Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

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Gesetz-Sammlung 
für dle .. 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Jr. 15.— 
  
(Nr. 2955.) Verordnung, betreffend das Verfahren bei politischen und Preßvergehen in der 
Rheinprovinz und die Wiederherstellung des Rheinischen Strafrechts und 
Strafverfahrens bei politischen und Amtsverbrechen. Vom 15. April 1848. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Konig von 
Preußen rc. 2c. 
haben durch den F. 2. der Verordnung vom 6. d. M. bei politischen und 
Preßverbrechen in der Rbeinprovinz die Kompetenz der Geschwornengerichte 
wieder in Wirksamkeit treten lassen, und dieselbe auf politische und Preßvergehen 
ausgedehnt. Um die Ausführung dieser Bestimmung in einer dem Bedürfnisse 
entsprechenden Weise zu sichern, um ferner, in Uebereinstimmung mit den durch 
die Rheinischen Provinzialstände ausgesprochenen Wünschen, das Rheinische 
Strafverfahren wieder herzustellen, und das materielle Strafrecht mit den For- 
men des Verfahrens in Einklang zu bringen, verordnen Wir bis dahin, daß 
mit Zustimmung der künfrigen Volksvertretung ein allgemeines Strafrecht und 
Strafoerfahren eingeführt sein wird, auf den Antrag Unseres Staatsministeriums, 
für den Bezirk des Rheinischen Appellationsgerichtshofes zu Köln, was folgt: 
K. 1. 
Das Rheinische Strafgesetzbuch und die zu dessen Ergänzung oder Ab- 
dnderung vor dem 6. März 1821. erlassenen Gesetze treten in Ansehung aller 
derjenigen Verbrechen, Vergehen oder Uebertretungen wieder in Kraft, welche 
gegen den Staat oder dessen Oberhaupt gerichtet, oder von Geistlichen, oder 
von Studirenden der Universität Bonn begangen sind, oder eine Verletzung der 
Amtsvorschriften enthalten. Es bleiben jedoch die Bestimmungen, welche eine 
Abänderung der Artikel 207. und 208. des Strafgesetzbuchs enthalten, und die 
Verordnungen vom 17. Macz und 6. April d. J. unberührt. 
K. 2. 
Als politische Vergehen im Sinne des §. 2. der Verordnung vom 
6. d. M werden diejenigen Vergehen betrachtet, welche in dem Rheinischen Straf- 
gesetzbuche vorgesehen Kn: , 
1) in dem Buche III. Titel 1. Kapitel 1. und 2. 
Jahrgang 18486. (Nr. 2955.) 18. 20 in 
Ausgegeben zu Berlin den 17. April 1848.
	        
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