Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

Sachregister. 
Kriminal-Ordnung, (Forts.) 
Verbrecher findet für Berlin auch ferner statt. (ebend. 
8. 107.) 285. 
Kriminal-Senat des Kammergerichts, s. letz. 
Kriminal-Strafen, gesetzliche, zu deren vollen Erlei- 
dung sollen die vor den Gerichten zu Berlin für schul- 
dig Erklärten verurtheilt werden; jedoch kann bei einer 
nach der Rriminal-Ordnung nicht für vollständig zu erach- 
tenden Beweisführung, statt der im Gesetz angedrobeten 
Tedesstrafe auf lebenswicrige oder zeitige Freiheitsstrafe, 
statt der lebenswierigen Freiheitestrase aber auf zeitige 
Freiheitsstrafe erkannt werden. (G. v. 17. Juli 40. 
S. 20.) 271. — s. ferner Strasen u. Erkenntnisse. 
Kriminal-Untersuchungen, Verfahren bei deren 
Einleitung und Führung vor dem Rammergerichte und 
dem Kri inalgerichte zu Berlin, unter eseitigung der 
dems. entgegenstehenden Vorschriften der Kriminal-Ord. 
v. 11. Dezbr. 1805. (G. v. 17. Juli 46. SS. 1—110. 
u. S#. 130 — 143.) 207 — 2860. 239. 290. — wegen 
Nachbildung und Verfälschung von Banknoten und Ver- 
breitung fals er Banknoten, Verfahren rücksichtlich ders. 
nach den für die Kassenanweisungen bestehenden gesetz- 
lichen Bestimmungen. (A. K. O. v. 11. Apr. 40. Nr. 6.) 
154. — (Bankordnung vom 5. Oktbr. 40. §S. 120.) 
401. — wegen Aufruhrs und Tumults, Verfahren bei 
solchen im Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Cöln. 
(V. v. 60. Apr. 4606.) 136. 157. — (. ferner Unter- 
suchungen. 
Krumlau, ursprünglich Schlesischer Ort, im Soranuer 
Rreise, gehört nunmehr zum Landarmenverbande der 
Niederlausitz. (Regulativ v. 17. Mai 40. J. 1. Ii#. c.) 
252 
LMN. 
Kündigung, dreimonatliche, bei Versetzungen der Schul- 
lehrer an den Elementarschulen der Prov. Preußen, oder 
bei freiwilliger Niederlegung ihres Amts. (Schulord. v. 
11. Dezbr. 45. §S. 21.) 5. 
Kunsthändler, 
Künstler, 
Gutachten über unbefugte Nachbildung oder mechanische 
Vervielfältigung artistischer und muslkalis er Werke in 
den deutschen Bundesstaaten, seitens der über dergl. Ver- 
gehen erkennenden Richter. (Bundesbeschluß v. 19. Juni 
45. Art. 7. u. Publikat. = Patent v. 10. Janr. 46.) 
150. 
Kunstschulen, allgemeine Anordnungen für die Pensio- 
nirung der Lehrer und Beamten an dens. (V. v. 28. 
Mai 46.) 214—218. 
Kunstwerke (artistische Werfe und Erzeugnisse), Erwei- 
terung des Schutzes für solche gegen Nachbildung und 
unbefugte Vervielfältigung auf mechanischem Wege in 
den Deutschen Bundesstaaten. (Bundesbeschluß v. 19. 
als Kunstverständige, Einholung deren 
184. 
Kunstwerke, (Forts.) 
Juni 45. u. Publik.-Patent v. 16. Janr. 46.) 149. 150. 
— Vertrag mit Großbritannien gegen die unbefugte 
Vervielfälti ung von Kunstsachen (Stichen, Zeichnungen), 
(v. 13. Mai 40. Art. I. u. II.) 341—340. — inner- 
halb des Preußischen Gebiets rechtmäßig erschienen, de- 
ren Einführung in Großbritannien gegen die dort dafür 
angenommenen Zollsätze. (ebend. Art. IV.) 347. . — 
Bei itt des Königreichs Sachsen zu obigem Vertrage. 
(Minist.-Bekanntmach, v. 27. Aug. 40.) 394. — s. auch 
Nachbildung. 
Kuratorium, Rönigl., 
beiten, s. diesec. 
Kurhessen, s. Hessen, Rurfürstenthum. 
Kurkosten, für die in die Charité zu erlin aufgenom- 
menen Kranken, deren unmittelbare Einziehung durch die 
Charit-Direktion von den städtischen Behörden und son- 
stigen Rommunen. (A. K. O. v. 17. Apr. 46.) 166. 
Küsterhäuser, allgemeine Anordnungen für deren Bau 
und Unterhaltung, in sortan nur beschränkter Anwen- 
dung des §S. 37. Tit. 12. Thl. II. des A. L. RK. 
v. 21. Juli 46.) 392. 393. — Befugniß der den Schul- 
anstalten vorgesetzten Regierungen, streitige Beitrags- 
verhältnisse durch ein Resolut vorläufig festzusetzen und in 
Vollzug zu bringen. (ebend. §. ö.) 393. — Zulässigkeit 
des Rekurses dagegen an das Ministerium der geistl. u. 
Unterrichts-Angelegenheiten. (ebend. §. 5.) 393. — fin- 
det sich ein Theil durch eine solche Entscheidung der 
Verwaltungsbebörden verletzt, so steht ihm frei, gegen 
den andern Theil auf Entscheidung im Rechtewege anzu- 
tragen. (ebend. §. 5.) 393. 
Küsterwohnungen, in Schulhäusern, s. letz. 
L. 
Landarmenwesen, Verwaltung desselben in dem Mark- 
grafthum Niederlausiß. (A. K. O. v. 8. Juni 46. 
nebst Regulativ v. 17. Mai 46.) 251—258. — das 
unterm 5. Apr. 1836. bestätigte Regulativ wird durch 
letz. außer Kraft gesetzt. (Einleit. zu obigem Regulatio.) 
251. — Umfang des Landarmenverbandes für das- 
selbe. (§. 1. des Regulativs.) 252. — Aufbringung der 
Landarmenbeiträge, Bildung eines Landarmenfonds 
und Verwaltung des leß. (ebend. §§# 2—4.) 252. 253. 
— welche Ausgaben und Zahlungen aus letz. zu bestrei- 
ten sind. (ebend. S5. 5. S. 12. 10—24.) 253. 254. 255. 
256—258. — Unterbringung der nicht einheimischen Ar- 
men in der Landarmen- Anstalt zu Luckau und Aufbrin- 
gung der Unterhaltungskosten für solche. (ebend. §. 22.) 
257. — Verwaltung desselben im Cottbuser Kreise. 
(A. K. O. v. 8. Juni 40. und Regulativ v. 17. Mai 
#" 46.) 
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