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Ober-Nechnungs-Kammer, (Forts.)
der dafür vorhandenen Deckungemittel, so wie des ge-
sammten übrigen Bankvermögens. (A. K. O. v. 11.
Apr. 46. Nr. 4.) 154. — s. ferner Banknoten u. Bankordn.
Oberschlesische Eisenbahn, s. Eisenbahnen Nr. 6.
Ober-Stallmeister und Chef der Gestüteverwaltung,
ist stetes Mitglied des obern Schiedsgerichts zu Berlin in
Pferde-Rennangelegenheiten. (A. K. O. v. ö. Oktbr. 46
Nr. 1. a.) 482.
Ober-Tribunal, Geheimes, in erlin, ein Mitglied
desselben kann bei der Ober-Examinations-Kommission für
die Prüfung zu höhern Verwaltungsämtern der vierte
Examinator (für alle Zweige der Rechtswissenschaft) sein.
(Regulativ v. 14. Febr. 46. §. 18.) 205. — dasselbe
ist die Revisions= und Nichtigkeitsbeschwerde -Instanz in
summarischen Prozessen. (V. v. 21. Juli 46. 88. 24.
bis 206.) 297. 298. — zur Anfertigung von Schrist-
sätzen in dieser Instanz find nur die bei demselben ange-
stellten Justizkommissarien befugt. (ebend. S. 23. lit. d.)
297. — für die mündliche Verhandlung und die dar-
auf erfolgende Entscheidung bei dessen Senaten ist die
Anwesenheit von mindestens 7 Mitgliedern, den Vor-
sitzenden eingeschlossen, erforderlich. (ebend. S. 24.) 297. f.
— eine Vermehrung dieser Anzahl bedarf es aber auch
dann nicht, wenn es auf Abänderung zweier gleichförmi-
ger Erkenntnisse ankommt, wonach die Bestimmung in
Nr. 7. der A. K. O. v. 19. Juli 1832. (S. 192.) auf-
gehoben wird. (ebend. §. 24.) 298. — Ertscheidung
des Plenums desselben in den Fällen der Nr. 3. unb 4.
der Verordnung v. 1. Aug. 1836. (S. 218.) nicht blos
über die zweifelhaft hewortene Rechtsfrage, sondern in
der Sache selbst. (ebend. §. 25.) 298. — Mittheilung
der gefällten Erkenntnisse an die bei demselben aufgetre-
tenen Sachwalter und Festsetzung deren ebühren.
(ebend. §. 20.) 208. — bei demselben ist nur dann eine
weitere Beschwerde gegen Verfügungen der ersten und
zweiten Instanz zulässig, wenn in der Hauptsache das
Rechtsmittel der Revision nach §S§. 1. bis Z. der Verord.
v. 14. Dezbr. 183. stattfinden könnte. (ebend. §. 35.)
301. — an dasselbe gehen auch die Beschwerden über
Verfügungen der Gerichte zweiter Instanz in den bei ih-
nen anhängigen Sachen, in welchen rin ordentliches oder
außerordentliches Rechtsmittel dritter Instanz an sich zu-
lässig ist. (ebend. §. 35.) 301. — bei einem aus zehn
Mitgliedern bestehenden Senate desselben erfolgt die Ent-
scheidung über die Revision der in zweiter Instanz ge-
fällten Urtel in Untersuchungen wegen angeklagter Ver-
brechen in Berlin. (. v. 17. Juli 40. S6. 92. u. 95.)
281. — Zulässigkeit der gesetzlich begründeten Nichtig-
keitsbeschwerde bei demselben gegen Aussprüche des obern
Sachregister.
1846.
Ober-Tribunal, Geheimes, (Forts.)
Schiedsgerichts zu Berlin in Pferde enpangelegenheien.
(A. K. O. v. 5. Oktbr. 406. Nr. 4.) 482. 483.
Obmann, in schied srichterlichen v siebe
dieses.
Obstbaumzucht, Dotirung der Schullehrerstellen mit
einem Platze zu solcher. (Schulord. für die Prov. Preußen
v. 11. Dezbr. 45. S. 12. Nr. 4. u. §S. 41.) 3. 10.
SEffentliches Verfahren, mündliches, in den vor den
Gerichten in Berlin zu führenden Untersuchungen wegen
angeschuldigter Verbrechen, Beschränkung desselben auf den
Zutritt von Justizbeamten, Justizkommissarien, Referen-
darien u. Auskultatoren zu solchem. (G. v. 17. Juli 46.
§. 17.) 271. — s. auch mündliches Verfahren.
Gkonomiekommissarien, deren Zulassung unter ge-
wissen Bedingungen zur Prüfung vor der Ober-Erami-
nationskommission für höhere Verwaltungsämter, desgl.
zur Prüfung für die Stelle eines Ober-Kommissarius.
(Regulativ v. 14. Febr. 40. S5. 19. u. 22.) 205. 206.
207.
Ordnungsstrafe, von 1—5 Rthlr. oder von 6= bis
zu 24stündigem Gefängniß, für Ruhestörer bei den Ver-
handlungen der Gerichtsdeputationen und erichtsabthei-
lungen zu Berlin in Untersuchungen wegen angeschuldigter
Verbrechen, deren sofortige Beschließung und Vollstreckung
von letztem. (G. v. 17. Juli 46. §S. 130.) 289. — für
Aheinische Gerichtsvollzieher wegen Übertretung der An-
ordnungen über die Verwendung der Stempel zu ihren
Urkunden. (A. K. O. v. 17. Juli 46. Nr. 4. lit. b.)
392. — s. auch Snafen.
Organistenwohnungen, in Schulhäusern, s. letz.
Ortswähler für ständische Wahlen, s. diese.
Ostpreußisches Provinzialrecht, Anwendung des
Zusatzes 205., betreffend die Auseinandersetzung zwischen
ab= und anziehenden Schullehrern, desgleichen mit den
Erben verstorbener Lehrer. (Schulord. für die Provinz
Preußen v. 11. Dezbr. 45. §S. 22.) 5. — Zusatz 215
bis 224., die darin über Schulen enthaltenen Vorschrif-
ten treten mit Einführung der Schulord. für die Ele-
mentarschulen der Provinz Preußen v. 11. Dezbr. 45.
außer Kraft, insofern auf solche in letzterer nicht aus-
drücklich Bezug genommen wird. (6. 72. der gedachten
Schulord.) 10. — bei der Bestimmung des Zusatzes 216.
S. 6. und der bisherigen Observanz behält es rücksicht-
lich der Juhrengestellung oder der Reisekostenvergütung
dafür für die Kreisschulinspektoren vorläufig sein Bewenden.
(Schulord. v. 11. Dezbr. 45. §. 35.) 8. — Anwendung
des Zusatzes 218. S§. 1. u. 4., die Berufung der Leh-
rer an den Kirchschulen betr. (Schulord. für die Prov.
Preußen v. 11. Dezbr. 45. §. 6.) 2.
Ovelgönne, Ort, s. Chausseebau Nr. 10.
P.