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(Xr. 2943.) Allerhoͤchstes Privilegium vom 20. Februar 1848., wegen Ausfertigung auf den
Inhaber lautender Soldiner Kreisobllgationen zum Betrage von 100,000
Rthlr.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen rc. 2c.
Nachdem die Stände des Soldiner Kreises beschlossen haben, die in den Kreis
fallenden Theile der Straßen,
1) von Cüstrin über Neudamm, Soldin, Lippehne und Pyritz nach Stettin,
2) von Soldin über Schönfließ und Königsberg nach Schwedt und
3) von Landsberg über Berlinchen und Bernstein nach Stargard
chausseemäßig auszubauen und die hierzu außer den bewilligten Staats= und
Privatzuschüssen erforderlichen Mittel zum Betrage von 100,000 Rthlrn., ge-
schrieben Einmalhundert Tausend Thalern, im Wege einer Anleihe mittelst
Ausstellung auf jeden Inhab lautender, mit Zinsscheinen versehener Kreis-
Obligationen zu beschaffen, so wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreis-
siände, da sch weder im Interesse der Gläubiger, noch der Schuldner gegen
die Ausführung dieses Beschlusses etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemät=
heit des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Soldiner
Kreisobligationen zum Betrage von Einmalhundert Tausend Thalern in Ap-
points von 50 und 100 Rthlrn., welche nach dem anliegenden Schema aus-
zustellen, mit 3 Prozent zu verzinsen und aus dem vom Kreise aufzubringenden
Tilgungsfonds zu liulgen sind, durch gegenwärtiges Pririlegium Unsere landes-
errliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder In-
ber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Ueber-
tragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Driter.
ertheilen, wird für die Bestiedigung der Inhaber der Obligationen in keinerlei
Weise eine Gewährleistung Seikens des Staats übernommen.
Gegeben Berlin, den 20. Februar 1818.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. Bodelschwingh. v. Düesberg.
Schema.