Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

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Revision, (Rechtemittel, Zte Instanz), (Forts.) 
Sachwalter und Festsetzung deren Gebühren. (ebend. 
§. 26.) 298. — Vorschriften für das Verfahren in ders. 
gegen Erkenntnisse zweiter Instanz, durch welche die der 
erstern abgeändert werden, in Untersuchungen wegen an- 
geklagter Verbrechen in Berlin. (G. v. 17. Juli 46. 
SS, B7—97.) 283. 284. — in den Untersuchungen we- 
gen leichter Verbrechen ist nur der beim Kammergericht 
bestellte Staatsanwalt solche einzulegen befugt. (ebend. 
6 89.) 283. — dieselbe findet wegen der Entscheidung 
des Kostenpunkts nur in sofern statt, als dieses Rechw 
mittel in der Hauptsache zulässig ist, und wegen dieser 
zugleich eingelegt wird. (ebend. §. B8,) 283. — die Ent- 
scheidung über solche erfolgt bei einem aus zehn Mit- 
gliedern bestehenden Senate des Geheimen Ober-Tribu- 
nals. (ebend. S5s. 92. u. 95.) 281. die Einlegung 
ders. von Seiten des Angeklagten hält die Strafvoll- 
streckung nur soweit auf, als dad Appellationsurtel noch 
nicht rechtskräftig ist. (ebend. S. 105.) 285. 
Revisions= und Kassationshof, Rheinischer, in 
Berlin, ein Mitglied desselben kann bei der Ober-Erami- 
nationskommission für die Prüfung zu höhern Verwal- 
tungsämtern der vierte Erxaminator (für alle Zweige der 
Rechtswissenschaft) sein. (Regulativ v. 14. Febr. 4. 
5. 18.) 205. 
Rhein (Rheinstrom), Anordnungen für den Betrieb der 
Dampfschifffahrt auf demselben, durch den X VIII. Sup- 
plementairartikel zur Rheinschifffahrtsakte v. 31. März 
1831., laut Protokolls der Zentralkommission v. 17. 
Septbr. 1844. (Genehmig.-Urkunde v. 30. Apr. 46.) 
227—229. — Gütertransport auf dems. und den mit ihm 
zusammenhängenden Gewässem, durch eine unter der Firma: 
„Niederrheinische Dampfschleppschifffahrts = Gesellschaft“, 
in Düsseldorf zusammengetretene Aktiengesellschaft, deren 
Statut v. 31. März 40. ist mittelst Allerhöchster Order 
v. 22. Mai 40. bestätigt worden. (Minist.-Bekanntm. 
v. 27. Juni 46.) 2.70. 
Sachregister. 
1846. 
Rheiuprovinz, (Forts.) 
dungen im ganzen Umfange ders., mit Ausschluß der 
Kreise Rees und Duieburg. (A. K. O. v. 7. Aug. 46.) 
431. (s. auch Waldungen.) — die in ders. bestehenden 
Fabrilengerichte, sowie der Rath der Gewerbeverständigen 
zu Aachen, sollen sortan den Namen: „Konigl. Gewerbe- 
gerichte“ führen. (V. v. 7. Aug. 46.) 403. f. — Kom- 
petenz und Verfahren veein Gerichte. (ebend.) 403. f. 
— anderweite Ermäßigung der Tranoskriptionsgebühren, 
gleich den Inskriptionsgebühren, und der Honorare für 
die Hypothekenbewahrer bei dem Hypothekenwesen i 
ezirle des Appellationsgerichtshofes zu Cöln. (A. K. O 
v. 15. Mai 40. nebst Tare für letzterc.) 169—171. — 
Anordnungen für die Verwendung der tempel zu den 
Urkunden der Gerichtsvollzieher in ders. (A. K. O. v. 
17. Juli 46.) 391. — Führung und Erledigung der Un- 
tersuchungen wegen Aufruhrs und Tumults im Bezirke 
des Appellationsgerichtshofes zu Cöln nach den in der 
Rheinischen Strafprozeßordnung Art. 179 — 216. und 
479—483. und in dem §. 6. der Verord. v. 18. Febr. 
42. enthaltenen Bestimmungen, mit Beseitigung der 
Verord. v. 30. Septbr. 1836. und anderer etwa entge- 
genstehenden Vorschriften. (V. v. 6. Apr. 46. S§. 1—3.) 
156. 157. 
Rheinschifffahrt, Strafvollstreckung wegen Zuwider- 
handlungen gegen die für dieselbe bestehenden strompoli- 
zeilichen Vorschriften. (V. v. 14. Aug. 40.) 432. 
Rbeinschifffahrts-Akte (lbereinkunft, Konvention, 
Orbdnungh, XVILter Supplementair- Artikel zu ders.. 
laut Protokolls der Rheinsch tral-K 
v. 17. Septbr. 1844., wodurch der Benieb der Damf- 
schifffahrt auf dem Rheine anderweit regulirt und der 
Art. 52. jener Akte in Ansehung der Dampfschiffe auf- 
gehoben wird. (Genehmig. = Urkunde v. 30. Apr. 46.) 
227—229. — in Ansehung der Prüfung der Tauglichkeit 
der Dampfschiffe kommen die Art. 33. u. 54. der Akte 
mit denjenigen Maßgaben zur Anwendung, welche die 
Rheinen, Ort, s. Chausscebau Nr. 10. 
Rheinische Strafprozeßordnung, (. letz. 
Rheinprovinz, einige Abänderungen des Art. VIII. 
Natur der Dampfschiffe bedingt. (ebend. S. 4.) 228. 
Richter, in summarischen Prozessen erkennend, sind be- 
sugt, in Rechnungssachen, Bausachen und in andern dazu 
der Verordnung v. 13. Juli 1827. wegen der nach dem 
Gesetze über die Anordnung der Provinzialstände für die- 
selbe vorbehaltenen Bestimmungen, rücksichtlich der stän- 
dischen Verhältnisse der Stadte Schleiden, Steele und 
Stromberg. (V. v. 19. Jum 10.) 2360. efugnisse 
deren Kreisstände, Ausgaben zu beschließen und die Kreis- 
Eingesessenen dadurch zu verpflichten, zur Ergänzung der 
im §. Z. der Rreisordnung v. 13. Juli 1827. gegebenen 
estimmungen. (V. v. 9. Apr. 40.) 101—103. — Be- 
stimmungen über die Naturaltheilung gemeinschaftlich 
beuntgter und in ungetheiltem Besiße befindlicher Wal- 
geeigneten Sachen, nach erfolgter Rlagebeantwortung, eine 
nähere kommissarische Erörterung anzuordnen. (V. v. 
21. Juli 46. S. 14.) 203. — kommissarisch bestellte Ein- 
zelrichter in Berlin, zur Untersuchung und Cutscheidung 
in erster Instanz wegen leichter Verbrechen, Kompetenz- 
Verhältuisse ders. (G. v. 17. Juli 46. 88. 24. u. 37.) 
272. 27]. — Vors riften für deren Verfahren. (ebend. 
§S. 20— 3,) 272—275. — bei den Rheinischen Ge- 
werbegerichten, s. letz. 
Richteramt, Privatpersonen, welche zu solchem besäbigt 
sind, können in summarischen Prozessen die schristliche 
Klage-
	        
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