Sachregister.
Vermögensabtretung, rückslchtlich ders. verbleibt es
zwar für das Verfahren in erster Instanz bei den be-
stehenden Prozeßvorschriften; bei Einlegung von Rechts-
mitteln oder Eintritt abgesonderter Spezialprozesse aber
sind sie gleichfalls nach den Bestimmungen der Verord.
v. 1. Juni 1833. und derjenigen v. 21. Juli 46. zu
behandeln. (§. 29. der letz.) 300.
Verpächter, die demselben im §. 395. Tit. 21. Thl. I.
des A. L. R. beigelegten Rechte eines Pfandgläubigers
erstrecken sich nur auf solche Sachen und Effekten, welche
dem Pächter selbst gehören, oder welche derselbe ohne
Einwilligung des Eigenthümers zu verpfänden befugt ist.
(Dekl. v. 21. Juli 46.) 326.
Verpflegungskosten, für die in die Charité zu Ber-
lin aufgenommenen Kranken, deren unmittelbare Einzie-
hung durch die Charitedirektion von den städtischen Be-
hörden und sonstigen Kommunen. (A. K. O. v. 17. Apr.
45.) 106.
Versetzung, im Dienste, s. Dienstversetzung.
Vertheidiger (Defensoren), deren Zulassung oder Be-
stellung für Angeklagte im mündlichen Verfahren vor den
Gerichten in Berlin. (G. v. 17. Juli 46. §SH. 15. u.
16.) 270. — desgl. in erster Instanz wegen leichter
Verbrechen, vor den dazu kommissarisch bestellten Einzel-
richtern. (ebend. S§s. 27. 28. 32.) 272. 273. 274. —
desgl. wegen schwerer Verbrechen. (ebend. §#. 62. 65.
56. 57.) 277. 278. — desgl. wegen besonders schwerer
Verbrechen. (ebend. §. 64.) 279. — bei angeklagten
Verbrechen, die in dem Gesetze mit einer höhern als
zehnjährigen Freiheitestrafe bedroht sind, muß dem An-
geklagten ein Vertheidiger, falls er einen solchen nicht
selbst erwählt hat, von Amtswegen bestellt werden. (ebend.
8. 69.) 279. — deren Zulassung in Voruntersuchungen ist
unstatthaft. (ebend. S§s. 48. u. 64.) 270. 279. — in
der Appellationsinstanz. (ebend. S# 76. u. 86.) 2860.
282. — desgl. in der Revisionsinstanz, wenn letztere zu-
lässig ist. (ebend. §. 92.) 283.
Verträge (Kauf., Erbzins-, Erbpacht= oder andere Ver-
äußerungsverträge), bei Zertheilung oder Zerstückelung
von Grundstücken, deren Aufnahme seitens der das Hy-
pothekenbuch führenden Gerichte, in Anwendung des §. 2.
des Gesetzes v. Z. Janr. 45. (Allerh. Dekl. v. 7. Aug.
46.) 395.
Vervielfältigung, unbefugte, auf mechanischem Wege,
von literarischen und artistischen Werken, s. Nachdruck und
Nachbildung.
Verwaltungsämter, höhere, allgemeine Anordnungen
über die Befähigung zu denselben. (A. K. O. v. 27.
Febr. nebst Regulativ v. 14. Febr. 46.) 199—210.—
s. auch Amter, desgl. Regierungs-Referendari , Regie-
runge-Assessoren, Regierungsräthe.
1846. 67
Viehhütung, Dotirung der Schullehrerstellen mit sol-
cher. (Schulord. für die Prov. Preußen v. 11. Dezbr.
45. 85. 12. u. 13.) 3. 4. — oder Geldentschädigung
für solche. (ebend. §§. 13. u. 41.) 4. 9.
Villigst. Ort, s. Chausseebau Nr. 10.
Vindikation, derf. sind Banknoten, gleichwie baares Geld,
nicht unterworfen. (Bankord. v. ö. Oktbr. 40. S. 34.) 444.
Volksaufläufe (Aufruhr, Tumulte, Unruhen), bei wel-
chen die bewaffnete Macht eingeschritten oder in Anspruch
genommen ist, Verfahren bei öffentlichen amtlichen Be-
kanntmachungen aus Veranlassung ders. (A. K. O. v.
29. Septbr. 46.) 470. — über diese hinaus oder i
Widerspruch mit denselben sind vor Publikation des re ts-
kräftigen Erkenntnisses keine weitern Veröffentlichungen
zum Drucke zu verstatten. (ebend. Nr. 4.) 470. — Füh-
rung und Erledigung der desfallsigen Untersuchungen im
Bezirfe des Appellationsgerichtshofes zu Coln, nach den
in der Rheinischen Strafprozeßordnung Art. 179. bis
210. u. 479. bis 483. gegebenen Bestimmungen. (V.
v. 6. Apr. 40. §§. 1. u. 2.) 157. — hiernach wird die
Verord. v. 18. Febr. 42. ergänzt, mit Beseitigung der
Verord. v. 30. Septbr. 1830. und anderer etwa ent-
gegenstehenden Vorschriften. (ebend.) 156. 157. — Mit-
wirkung von fünf Richtern bei Abfassung des Erkennt-
nisses in erster, von sleben Richtern bei Fällung desselben
in zweiter Instanz über solche, nach der im §. 6. der
Verord. v. 18. Febr. 42. enthaltenen Bestimmung, wenn
das höchste Maß der gesetzlichen Strafe die Dauer einer
fünfjährigen Freiheitsstrafe übersteigt. (ebend. §. 3.) 157.
Vorberg, ursprünglich Kurmärkis er Ort, im Calauer
Kreise, gehört nunmrhr zum Landarmenverbande der
Niederlausitz. (Regulativ v. 17. Mai 46. §S. 1. lit. a.) 262.
Vorfluth, Gesetz ber deren Anordnung und Verschaf-
sung v. 15. Novbr. 1811., Ergänzung des letztern durch
das wegen des Aufgebots= und Präklusionsverfahrens bei
beabsichtigten Entwässerungsanlagen erlassene Ge-
setz (v. 23. Janr. 46.) 20—28.
Vorladungen, der Parteien in summarischen Prozessen.
(V. v. 21. Juli 46. 66. 2—1. 13. 22. 27.) 291. 292.2914½
297. 298. — in Vagatellsachen, s. Bagatellprozeß. —
von Angeklagten und Zeugen in Untersuchungen vor den
Gerichten zu Berlin, s. Angeklagte und Jeugen.
Vormundschaftliche Gelder, s. Pupillengelder.
Bormundschaftliche Prozesse, in solchen verbleibt
es zwar für das Verfahren in erster Instanz bei den be-
stehenden Prozeßvorschriften; bei Einlegung von Rechts-
mitteln oder Eintritt abgesonderter Spezialprozesse aber,
sind sie gleichfalls nach den Bestimmungen der Verord-
nung v. 1. Juni 1833. und derjenigen v. 21. Juli 46.
zu behandeln. (§. 29. der letz.) 300.
Voruntersuchungen, gerichtliche, s. Untersuchungen.
-r Vor-