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uͤber nachstehende Gegenstaͤnde Beschluͤsse auszufuͤhren oder Vertraͤge definitiv
abzuschließen, nämlich:
) Die Anstellung des Spezialdirektors, der etwaigen Stellvertreter desselben
und aller Beamten oder Hölfsarbeiter, welche für längere Zeit als fünf
Jahre angenommen werden, oder deren jährliche Besoldung mehr als
fünf hundert Thaler Preußisch Kurant oder acht hundert achtzig Gulden
Niederlaändisch Kurant betragt;
b) Kauf und Veräußerung von Immobilien, mit Ausnahme der zum Zwecke
der Bahnanlage und aller dabei erforderlichen Arbeiten und Materialien
zu erwerbenden und respektive erworbenen und später zu jenem Zwecke
nicht mehr erforderlichen Immobilien;
)Festsetzung des Eisenbahntarifs;
ch Vereinbarung mit Unternehmern von Eisenbahnen nach Maaßgabe des
Arrikels vier;
e) Die Bewilligung von Hypotheken.
Artikel 49.
Die Direktionsmitglieder erhalten außer dem Ersate für Reisekosten oder
andere durch ihre Funktionen entstandenen Auslagen eine Entschädigung für ihre
Mühwaltung.
Zuvörderst erhalten diese Entschädigung diejenigen Direktionsmitglieder,
welche nach Arrikel vier und vierzig vorzugsweise 8 Zeit und ihre licci
dem gesellschaftlichen Interesse widmen, dergestalt, daß bis zu drei Viertel des
Gesammtbetrages der Entschaͤdigung diesen Mitgliedern zugetheilt werden kann,
sodann wird sie im Uebrigen nach der Theilnahme an den Direktionssitzungen
normirt, wobei die Theilnahme, wenn sie eine Reise des Direktionsmitgliebes
von wenigstens einer Meile von seinem Wohnsitze erheischt, als doppelt ver-
anschlagt wird.
Nach vorstehenden Grundsaͤtzen hat die Kontrollkommission die jedem
Direktionsmitgliede gebuͤhrende Entschaͤdigung naͤher festzusetzen und herrfi die
im Arrikel vier und siebenzig bezeichneten Betrage zu verwenden.
Die Direktionsmitglieder entrichten für ihre Person kein Fahrgeld auf
der Bahn.
3Zweite Abtheilung.
Die Kontrollkommission.
Artikel 50.
In Gemeinschaft mit der zu Aachen errichteren Aachen-Mastrichter Eisen-
bahngesellschaft wird eine aus zehn Mitgliedern bestehende Kontrollkommission
Jabrganug 1846. ir. 2678.) 10 jaͤhr-