Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

Sachregister. 1846. 47 
Polizeivergehen, (Forts.) 
wenn der Angeklagte durch unabwenbbare Umstände ver- 
hindert worden ist, in dem Termin persönlich zu erschei- 
nen. (§5. 125— 128.) 288. 289. — gegen die Zurück- 
weisung dieses Gesuchs steht dem Angeklagten die Be- 
schwerde bei der zuvor gedachten Deputation zu. (§. 127.) 
289. — wegen der Kosten des polizeigerichtlichen Unter- 
suchungeverfahrens finden die Vorschriften des §. 108. 
(S. 286.) ebenfalls Anwendung. (ebend. §. 129.) 289. 
Polizeiverwaltung, bei Ernennung von Stellvertre- 
tern zur Ausübung ders. finden die im §. 2. der Verord. 
v. 31. März 1838. enthaltenen Vorschriften über die 
Vertretung der Inhaber der Polizeigerichrsbarkeit eben- 
falls Anwendung. (G. v. 24. Apr. 46. §. 1.) 167. — 
gerichtliche Vereidung der Stellvertreter in ders. und spor- 
tel- und stempelfreie Ausfertigung der darüber aufgenom- 
menen Verhandlung. (ebend. §. 2.) 167. — Verweisung 
ders. auf den in eben dieser Eigenschaft oder als Staats- 
beamter etwa früher geleisteten Eid. (ebend. S. 3.) 167. 
Polizel issenschaft, Prüfung der zum Ziegierungs- 
Referendariate sich meldenden Kandidaten in den Haupt- 
grundsätzen derselben. (Regulativ v. 14. Febr. 46. 4+ 2.) 
200. 
Polnische Druckschriften, deren Texrt zwanzig Druck- 
bogen übersteigt, sollen fortan bis auf Weiteres auch der 
Censur unterworfen sein. (A. K. O. v. 20. März 46.) 
156. — rücksschtlich ders. werden daher einstweilen die 
Bestimmungen der A. K. O. v. 4. Oktbr. 42. suspen- 
dirt. (ebend.) 156. 
Poluische Zeitschriften (periodische Schriften), deren 
einzelne Blätter oder Heste in monatlichen oder längern 
Zwischenräumen erscheinen, sollen sortan zu ihrer Heraus- 
gabe durchweg einer vorgängigen, von dem Minister des 
Innern zu ertheilenden Konzession bedürfen. (A. K. O. 
v. 20. März 46.) 156. — rücksichtlich ders. werden da- 
her die Vorschriften im zweiten Absatz des F. 20. der 
Verord. v. 30. Juni 43. fuspendirt. (ebend.) 156. — 
dasselbe gilt auch von der Fortsetzung der bisher ohne 
Konzession erschienenen periodischen Schriften der genann- 
ten Art. (ebend.) 150. 
Pommern, Provinz (Herzogthum und Fürstenthum Rü- 
gen), Ergänzung und Abänrerung einiger Bestimmungen 
des Feuer-Sozietäts-Reglements für die Städte Alt- 
pommerns in den 5#. 14. 18. 25. 55. u. 120. (Nach- 
trags-Verord. v. 10. Juli 40.) 317. 318. — Neu- 
vorpommern und Rügen, Vem#flichtung der Städte 
in dens. zur Besetzung der städtischen Unterbeamten- und 
Dienerstellen mit Militair-Invalsden. (V. v. 23. Janr. 
46.) 26. 
Porto (HPostporto), dessen Ansatz in Pferde-Rennangele- 
genheitrn vor dem obern Schiedsgerichte zu Berlin. (A. 
K.-O. v. 5. Oktbr. 46. Nr. Z.) 482. 
Portofreiheit, der Preußischen Bank, sowie ihrer Kom- 
toire, Kommanditen und Agenturen in dem bisherigen 
Umfange. (Bankord. v. ö. Oktbr. 46. §S. 116.) 4600. — 
bisher den Geldern der Kirchen, Schulen, frommen und 
milten Stiftungen, sowie den Pupillengeldern, welche bei 
der Bank belegt werden, zugestanden, solche wird dens. 
im bisherigen Umfange belassen. (ebend. §. 24.) 441.— 
in Feuersozietäts-Angelegenheiten der Stadt Königeberg 
in Pr. (Regl. v. 22. Mai 46. §. 4.) 172. — degl. 
in benjenigen der Land-Feuorsezietät der Neumark. (Regl. 
v. 17. Juli 46. §. 5.) 382. 
Posen, Provinz (Großherzogthum), Verfahren bei stän- 
dischen Wahlen in dem Stande der Landgemeinden ders. 
(V. v. 19. Dezbr. 45.) 18. 19. — mehrere Anderun- 
gen in der Organisation u. Verwaltung des land- 
schaftlichen Kreditinstitkuts in ders., unter Suspension 
der dens. entgegenstehenden Bestimmungen der Kredit- 
Ordnung v. 15. Dezbr. 1821. (A. K. O. v. 28. Mai 
46.) 211. — der Provinzialdirektion dieses Instituts 
wird ein besonderer, von dem Mirister des Innern 
zu ernennender und aus Staatskosten zu remunerirender 
Kommissarius beigeordnet. (ebend. Nr. 1. u. Instruktion 
für letz.) 211. 213. 214. — dadurch wird aber in der 
amtlichen Stellung des dem gesammten Kreditinstitute 
vorgesetzten Königl. Kommissarius nichts geänderk. (ebend. 
Nr. 1.) 211. — kkünftige Abhaltung der landschaftlichen 
Kreisversammlungen und insbesondere der in demselben 
vorzunehmenden Wahlen unter dem Vorsitz und der Lei- 
tung des Königl. Landraths. (ebend. Nr. 2.) 211.— 
Ernennung eines Stellvertreters für den Landrath, bei 
Verhinderung desselben, durch den Königl. Kommissarius. 
(ebend. Nr. 2.) 211. — Wahl der Mitglieder des en- 
gern Ausschusses. (ebend. Nr. Z.) 212. — Führung der 
Verhandlungen in Deutscher, resp. in Deutscher u. Pol- 
nischer Sprache. (ebend. Nr. 4.) 212. — Folgen, wenn 
ein Landschaftsrath sich der ihm obliegenden amtlichen 
Thätigkeit in irgend einer Art entzieht. (ebend. Nr. 5.) 
212. — Rekurs gegen die von der General-Landschafts- 
direktion wider reuitente Mitglieder des Kreditvereins 
getroffenen Entscheidungen an den Königl. Kommissarius, 
wodurch der §. 190. der Kreditordnung aufgehoben wird. 
(ebend. Nr. 6.) 212. — Prälklusionstermin (1. Januar 
1849.) für die frühem Besttzer eingezogener, regulirungs- 
fähiger bäuerlicher Stellen in ders. zur Anmeldung der 
Eigenthumsansprüche auf letztere oder der Entschädigungs- 
Ansprüche wegen deren Entziehung. (G. v. B. Febr. 46.) 
219. f. — Deklaration des §. 30. der Verordnung v. 
9. Febr. 1817. über die Justizverwaltung in ders. rück- 
sichtlich
	        
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