerichten in cerlin nicht 
geführt ist. (G. v. 17. Juli 40. §S. 20.) 271. — unter 
gleichen Umständen kann das Gericht, statt der im Gesetz 
angedroheten lebenswierigen Freiheitsstrase, auf zeitige 
Freiheitsstrafe erkennen. (ebend. s. 20.) 271. — lebens- 
wierige, in der Appellations-Instanz durch eine aus zehn 
Mitgliedern bestehende Abtheilung des Ober-Appellations- 
senats des Kammergerichts. (ebend. §. 80.) 281. — 
gegen Militairpersonen des beurlaubten Standes, deren 
Dauer drei Monate nicht übersteigt, sind fernerhin nach 
S. 1. des Erlosses v. 11. Apr. 1#39. als Gefängniß- 
strafen festzusetzen. (A. K. O. v. 28. Mai 46.) 236. 
— jene Bestimmung ist durch die Vorschriften in den 
§§,. 10. u. 68. der Verord. über die Anwendung der 
Rriegsartikel 2c. v. 27. Jum 44. u. im S. 5. Thl. I. 
des Strafgesetzbuchs für das Heer nicht abgeändert. 
(ebend.) 236. — Verwandlung von Geldstrafen in solche 
für Defraudationen der Rübenzuckersteuer. (V. v. v. Aug. 46. 
S. 27.) 342. — s. auch Gefängnißstrasen; desgl. Strafen. 
Freisprechung von der Instanz (vorläufige Los- 
sprechung), auf solche soll in den vor den Gerichten in 
Berlin schwebenden Untersuchungen wegen angeschuldig- 
ter Verbrechen nicht mehr erkannt werden. (G. v. 17. 
Juli 40. S. 19.) 271. 
Fremdenpolizei, Wahrnehmung ders. auf der Eisen- 
bahn von Hannover nach Minden. (Staatsvertrag v. 4. 
Dezbr. 45. Art. 6.) 78. 79. — s. auch Eisenbahnen. 
Fristen, für die anzunehmende Publikation und den Ein- 
tritt der Gesetzeskraft der in der Gesetzsammlung erschei- 
nenden Gesetze und landesherrlichen Erlasse. (G. v. 3. 
Apr. 46.) 151. 152. — für den Schuß literarischer und 
artistischer Werke gegen Nachdruck, unbefugte Nachbildung 
oder mechanische Vervielfältigung, in den Deutschen Bun- 
bes-
	        
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