Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

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Kirchschulen, s. Schulen. 
Kirchspiels-Schulkassen, in der Provinz Preußen, 
s. Schulkassen. 
Klagen, vor Gericht im summarischen Prozesse erster 
Instanz, Vorschriften für deren Beantwortung. (V. 
v. 21. Juli 46. §§. 2—14.) 291—295. — in wiefern 
der Verklagte letztere auf eine rechtsgültige Einrede be- 
schränken und darauf antragen kann, daß zunächst über 
diese verhandelt und erkannt werde. (ebend. S§. S. 6. u. 
7.) 202. 293. — kürzere Fristen für deren Brantwor- 
tung und weitere Verhandlung in eiligen Sachen, mit 
Bezug auf die Vorschriften des §. 61. der Verord. v. 
1. Juni 1833. und der Prozeßord. (ebend. §. 13.) 294. 
295. — Justizkommissarien, welche dergl. Prozeßschriften 
unterzeichnen, sind für deren Inhalt eben so verantwort- 
lich, als wenn sie die Schriften selbst abgefaßt hätten. 
(ebend. §. ZB..) 300. — zu deren Anstellung für die 
Elementarschulen in der Provinz Prcußen durch deren 
Schulvorstände ist die Autorisation der Regicrung erfor- 
derlich. (Schulord. v. 11. Dezbr. 45. §. 32. Nr. J.) B. 
— Befugniß der letztern, unter gewissen Umständen der 
Schule von Amtswegen einen Mandatar zu kestellen. 
(ebend. §S. 37. Nr. 3.) 9. — s. auch Prozesse. 
Kläger, Unfähigkeit desselben, vor Gericht aufzutreten, 
als Einrede gegen dessen Rlage seitens des Verklagten in 
summarischen Prozessen und Befugniß des letztern, darüber 
zunächst verhandeln und erkennen zu lassen. (V. r. 21. 
Juli 46. 8. 5. Ut. d. u. §. 6.) 292. 293. — decegl. 
wegen nicht erfolgter autionsbestellung seitens des Klä- 
gers, wenn derselbe ein Ausländer ist (Prozeßord. Tit. 
21. §. 13.) (V. v. 21. Juli 40. S. ö. Ii#. c. u. S. ö.) 
292. 293. — s. auch Prozesse. 
Kleinhandel mit Getränken, s. letz. 
Klötze, Alt- und Neu-, vereinigte Gemeinde, derselben 
wird die revidirte Städtcord. v. 17. März 181. verlie- 
hen. (A. R. O. v. 24. Apr. 46.) 108. 
Kodizille, von Dorfgerichten auf= oder angenommen, 
Verpflichtung der letztern, selche wenigsteus durch eines 
ihrer Mitglieder persönlich dem Gerichtshalter einzuhän- 
digen. (Dekl. v. 10. Juli 46.) 203. — jedoch soll die 
Rechtsbeständigkeit jener von dieser persönlichen Einhän- 
digung ders. au den erichtshalter nicht abhängig sein, 
wonach die Vorschrift des §. 95. Tit. 12. Thl. I. des 
A. L. N., in Verbindung mit §. 139. a. a. O. u. §. 33. 
des Anhangs zum A. L. N. deklarirt wird. (ebend.) 203. 
Kohlscheid-Büschgen, Zweigbahn der Aachen-Mast- 
richter Eisenbahn, s. Eisenbahnen Nr. 13. 
Kollebtengelder und Gebühren für obergerichtliche Be- 
stätigung bei Rauf= und Erbverträgen in der Nieder- 
lausitz, deren Uberweisung an den dortigen Landarmen- 
Sachregister. 
1846. 
Kollektengelder, (Forts.) 
sonds für die Sorauer Irrenanstalt. 
Mai 46. S. 10.) 254. 
Kolonien, neu angelegte, Fürsorge für das Schulbedürf- 
niß in dens. und Aufbringung der dazu erforderlichen 
Kosten. (Schulord. für die Prov. Preußen v. 11. Dozbr. 
45. SS 03—05.,) 14. 15. 4 
Kommissarien, s. Ober-Kommissarien, Okonomiekom= 
missarien. 
Kommissarische Erörterung in Rechnungssochen, 
Bausachen und andern dazu geeigneten Sachen, solche 
nach erfolgter Klagebeantwortung in summarischen Pro- 
zessen anzuordnen, ist der erkennende Nichter befugt. (V. 
v. 21. Juli 46. S. 14.) 295. 
Kommissionsartikel, des vormaligen literarischen 
Komtoirs zu Zürich und Winterthur, jetzt der Buchhand- 
lung von Julius Fröbel u. Komp. zu Zürich, s. diese. 
Kommunal-Abgaben, Steuern und Lasten, s. Ge- 
meinde-Abgaben. 
Kommunalkassen, Abführung der Schulabgaben und 
Leistungen, sowie auch der Schulgelder, an dieselben, wo 
eine besondere Ortsschulkasse nicht besteht. (Schulord. für 
die Provinz Preußen v. 11. Dezbr. 45. §. 32. Nr. 2. 
u. S. 67.) 7. f. 15. 
Kommunal-Landtag, Neumärkischer, s. Landtag. 
Kompetenz des Gerichts, dessen Beurtheilung nach dem 
Gesammtbetrage verschiedener Forderungen in dems. Pro- 
zesse. (V. v. 21. Juli 40. 8. 32.) 300. — Kompetenz- 
Verhältnisse zwischen dem Tribunal des Königreiche Preu- 
sßen und den beiden Oberlandesgerichten zu Marien- 
werder und Insterburg, mit Abänderung der Bestimmungen 
der A. K. O. v. 22. Dezbr. 1838., unter C. Nr. 7 bis 
11.) A. K. O. v. 10. Novbr. 46.) 515. 
Konfirmandengeld, als unbestimmte Geldeinnahme 
der Schullehrer, dessen Anrechnung auf das baare Ge- 
halt ders. nach einem sechsjährigen Durchschnitte. (Schul- 
ordnung für die Prov. Preußen v. 11. Dezbr. 45. 
S. 17.) 5. 
Konfiskationsprozesse, in solchen verbleibt es zwar 
für das Verfahren in erster Instanz bei den bestehenden 
Prozeßvorschriften; bei Einlegung von Rechtomitteln oder 
Eintritt abgesonderter Spezialprozesse aber, sind sie gleich- 
falls nach den Bestimmungen der Verord. v. 1. Juni 
1833. u. derjenigen v. 21. Juli 40. zu behandeln. (§. 29. 
der letz.) 300. 
Königsberg, in Preußen, Haupt= und Residenzstadt, 
neues Feuersozietäts-Reglement für dieselbe. (v. 2. kai 
46.) 171—193. — Verordnung wegen Ausführung 
des vorgedachten neuen Feuersozietäts-Reglements, (vom 
22. Mai 46.) 194—1906. — polizeiliche Anordnungen 
für die Breite des Beschlages der Radfelgen an den Last- 
fuhr=
	        
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