Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

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Ober-Nechnungs-Kammer, (Forts.) 
der dafür vorhandenen Deckungemittel, so wie des ge- 
sammten übrigen Bankvermögens. (A. K. O. v. 11. 
Apr. 46. Nr. 4.) 154. — s. ferner Banknoten u. Bankordn. 
Oberschlesische Eisenbahn, s. Eisenbahnen Nr. 6. 
Ober-Stallmeister und Chef der Gestüteverwaltung, 
ist stetes Mitglied des obern Schiedsgerichts zu Berlin in 
Pferde-Rennangelegenheiten. (A. K. O. v. ö. Oktbr. 46 
Nr. 1. a.) 482. 
Ober-Tribunal, Geheimes, in erlin, ein Mitglied 
desselben kann bei der Ober-Examinations-Kommission für 
die Prüfung zu höhern Verwaltungsämtern der vierte 
Examinator (für alle Zweige der Rechtswissenschaft) sein. 
(Regulativ v. 14. Febr. 46. §. 18.) 205. — dasselbe 
ist die Revisions= und Nichtigkeitsbeschwerde -Instanz in 
summarischen Prozessen. (V. v. 21. Juli 46. 88. 24. 
bis 206.) 297. 298. — zur Anfertigung von Schrist- 
sätzen in dieser Instanz find nur die bei demselben ange- 
stellten Justizkommissarien befugt. (ebend. S. 23. lit. d.) 
297. — für die mündliche Verhandlung und die dar- 
auf erfolgende Entscheidung bei dessen Senaten ist die 
Anwesenheit von mindestens 7 Mitgliedern, den Vor- 
sitzenden eingeschlossen, erforderlich. (ebend. S. 24.) 297. f. 
— eine Vermehrung dieser Anzahl bedarf es aber auch 
dann nicht, wenn es auf Abänderung zweier gleichförmi- 
ger Erkenntnisse ankommt, wonach die Bestimmung in 
Nr. 7. der A. K. O. v. 19. Juli 1832. (S. 192.) auf- 
gehoben wird. (ebend. §. 24.) 298. — Ertscheidung 
des Plenums desselben in den Fällen der Nr. 3. unb 4. 
der Verordnung v. 1. Aug. 1836. (S. 218.) nicht blos 
über die zweifelhaft hewortene Rechtsfrage, sondern in 
der Sache selbst. (ebend. §. 25.) 298. — Mittheilung 
der gefällten Erkenntnisse an die bei demselben aufgetre- 
tenen Sachwalter und Festsetzung deren ebühren. 
(ebend. §. 20.) 208. — bei demselben ist nur dann eine 
weitere Beschwerde gegen Verfügungen der ersten und 
zweiten Instanz zulässig, wenn in der Hauptsache das 
Rechtsmittel der Revision nach §S§. 1. bis Z. der Verord. 
v. 14. Dezbr. 183. stattfinden könnte. (ebend. §. 35.) 
301. — an dasselbe gehen auch die Beschwerden über 
Verfügungen der Gerichte zweiter Instanz in den bei ih- 
nen anhängigen Sachen, in welchen rin ordentliches oder 
außerordentliches Rechtsmittel dritter Instanz an sich zu- 
lässig ist. (ebend. §. 35.) 301. — bei einem aus zehn 
Mitgliedern bestehenden Senate desselben erfolgt die Ent- 
scheidung über die Revision der in zweiter Instanz ge- 
fällten Urtel in Untersuchungen wegen angeklagter Ver- 
brechen in Berlin. (. v. 17. Juli 40. S6. 92. u. 95.) 
281. — Zulässigkeit der gesetzlich begründeten Nichtig- 
keitsbeschwerde bei demselben gegen Aussprüche des obern 
Sachregister. 
1846. 
Ober-Tribunal, Geheimes, (Forts.) 
Schiedsgerichts zu Berlin in Pferde enpangelegenheien. 
(A. K. O. v. 5. Oktbr. 406. Nr. 4.) 482. 483. 
Obmann, in schied srichterlichen v siebe 
dieses. 
Obstbaumzucht, Dotirung der Schullehrerstellen mit 
einem Platze zu solcher. (Schulord. für die Prov. Preußen 
v. 11. Dezbr. 45. S. 12. Nr. 4. u. §S. 41.) 3. 10. 
SEffentliches Verfahren, mündliches, in den vor den 
Gerichten in Berlin zu führenden Untersuchungen wegen 
angeschuldigter Verbrechen, Beschränkung desselben auf den 
Zutritt von Justizbeamten, Justizkommissarien, Referen- 
darien u. Auskultatoren zu solchem. (G. v. 17. Juli 46. 
§. 17.) 271. — s. auch mündliches Verfahren. 
Gkonomiekommissarien, deren Zulassung unter ge- 
wissen Bedingungen zur Prüfung vor der Ober-Erami- 
nationskommission für höhere Verwaltungsämter, desgl. 
zur Prüfung für die Stelle eines Ober-Kommissarius. 
(Regulativ v. 14. Febr. 40. S5. 19. u. 22.) 205. 206. 
207. 
Ordnungsstrafe, von 1—5 Rthlr. oder von 6= bis 
zu 24stündigem Gefängniß, für Ruhestörer bei den Ver- 
handlungen der Gerichtsdeputationen und erichtsabthei- 
lungen zu Berlin in Untersuchungen wegen angeschuldigter 
Verbrechen, deren sofortige Beschließung und Vollstreckung 
von letztem. (G. v. 17. Juli 46. §S. 130.) 289. — für 
Aheinische Gerichtsvollzieher wegen Übertretung der An- 
ordnungen über die Verwendung der Stempel zu ihren 
Urkunden. (A. K. O. v. 17. Juli 46. Nr. 4. lit. b.) 
392. — s. auch Snafen. 
Organistenwohnungen, in Schulhäusern, s. letz. 
Ortswähler für ständische Wahlen, s. diese. 
Ostpreußisches Provinzialrecht, Anwendung des 
Zusatzes 205., betreffend die Auseinandersetzung zwischen 
ab= und anziehenden Schullehrern, desgleichen mit den 
Erben verstorbener Lehrer. (Schulord. für die Provinz 
Preußen v. 11. Dezbr. 45. §S. 22.) 5. — Zusatz 215 
bis 224., die darin über Schulen enthaltenen Vorschrif- 
ten treten mit Einführung der Schulord. für die Ele- 
mentarschulen der Provinz Preußen v. 11. Dezbr. 45. 
außer Kraft, insofern auf solche in letzterer nicht aus- 
drücklich Bezug genommen wird. (6. 72. der gedachten 
Schulord.) 10. — bei der Bestimmung des Zusatzes 216. 
S. 6. und der bisherigen Observanz behält es rücksicht- 
lich der Juhrengestellung oder der Reisekostenvergütung 
dafür für die Kreisschulinspektoren vorläufig sein Bewenden. 
(Schulord. v. 11. Dezbr. 45. §. 35.) 8. — Anwendung 
des Zusatzes 218. S§. 1. u. 4., die Berufung der Leh- 
rer an den Kirchschulen betr. (Schulord. für die Prov. 
Preußen v. 11. Dezbr. 45. §. 6.) 2. 
Ovelgönne, Ort, s. Chausseebau Nr. 10. 
P.
	        
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