Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

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Lansitz, Nieder-, Marlgrafthum, (Forts.) 
wesens und Verfahren gegen die zur Korrektion zu zie- 
henden Landstreicher, Bettler und Arbeitsscheuen in dem- 
selben. (A. K. O. v. 8. Juni 40. nebst Regulativ v. 
17. Mai 40.) 251—258. — das unterm 5. April 1836. 
bestätigte Regulativ wird durch letzt. außer Kraft gesetzt. 
(Einleit. zu obigem Regulatio.) 2.I1. — Umfang des Land- 
armenverbandes für dasselbe. (§s§. 1. des Regulativs.) 
252. — Aufbringung der Landarmen-Beiträge, Bildung 
ceines Landarmenfonds und Verwaltung des letzt. (ebend. 
öS. 2—1.) 252. 253. — welche Ausgaben und Zahlun- 
gen aus letzt. zu bestreiten sind. (ebend. S. 5. 8. 12. 
10—21.) 2.5. 251. 255. 256 258. 
Lehnsnutzungen, geri tlich in Beschlag genommenc, 
Berechnung der Gerichtsgebühren nach Prozentsäten der 
Masse im erekutiven Prioritätsverfahren wegen solcher. 
(A. K. O. v. 11. Oktbr. 46.) 473. f. 
Lehranstalten, höbere, mit Ausschluß der Universitä- 
ten, allgemeine Anordnungen für die Pensionirung der 
Lehrer und Beamten an dens. (V. v. 28. Novbr. 46.) 
214—218. 
Lehrer, an den höhern Unterrichtsanstalten, mit Aus- 
schluß der Universitäten, allgemeine Anordnungen für deren 
Pensionirung. (V. v. 28. Mai 46.) 214—218. — bei 
vorgerücktem Alter nicht mehr vollständig dienstfähig, 
Annahme und Remunerirung eines ihnen zuzuweisenden 
Gehülfen. (ebend. §. 3.) 215. 
Leipziger Bücherrolle, s. letzt. 
Leistungen und Lasten, s. letzt. und Ge einde-Abgaben. 
Lennep, Stadt, Bekanntmachung über die mittelst A. K. 
O. v. 13. Jebr. 40. erfolgte Bestäti ug der Statuten 
des daselbst unter dem Namen: Gasbeleuchtungs-Gesell- 
schaft, gebildeten Aktienvercins. (v. 20. März 46.) 
151 
Lieskau, ursprünglich Schlesischer Ort, s. Sprember= 
ger Kreis. 
Liquidations-Prozesse, in solchen verbleibt es zwar 
für das Verfahren in erster Instanz bei den bestehenden 
Prozeßvorschriften; bei inlegung von Rechtsmitteln oder 
Eintritt abgesonderter Spczialprozesse aber, sind sie gleich- 
falls nach den Bestimmungen der Verordnung v. 1. Juni 
16833. und derjenigen v. 21. Juli 40. zu behandeln. 
(5. 29. der letzt.) 300. 
Literarisches Komtoir, zu Zürich und Winterthur, 
vormaliges, jetzige Buchhandlung von Julius Fröbel und 
Komp., Verbot des Debits deren sämmtlicher jetzigen und 
zukünftigen Verlags= und Kommissionsartikel für den gan- 
zen Umfang der Monarchie, in Folge der Beschlüsse der 
Deutschen Bundesversammlung v. 12. Juni 45. und 
15. Janr. 46. (A. K. O. v. 8. Febr. 46.) 155. — 
Aufräumung der von inländischen Buchhändlern früher 
Sachregister. 
1846. 
Literarisches Komtoir, (Forts.) 
angekauften, bisher erlaubten Verlags- und Kommissions- 
Artikel jenes Komtoirs und dieser Buchhandlung. (ebend.) 
155. 
Literarische Werke und Erzengnisse, Erweite- 
rung des Schutzes für solche gegen Nachdruck in den 
Deutschen Bundesstaaten. (Bundesbeschluß v. 19. Juni 
45. u. Publikationspatent v. 10. Janr. 40.) 149. — 
s. auch Nachdruck, desgl. Großbritannien. 
Lombardsverkehr, der Preußischen Bank, Anordnun- 
gen für dens. (Bankord. v. ö. Oktbr. 46. §s. 5. 6. u. 
117.) 436. 400. f. — Strafen für die Verfälschung oder 
Nachmachung deren Lombardpfandscheine, sowie für die 
wissentliche Verbreitung von dergl. verfälschten oder nach- 
gemachten Papieren. (ebend. §. 120.) 41. 
Londoner Bücherverein, . letzt. 
Lossprechung, vorläufige (Freisprechung ven der 
Justanz), auf solche soll in den vor den Gerichten in 
Berlin schwebenden Untersuchungen wegen angeschuldigter 
Verbrechen nicht mehr erkannt werden. (G. v. 17. Juli 
40. S. 19.) 271. 
Lübbenau, Groß-, ursprünglich Kurmärkischer Ort, im 
Calauer Kreise, gehört nunmehr zum Landarmenverbande 
der Niederlausitz. (Regulativ v. 17. hai 15. 8. 1. 
lit, a.) 252. 
Luckau, Stadt, Verwaltung der dortigen Straf-, Kor- 
rektions- und Arbeitsanstalt, nach dem Regulativ vom 
10. Aug. 1826., Aufbringung der Kosten für dieselbe 
und Aufnahme von Landstreichern, Bettlern und Arbeits- 
scheuen aus der Niederlausitz in dieselbe. (Regulativ v. 
17. Mai 46. Is. 12—18.) 255. 2505. — Aufnahme 
nicht einheimischer Armen in die von. der erstern geson- 
derte Landarmenanstalt daselbst. (ebend. §. 22. 
Bewirkung des Transports der Pfleglinge in letztere 
durch die Landesdeputation. (ebend. S. 24.) 258. — Auf- 
nahme von Korrigenden aus dem Landarmenverbande des 
Cottbuser Kreises in dieselbe und Aufbringung der Rosten 
fü#r solche. (Regulativ v. 17. Mai 46. S#s. 11. 12. 15.) 
261. 202. — dosgl. arbeitsunfähige Arme, für welche 
der Landarmenfonds zu sorgen hat. (ebend. §. 16.) 262. 
Luckauer Kreis, die ursprünglich Kurmärkischen Ort- 
schaften Altenow, Kaden und Antheil Rreblitz in demfs. 
gehören nunmehr zum Landarmenverbande der Nieder- 
lausitz. (Regulativ v. 17. Mai 40. S. 1. lit. 2.) 252. 
M. 
Magisträte, dens. steht das Recht zu, die Schullehrer 
zu berufen, in sofern nicht durch Herkommen oder beson- 
dere Rechtstitel ein Anderer dazu befugt ist. (Schulord. 
für die Prov. Preußen v. 11. Dezbr. 45. s. 6.) 2. — 
Fest- 
257. —
	        
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