Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

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Spoliensachen, (Fortf.) 
— deren Beschleunigung im summarischen Prozeßver= 
sahren. (V. v. 21. Juli 40. §S. 13. Nr. 6.) 294. 295. 
Sportelfreiheit, s. Gebührenfreiheit. 
Spremberger Kreis, die ursprünglich Schlesischen Ort- 
schaften Bloisdorf, Horlitza u. Lieskau in dems. 
gehören nunmehr zum Landarmenverbande der Nieder= 
lausitz. (Regulativ v. 17. Mal 40. §. 1. lit. c.) 232. 
Spritzen, s. Feuerspritzen. 
Sprockhövel, Ort, s. Chausseebau Nr. 12. 
Staatsämter, höhere der Verwaltung, allgemeine An- 
ordnungen über die Befähigung zu denselben. (A. K. O. 
vom 27. Febr. nebst Regulatio vom 1/. Febr. 40.) 199 
bis 210. — (. auch Amter, desgl. Regierungoreferen- 
darien, Regierungsassessoren, Regierungsräthe. 
Staatsanwalte, aus der Zahl der zum höhern Richter- 
amte befähigten Beamten, Bestellung eines solchen bei 
dem Kammergerichte und eines andern bei dem Krimi- 
nalgerichte zu Berlin. (G. v. 17. Juli 40. J. 2.) 208. 
— ihres Amts ist es, bei allen Verbrechen, mit Aus- 
nahme der im §. 21. des vorgedachten Gesetzes bezeich- 
neten leichten Verbrechen, die Ermittelung der Thäter 
herbeizuführen und diese vor Gericht zu verfolgen. (ebend. 
5. 2.) 208. — die Ernennung ders. erfolgt durch des 
Königs Majestät, auf den Antrag des Justizministers, 
dessen Aussicht sie auch in ihrer Amtsführung unterwor- 
sen sind. (ebend. §. Z.) 208. — Beiordnung von Ge- 
hülfen für dies. durch den Justizminister. (ebend. §§. 2. 
u. .) 208. — dies. gehören mit ihren Gehülfen nicht zu den 
richterlichen Beamten. (ebend. §. Z.) 208. — Ausübung 
der den Staatsanwalten zustehenden Rechte und obliegen- 
den erpsiichtngen, (ebend. SS. 4—13. 40. 42. 43. 3 
54. 57. 66. b7. 08.) 208—270. 275. 276. 277. 
279. 
Staatsdienst, in den höhern Amtern der Verwaltung, 
Prüfung, Befähigung und Ausbildung zu demselben. (A. 
K. O. v. 27. nebst Regulativ v. 111. Febr. 40.) 199— 
210. — s. auch Amter, höhere, der Verwaltung. 
Staatsministerium, dasselbe soll zur Ausführung des 
Regulativs v. 14. JFebr. 40. über die Befähigung zu 
den höhern Amtern der Verwaltung das Erforderliche 
anordnen. (A. K. O. v. 27. Febr. 46.) 199. — dem- 
selben ist die Ober= Examinations -Kommission für die 
Prüfung zu höhern Verwaltungsämtern, als Behörde, 
untergeordnet. (Regulativ v. 14. Febr. 10. §. 20.) 206. 
— Berathung in dems. über die Ernennung des Vorsitzen- 
den der gedachten Kommission. (ebend. S. 18.) 205. — 
die Mitglieder desselben haben das Recht, den mündli- 
chen Prüfungen der letztern, so oft sie es angemessen 
finden, persönlich beizuwohnen. (ebend. §. 20.) 206 
Sachregister. 
1846. 
Staatsprüfung, höhere, s. Ober-Eraminations-Kom- 
mission 
Staatsschulden, Hauptverwaltung derselben, s. 
diese. 
Staatsschuldschelne, Preußische, in wieweit deren 
Ankauf für Rechnung der Bank erfolgen kann. (Bank- 
ord. v. 5. Oktbr. 46. §. 99.) 451.f. — der zollverein- 
ten Staaten, Untersuchung und Bestrafung deren betrüg- 
licher Nachahmung oder Verfälschung, sowie der wissent- 
lichen Verbreitung solcher unächten Papiere. (A. K. O. 
v. 20. Septbr. 46. u. Münzkartel v. 21. Oktbr. 45. 
Art. 4.) 477. 480. 
Staatssteuern, s. Steuern. 
  
„Prüfung der zum Re- 
gaierungsreferendariate sich melbenden Kandidaten in ders. 
(Regulativ v. 11. Febr. 46. 8. 2.) 199. 200. 
Staatswissenschaften, Prüfung der zum Regierungs- 
Referendariate sich meldenden Kandidaten in dens. (Re- 
gulativ v. 14. Febr. 46. §. 2.) 200. — desgl. der 
Forstreferendarien. (ebend. s. 13. lit. d.) 203. 
Städteordnung, ältere, vom 19. Novbr. 1808., bei 
deren Bestimmungen verbleibt es bis auf Weiteres hin- 
sichtlich der Aufsicht über die Elementarschulen in der 
Provinz Preußen, sowie bei den Vorschriften der In- 
struktion vom 26. Juni 1811. (Schulordn. v. 11. Dezbr. 
45. S. 36.) 8. 
Städteordnung, revidirte, v. 17. März 1831., deren 
Verleihung an die vereinigte Gemeinde Alt= und Neu- 
Klötze. (A. K. O. v. 24. Apr. 46.) 108.— an die Stadt 
Essen. (A. K. O. v. 28. Aug. 40.) 402. — desgl. an 
die Stadt Mühlheim, an der Ruhr. (A. K. O. v. 4. 
Septbr. 46.) 102. 
Städtische Unterbeamten und Dienerstellen, 
deren Besetzung mit Militair -= Invaliden auch in Neu- 
vorpommern und Rügen. (V. v. 23. Jam. 40.) 25. 
Stallung, Bau und Unterhaltung ders. für Schullehrer, 
deren Stellen in Gemäßheit des §F. 101. der Gemein- 
heitotheilungs-Ordn. v. 7. Juni 1821. mit Land dobirt 
worden. (G. v. 21. Juli 40. §S. 4.) 393. 
Stände, Provinzial-, für die Provinz Westphalen, 
wegen Abänderung der Bestimmungen im §. 25. des 
Gesetzes v. 27. März 1824. über die Anordnung ders. 
und im Art. XlIII. der Verordn. v. 13. Juli 1827., 
wonach für jeden Abgeordneten der Landgemeinden künf- 
tig, anstatt Eines Stellvertreters, deren zwei zu wählen 
sind. (V. v. 19. Juni 46. §. 1.) 237. — desgl. Er- 
mäßigung des Betrages der nach Art. IX. der Verordn. 
v. 13. Juli 1827. von einem Abgcordneten des Standes 
der Landgemeinden zu entrichtenden Grundsteuer auf funf- 
zehn Thaler für die Nreise Wittgenstein, Brilon u. Sie- 
gen. (ebend. §. 2.) B7. — in der Rheinprovinz, 
einige
	        
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