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Lansitz, Nieder-, Marlgrafthum, (Forts.)
wesens und Verfahren gegen die zur Korrektion zu zie-
henden Landstreicher, Bettler und Arbeitsscheuen in dem-
selben. (A. K. O. v. 8. Juni 40. nebst Regulativ v.
17. Mai 40.) 251—258. — das unterm 5. April 1836.
bestätigte Regulativ wird durch letzt. außer Kraft gesetzt.
(Einleit. zu obigem Regulatio.) 2.I1. — Umfang des Land-
armenverbandes für dasselbe. (§s§. 1. des Regulativs.)
252. — Aufbringung der Landarmen-Beiträge, Bildung
ceines Landarmenfonds und Verwaltung des letzt. (ebend.
öS. 2—1.) 252. 253. — welche Ausgaben und Zahlun-
gen aus letzt. zu bestreiten sind. (ebend. S. 5. 8. 12.
10—21.) 2.5. 251. 255. 256 258.
Lehnsnutzungen, geri tlich in Beschlag genommenc,
Berechnung der Gerichtsgebühren nach Prozentsäten der
Masse im erekutiven Prioritätsverfahren wegen solcher.
(A. K. O. v. 11. Oktbr. 46.) 473. f.
Lehranstalten, höbere, mit Ausschluß der Universitä-
ten, allgemeine Anordnungen für die Pensionirung der
Lehrer und Beamten an dens. (V. v. 28. Novbr. 46.)
214—218.
Lehrer, an den höhern Unterrichtsanstalten, mit Aus-
schluß der Universitäten, allgemeine Anordnungen für deren
Pensionirung. (V. v. 28. Mai 46.) 214—218. — bei
vorgerücktem Alter nicht mehr vollständig dienstfähig,
Annahme und Remunerirung eines ihnen zuzuweisenden
Gehülfen. (ebend. §. 3.) 215.
Leipziger Bücherrolle, s. letzt.
Leistungen und Lasten, s. letzt. und Ge einde-Abgaben.
Lennep, Stadt, Bekanntmachung über die mittelst A. K.
O. v. 13. Jebr. 40. erfolgte Bestäti ug der Statuten
des daselbst unter dem Namen: Gasbeleuchtungs-Gesell-
schaft, gebildeten Aktienvercins. (v. 20. März 46.)
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Lieskau, ursprünglich Schlesischer Ort, s. Sprember=
ger Kreis.
Liquidations-Prozesse, in solchen verbleibt es zwar
für das Verfahren in erster Instanz bei den bestehenden
Prozeßvorschriften; bei inlegung von Rechtsmitteln oder
Eintritt abgesonderter Spczialprozesse aber, sind sie gleich-
falls nach den Bestimmungen der Verordnung v. 1. Juni
16833. und derjenigen v. 21. Juli 40. zu behandeln.
(5. 29. der letzt.) 300.
Literarisches Komtoir, zu Zürich und Winterthur,
vormaliges, jetzige Buchhandlung von Julius Fröbel und
Komp., Verbot des Debits deren sämmtlicher jetzigen und
zukünftigen Verlags= und Kommissionsartikel für den gan-
zen Umfang der Monarchie, in Folge der Beschlüsse der
Deutschen Bundesversammlung v. 12. Juni 45. und
15. Janr. 46. (A. K. O. v. 8. Febr. 46.) 155. —
Aufräumung der von inländischen Buchhändlern früher
Sachregister.
1846.
Literarisches Komtoir, (Forts.)
angekauften, bisher erlaubten Verlags- und Kommissions-
Artikel jenes Komtoirs und dieser Buchhandlung. (ebend.)
155.
Literarische Werke und Erzengnisse, Erweite-
rung des Schutzes für solche gegen Nachdruck in den
Deutschen Bundesstaaten. (Bundesbeschluß v. 19. Juni
45. u. Publikationspatent v. 10. Janr. 40.) 149. —
s. auch Nachdruck, desgl. Großbritannien.
Lombardsverkehr, der Preußischen Bank, Anordnun-
gen für dens. (Bankord. v. ö. Oktbr. 46. §s. 5. 6. u.
117.) 436. 400. f. — Strafen für die Verfälschung oder
Nachmachung deren Lombardpfandscheine, sowie für die
wissentliche Verbreitung von dergl. verfälschten oder nach-
gemachten Papieren. (ebend. §. 120.) 41.
Londoner Bücherverein, . letzt.
Lossprechung, vorläufige (Freisprechung ven der
Justanz), auf solche soll in den vor den Gerichten in
Berlin schwebenden Untersuchungen wegen angeschuldigter
Verbrechen nicht mehr erkannt werden. (G. v. 17. Juli
40. S. 19.) 271.
Lübbenau, Groß-, ursprünglich Kurmärkischer Ort, im
Calauer Kreise, gehört nunmehr zum Landarmenverbande
der Niederlausitz. (Regulativ v. 17. hai 15. 8. 1.
lit, a.) 252.
Luckau, Stadt, Verwaltung der dortigen Straf-, Kor-
rektions- und Arbeitsanstalt, nach dem Regulativ vom
10. Aug. 1826., Aufbringung der Kosten für dieselbe
und Aufnahme von Landstreichern, Bettlern und Arbeits-
scheuen aus der Niederlausitz in dieselbe. (Regulativ v.
17. Mai 46. Is. 12—18.) 255. 2505. — Aufnahme
nicht einheimischer Armen in die von. der erstern geson-
derte Landarmenanstalt daselbst. (ebend. §. 22.
Bewirkung des Transports der Pfleglinge in letztere
durch die Landesdeputation. (ebend. S. 24.) 258. — Auf-
nahme von Korrigenden aus dem Landarmenverbande des
Cottbuser Kreises in dieselbe und Aufbringung der Rosten
fü#r solche. (Regulativ v. 17. Mai 46. S#s. 11. 12. 15.)
261. 202. — dosgl. arbeitsunfähige Arme, für welche
der Landarmenfonds zu sorgen hat. (ebend. §. 16.) 262.
Luckauer Kreis, die ursprünglich Kurmärkischen Ort-
schaften Altenow, Kaden und Antheil Rreblitz in demfs.
gehören nunmehr zum Landarmenverbande der Nieder-
lausitz. (Regulativ v. 17. Mai 40. S. 1. lit. 2.) 252.
M.
Magisträte, dens. steht das Recht zu, die Schullehrer
zu berufen, in sofern nicht durch Herkommen oder beson-
dere Rechtstitel ein Anderer dazu befugt ist. (Schulord.
für die Prov. Preußen v. 11. Dezbr. 45. s. 6.) 2. —
Fest-
257. —