Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

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Militairpersonen, Schulunterricht für deren Kinder, 
s. Schulunterricht. — beurlaubte, s. diese. 
Militair-Strafgesetzbuch, s. Strasgesetzbuch 
für das Prcußische Heer. 
Ministerial-Direktoren, denselben steht das Recht 
zu, den mündlichen Prüfungen der Ober-Eraminations- 
Kommission zu höhern Verwaltungsämtern persönlich 
beizuwohnen. (Regulativ v. 14. Febr. 40. S. 20.) 200. 
Ministerial-Räthe, Auswahl von vier ders. n Mit- 
gliedern der Ober-Examinations-Rommission für die Prü- 
fung zu höhern Verwaltungsämtern. (Regulativ. v. 14. 
Febr. 46. §. 18.) 205. — sämmtlichen Ministerial- 
Räthen steht das Recht zu, den mündlichen Prüfungen 
der gedachten Kommission persönlich beizuwohnen. (ebend. 
S. 20.) 206. 
Ministerien, Dioziplinar-, dieselben berichten über die 
Ernennung des Vorsitzenden der Ober-Eraminations- 
Kommission für höhere Verwaltungsämter, nach vorgän- 
giger Berathung im Staatsministerio, an des Rönigs 
Majestät. (Regulativ v. 14. Vebr. 40. S. 18.) 205. — 
Berufung der vier Mitglieder als ordentliche Eraminato- 
ren jener Rommission durch dies. (ebend. §. 18.) 208. 
— Ressortverhältnisse der Ober-Eraminations-Kommission 
zu den Ministerien. (ebend. §§. 20. u. 22.) 200. 210. 
— bei dens. haben die Regicrungen auf die Dienstent- 
lassung unbrauchbarer oder durch tadelhafte Führung 
einer weitern Anstellung unwürdiger Referendarien, in 
Folge des §. 60. der Verord. v. 29. März 1844. an- 
zutragen. (Regulativ. v. 14. Febr. 40. S. 12.) 202. 
Ministerium des Junern, zum Chef desselben (Mi- 
nister des Innern) wird der Staats= und Kabinctesmi- 
nister von Bodelschwingh, unter Beibehaltung der 
Eigenschaft und des Titels eines Kabinetsministers, ernannt. 
(A. K. O. v. 10. Juli 46.) 202. — dessen Konzession 
bedarf es fortan bis auf Weiteres auch zur Herausgabe 
der in monatlichen oder längeren Zwischenräumen erschei- 
nenden periodischen Schristen in Polnischer Sprache. 
(A. K. O. v. 20. März 46.) 156. — dies gilt au 
von der Fortsetzung der bisher ohne Konzession erschie- 
nenen periedischen Schriften der genannten Art. (ebend.) 
150. — hiernach werden rücksichtlich solcher Schriften 
die Bestimmungen im weiten Absatze des SF. 20. der 
Verord. v. 30. Juni. 43. suspendirt. (ebend.) 150. — 
von dems. wird der Provinzialdirektion des landschaft- 
lichen Kreditvereins in der Provinz Pesen ein besonderer, 
aus Staatskassen zu remunerirender Kommissarius beige- 
ordnet. (A. K. O. v. 28. Mai 46. Nr. 1. nebst In- 
struktion für letzt.) 211. 213. 214. — durch dasselbe 
werden die Verfügungen getreffen, welche zur Ausfüh- 
rung der von dem Kommunallandtage der Neumark in 
dortigen Feuersozietäts-Angelegenheiten gefaßten Beschlüsse 
Sachregister. 
1846. 
Ministerium des Innern, (Forts.) 
etwa erforderlich sind. (Regl. v. 17. Juli 40. S. 6.) 353. 
— zwei Räthe desselben sind immer Mitglieder des obern 
siedsgerichts in Pferde -Rennangelegenheiten. (A. KN. 
O. v. 5. Oktbr. 46. Nr. 1. D.) 482. 
Ministerium der geistlichen, Unterrichts= 2c. 
Angelegenheiten, entscheidet in der Rekursinstanz 
über die von den Oberpräsidenten festgesetzte Verpflich- 
tung zur Zahlung oder Erganzung der Pensionen für 
Lehrer und Beamte an den höhern Unterrichtsanstalten. 
(V. v. 23. Mal 46. §. 8.) 215. f. — Regulirung der 
streitig bleibenden Punkte durch dasselbe bei dem Pen- 
sionswesen für die Lehrer und Beamten solcher Unter- 
richtsanstalten, zu deren Unterhaltung weder Kommunen, 
noch der Staat verpflichtet sind. (ebend. §. 9.) 216. — 
desgl. Rekurs an dasselbe wegen der von den Oberprä- 
sidenten angcordneten Zuschüsse zu dem für dergl. Lehrer 
und Beamten gebildeten Pensionsfonds. (ebend. §. 17.) 
217. — ist die Rekurs-Instanz gegen die Resolute der 
den Schulanstalten vorgeseßten Regierungen über strei- 
tige Beitragsverhältnisse für den Bau und die Unterhal- 
tung von Schul- und Küsterhäusern. (G. v. 21. Juli 
40. §. S.) 393. — ohne dessen Genehmigung darf das 
jetzige, die Normalsätze übersteigende Einkommen der 
Schullehrer nicht verringert werden. (Schulord. für die 
Prov. Preußen v. 11. Dezbr. 45. §S. 17.) 4. — An- 
meldung einzelner in Großbritannien rechtmäßig erschie- 
nener Werke der Literatur und der schönen Künste und 
Führung von Verzeichnissen bei demselben, zur Erreichung 
des Schutzes gegen deren Nachdruck und unbefugte Ver- 
vielfältigung, sowie gegen die unbefugte öffentliche Dar- 
stellung oder Aufführung dramatischer und musikalischer 
Werke. (Staatsvertrag v. 13. Mai 460. Art. II. u. III.) 
315. 340. f. 
Ministerium der Medizinal-Angelegenhei- 
ten, demselben wird einstweilen die Direktion des Cha- 
rité= rankenhauses in Berlin und dessen Neben-Institute 
unmittelbar untergeordnet. (A. K. O. v. 17. Apr. 46.) 
1560. — Aufstellung einer Series medsicaminum von 
demselben, wonach die rzeneimittel in den Apotheken 
jederzeit vorräthig zu halten sind. C.K. O. v. 5. Oktbr. 
46. Nr. 1.) 509. 
Monatsschriften, (periodische Schriften, in monat- 
lichen Zwischenräumen erscheinend), rücksi tlich ders. be- 
darf es weder einer Konzessionsertheilung, noch finden 
die sonstigen für Zeitungen und Zeits riften ertheilten 
Vorschriften auf solche Anwendung. (V. v. 30. Juni 43. 
§. —) Jahrg. 1813. S. 264. — in Polnischer 
Spra c, rücksichtlich dieser werden obige Bestimmungen 
sortan bis auf Weiteres suspendirt, daher es zu ihrer 
Herausgabe einer vorgängigen, von dem Minister des 
nnern
	        
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