62 Sachregister. 1846.
Steuerinteresse, (Forts.)
tion mitverwalteten Strecke dieser Eisenbahn.
mit Hannover v. 4. Dezbr. 45. Art. 6.) 85.
Stenern, indirekte, Ausbildung derjenigen Regierungs-
Reserendarien in der Verwaltung derselben, welche sich
dafür bestimmen wollen. (Regulativ v. 14. Febr. 46.
8. 14.) 203. f. — deren Erhebung von dem im Inlande
erzeugten Rübenzucker. (V. v. 7. Aug. 40.) 335—342.
— s. auch Rübenzucker. — direkte Staats-Steuern, Be-
freiung des dotationsmäßigen Einkommens der Schullehrer
von solchen. (Schulord. für die Provi z Preußen v. 11.
Dezbr. 45. 8. 16.) 4.
Stiche (Werke der Kunst), Vertrag mit Großbritannien
gegen die unbefugte Vervielfältigung derselben. (v. 13.
Mai 46. Art. I. u. II.) 314—340. — innerhalb des
Preußischen Gebiets rechtmäßig erschienen, deren Einfüh-
rung in Großbritannien gegen die dort angenommenen
Zollsätze. (ebend. Art. IV.) 347. f. — Beitritt des
Königreichs Sachsen zu obigem Vertrage. (Ministerial-
Bekanntmach, v. 27. Aug. 406.) 394. — s. auch Nach-
bildung.
Stiftungen, fromme und milde, fernere Verpflichtung,
deren müßig liegende Gelder bei der Preußischen Bank
gegen 2 Prozent jährl. Verzinsung zu belegen, mit Be-
lassung der Portofrciheit zu letzterm Behufe. (Bankord.
v. 5. Oktbr. 46. §§. 21. 23. 25. u. 26.) 441. 442.
— andern öffentlichen Stiftungen wird auch ferner nur
eine jährliche Verzinsung won zwei Prozent gewährt.
(ebend. Ss. 23. u. 26.) 441. 442. — für die Unter-
haltung von Elementar-Schulen und den Lehrern an den-
selben, rü sichtlich derselben behält es auch ferner sein
Bewenden. (Schulord. für die Provinz Preußen v. 11.
Dezbr. 45. J. 38.) 9.
Stöberitz, ursprünglich Kurmärkischer Ort, im Calauer
Kreise, gehört nunmehr zum Landarmenverbande der
Nieder-Lausitz. (Regulativ v. 17. Mai 46. 8. 1. lit. a.)
252.
Stolberg, Stadt, Ministerial-Bekanntmachung iber die
unterm 31. Dezbr. 45. erfolgte Allerhöchste Bestätigung
des Statuts der daselbst gebildeten Aktien-Gesellschaft
für Bergbau und Zinkfabrikation, (vom 20. Jannar
40.) 20.
Straf= (und Besserungs-; Anstalten, die vorläußge
Abführung der zu Freiheitsstrafen Verurtheilten nach
denselben findet ferner nicht statt. (G. für Berlin v. 17.
Juli 40. §. 105.) 285. — in der Stadt Luckan,
Verwaltung derselben, Aufbringung der Kosten für die-
selbe und Aufnahme von Landstreichern, Bettlern und
Arbeitsscheuen aus der Nieder--Lausitz in dieselbe. (Regu-
lativ v. 17. Mai 46. 88. 12—18.) 255. 2.16. — des.
gleichen Aufnahme der letztern auch aus dem Landarmen-
Straf- (und Besserungs-) Anstalten, (Fortks)
verbande des Cottbuser Kreises. (Regulativ v. 17. Mai
46. SS. 11. 12. 15.) 201. 202.
Strafen, gesetzliche, zu deren voller Erleidung sollen die
vor den Gerichten zu Berlin für schuldig Erklärten ver-
urtheilt werden; jedoch kann bei einer nach der Kri inal-
Ordnung nicht für vollständig zu erachtenden Beweisfüh-
rung, statt der im Gesetz angedroheten Todesstrafe auf
lebenswierige oder zeitige Freiheitsstrafe, statt der lebens-
wierigen Freiheitestrafe aber, auf zeitige Freiheitsstrafe
erkannt werden. (G. v. 17. Juli 40. §. 20.) 271. —
für Ruhestörer bei den Verhandlungen der Gerichtsdepu-
tationen und Gerichtsabtheilungen zu Berlin in Unter-
suchungen wegen angeschuldigter Verbrechen. (G. v. 17.
Juli 40. J. 130.) 269. — für gehörig vorgeladene,
aber ausgebliebene Zeugen in Untersuchungen wegen leich-
ter Verbrechen vor den dazu für Berlin bestellten Eingel-
richtern. (G. v. 17. Juli 40. §. 35.) 274. — deren
Vollstreckung oder Aufhaltung nach Einlegung von Rechts-
mitteln seitens der Angeklagten. (G. für Berlin v. 17.
Juli 46. 9§. 103—105.) 285. — wegen Müinzverbrechen
und Fälschung öffentlicher geldwerther, auf den Inhaber
lautender Papiere, so wie wegen wissentlicher Verbreitung
solcher unächten Papiere. (A. K. O. v. 20. Septbr. 46.
und Münzkartel v. 21. Oktbr. 45.) 477—481. — für
die Verfälschung oder Nachmachung von Bankpapieren,
so wie für die wissentliche Verbreitung von dergleichen
verfälschten oder nachgemachten Papieren. (A. K. O. v.
11. April 46. Nr. ö0.) 154. — (Bankord. v. 5. Oktbr. 40.
§. 120.) 46½. — für Nachdruck, unbefugte Nachbil-
dung oder mechanische Vervielfältigung literarischer und
artistischer Werke, in den Deutschen Bundesstaaten. (Bun-
desbeschluß v. 19. Juni 45. Art. 6. u. Publik.-Patent
v. 10. Janr. 46.) 150. — für nicht gerechtfertigte
Schulversäumnisse. (Schulord. für die Provinz Preußen
v. 11. Dezbr. 45. §S. 4.) 1. 2. — desgl. in Beziehung
auf Soldatenkinder. (ebend. §. 71.) 10. — für Aspi-
ranten des katholischen Priesterstandes, wenn sich solche
der Ableistung der Militairdienstpflicht zu entziehen suchen.
(A. K. O. v. 23. Dezbr. 45.) 21. — für Defraudatio-
nen und Kontraventionen bei der Rübenzucker= Steuer.
(V. v. 7. Aug. 46. S§. 17 —30.) 340—342. — für
Apotheker wegen Übertretung gewisser medizinalpolizeilicher
Vorschriften. (A. K. O. v. 5. Oktbr. 40. Nr. 7.) 610.
— für den Mißbrauch der Schießbaumwolle und ähnli-
cher Präparate, wie des Schießpulvers. (A. K. O. v.
6. Novbr. 46.) 471. — für das Gesinde wegen verwei-
gerter Vorlegung des Gesindebuchs; für die Dienstherr-
schaft wegen verweigerter Eintragung eines Zeugnisses in
bas Gesindebuch. (V. v. 29. Septbr. 40. 886. 4. u. 5.)
48. — für libertretungen der Wiesenordnung für den
Kreis