Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

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— 77 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— Nr. 6 
  
(Nr. 2680.) Vertrag zwischen Preußen, Hannover, Kurhessen und Schaumburg-Lippe, über 
die Ausführung einer Eisenbahn von Hannover nach Minden. Vom 
1. Dezember 1845. 
7. Fedr## 1510. 
N.## Seine Königliche Hoheit der Kurprinz und Mitregent von Hessen 
und Seine Durchlaucht der Fürst zu Schaumburg-Lippe sich bereit erklärt ha- 
ben, die Eisenbahn von Hannover nach Minden durch Hochstihre Gebiete zu 
führen, so sind Höchstdieselben im Einverständnisse mit Seiner Majestät dem 
Könige von Preußen und Seiner Mejestät dem Khnige von Hannover der 
zwischen Allerhöchstdenselben über die Errichtung einer Eisenbahn von Hanno- 
ver nach Minden unterm 10. April 1841. zu Berlin abgeschlossenen Ueberein- 
kunft beigetreten, und sind, zur Regelung der dadurch entstehenden, eine ge- 
meinschaftliche Feststellung erfordernden Verhältnisse zu Bevollmächtigten ernannt: 
von Seiner Majestät dem Könige von Preußen: 
Allerhöchstihr Landrath Eduard von Möller; 
von Seiner Majestät dem Könige von Hannover: 
Allerhöchstihr Regierungsrath Karl Ludwig Rudolph Hoppenstedt, Mit- 
glied des Königlich Hannoverschen Guelphenordens vierter Klasse, Rit- 
ter des Koniglich Preußischen rothen Adlerordens drikter Klasse und 
des Herzoglich Braunschweigischen Ordens Heinrichs des Löwen; 
von Seiner Königlichen Hoheit dem Kurprinzen und Mitregenten von Hessen: 
Höchstihr Ober-Berg= und Salzwerksdirektor Heinrich Theodor Ludwig 
Schwedes, Kommandeur zweiter Klasse des Kurfürstlich Hessischen Haus- 
Ordens vom goldenen Lèwen, Ritter des Königlich Preußischen ro- 
then Adlerordens zweiter Klasse, Kommandeur des Großherzoglich Ba- 
denschen Ordens vom Zähringer Löwen, Kommandeur erster Klasse des 
Großherzoglich Hessischen Ludwigordens, Komthur des Großherzoglich 
Schsischen Ordens vom weißen Falken; 
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten von Schaumburg-Lippe: 
Höchstihr Regierungsrath Karl Franz König; 
welche nach vorhergegangener Verhandlung unter dem Vorbehalte der Ratifi- 
kation, über folgende Punkte übereingekommen sind. 
Jobegang 1846. (Nr. 2680.) 12 Ar- 
Ausgegeben zu Berlin den 23. März 1846.
	        
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