Sachregister.
Kriminal-Ordnung, (Forts.)
Verbrecher findet für Berlin auch ferner statt. (ebend.
8. 107.) 285.
Kriminal-Senat des Kammergerichts, s. letz.
Kriminal-Strafen, gesetzliche, zu deren vollen Erlei-
dung sollen die vor den Gerichten zu Berlin für schul-
dig Erklärten verurtheilt werden; jedoch kann bei einer
nach der Rriminal-Ordnung nicht für vollständig zu erach-
tenden Beweisführung, statt der im Gesetz angedrobeten
Tedesstrafe auf lebenswicrige oder zeitige Freiheitsstrafe,
statt der lebenswierigen Freiheitestrase aber auf zeitige
Freiheitsstrafe erkannt werden. (G. v. 17. Juli 40.
S. 20.) 271. — s. ferner Strasen u. Erkenntnisse.
Kriminal-Untersuchungen, Verfahren bei deren
Einleitung und Führung vor dem Rammergerichte und
dem Kri inalgerichte zu Berlin, unter eseitigung der
dems. entgegenstehenden Vorschriften der Kriminal-Ord.
v. 11. Dezbr. 1805. (G. v. 17. Juli 46. SS. 1—110.
u. S#. 130 — 143.) 207 — 2860. 239. 290. — wegen
Nachbildung und Verfälschung von Banknoten und Ver-
breitung fals er Banknoten, Verfahren rücksichtlich ders.
nach den für die Kassenanweisungen bestehenden gesetz-
lichen Bestimmungen. (A. K. O. v. 11. Apr. 40. Nr. 6.)
154. — (Bankordnung vom 5. Oktbr. 40. §S. 120.)
401. — wegen Aufruhrs und Tumults, Verfahren bei
solchen im Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Cöln.
(V. v. 60. Apr. 4606.) 136. 157. — (. ferner Unter-
suchungen.
Krumlau, ursprünglich Schlesischer Ort, im Soranuer
Rreise, gehört nunmehr zum Landarmenverbande der
Niederlausitz. (Regulativ v. 17. Mai 40. J. 1. Ii#. c.)
252
LMN.
Kündigung, dreimonatliche, bei Versetzungen der Schul-
lehrer an den Elementarschulen der Prov. Preußen, oder
bei freiwilliger Niederlegung ihres Amts. (Schulord. v.
11. Dezbr. 45. §S. 21.) 5.
Kunsthändler,
Künstler,
Gutachten über unbefugte Nachbildung oder mechanische
Vervielfältigung artistischer und muslkalis er Werke in
den deutschen Bundesstaaten, seitens der über dergl. Ver-
gehen erkennenden Richter. (Bundesbeschluß v. 19. Juni
45. Art. 7. u. Publikat. = Patent v. 10. Janr. 46.)
150.
Kunstschulen, allgemeine Anordnungen für die Pensio-
nirung der Lehrer und Beamten an dens. (V. v. 28.
Mai 46.) 214—218.
Kunstwerke (artistische Werfe und Erzeugnisse), Erwei-
terung des Schutzes für solche gegen Nachbildung und
unbefugte Vervielfältigung auf mechanischem Wege in
den Deutschen Bundesstaaten. (Bundesbeschluß v. 19.
als Kunstverständige, Einholung deren
184.
Kunstwerke, (Forts.)
Juni 45. u. Publik.-Patent v. 16. Janr. 46.) 149. 150.
— Vertrag mit Großbritannien gegen die unbefugte
Vervielfälti ung von Kunstsachen (Stichen, Zeichnungen),
(v. 13. Mai 40. Art. I. u. II.) 341—340. — inner-
halb des Preußischen Gebiets rechtmäßig erschienen, de-
ren Einführung in Großbritannien gegen die dort dafür
angenommenen Zollsätze. (ebend. Art. IV.) 347. . —
Bei itt des Königreichs Sachsen zu obigem Vertrage.
(Minist.-Bekanntmach, v. 27. Aug. 40.) 394. — s. auch
Nachbildung.
Kuratorium, Rönigl.,
beiten, s. diesec.
Kurhessen, s. Hessen, Rurfürstenthum.
Kurkosten, für die in die Charité zu erlin aufgenom-
menen Kranken, deren unmittelbare Einziehung durch die
Charit-Direktion von den städtischen Behörden und son-
stigen Rommunen. (A. K. O. v. 17. Apr. 46.) 166.
Küsterhäuser, allgemeine Anordnungen für deren Bau
und Unterhaltung, in sortan nur beschränkter Anwen-
dung des §S. 37. Tit. 12. Thl. II. des A. L. RK.
v. 21. Juli 46.) 392. 393. — Befugniß der den Schul-
anstalten vorgesetzten Regierungen, streitige Beitrags-
verhältnisse durch ein Resolut vorläufig festzusetzen und in
Vollzug zu bringen. (ebend. §. ö.) 393. — Zulässigkeit
des Rekurses dagegen an das Ministerium der geistl. u.
Unterrichts-Angelegenheiten. (ebend. §. 5.) 393. — fin-
det sich ein Theil durch eine solche Entscheidung der
Verwaltungsbebörden verletzt, so steht ihm frei, gegen
den andern Theil auf Entscheidung im Rechtewege anzu-
tragen. (ebend. §. 5.) 393.
Küsterwohnungen, in Schulhäusern, s. letz.
L.
Landarmenwesen, Verwaltung desselben in dem Mark-
grafthum Niederlausiß. (A. K. O. v. 8. Juni 46.
nebst Regulativ v. 17. Mai 46.) 251—258. — das
unterm 5. Apr. 1836. bestätigte Regulativ wird durch
letz. außer Kraft gesetzt. (Einleit. zu obigem Regulatio.)
251. — Umfang des Landarmenverbandes für das-
selbe. (§. 1. des Regulativs.) 252. — Aufbringung der
Landarmenbeiträge, Bildung eines Landarmenfonds
und Verwaltung des leß. (ebend. §§# 2—4.) 252. 253.
— welche Ausgaben und Zahlungen aus letz. zu bestrei-
ten sind. (ebend. S5. 5. S. 12. 10—24.) 253. 254. 255.
256—258. — Unterbringung der nicht einheimischen Ar-
men in der Landarmen- Anstalt zu Luckau und Aufbrin-
gung der Unterhaltungskosten für solche. (ebend. §. 22.)
257. — Verwaltung desselben im Cottbuser Kreise.
(A. K. O. v. 8. Juni 40. und Regulativ v. 17. Mai
#" 46.)
35