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Gesetz-Sammlung
für dle ..
Königlichen Preußischen Staaten.
Jr. 15.—
(Nr. 2955.) Verordnung, betreffend das Verfahren bei politischen und Preßvergehen in der
Rheinprovinz und die Wiederherstellung des Rheinischen Strafrechts und
Strafverfahrens bei politischen und Amtsverbrechen. Vom 15. April 1848.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Konig von
Preußen rc. 2c.
haben durch den F. 2. der Verordnung vom 6. d. M. bei politischen und
Preßverbrechen in der Rbeinprovinz die Kompetenz der Geschwornengerichte
wieder in Wirksamkeit treten lassen, und dieselbe auf politische und Preßvergehen
ausgedehnt. Um die Ausführung dieser Bestimmung in einer dem Bedürfnisse
entsprechenden Weise zu sichern, um ferner, in Uebereinstimmung mit den durch
die Rheinischen Provinzialstände ausgesprochenen Wünschen, das Rheinische
Strafverfahren wieder herzustellen, und das materielle Strafrecht mit den For-
men des Verfahrens in Einklang zu bringen, verordnen Wir bis dahin, daß
mit Zustimmung der künfrigen Volksvertretung ein allgemeines Strafrecht und
Strafoerfahren eingeführt sein wird, auf den Antrag Unseres Staatsministeriums,
für den Bezirk des Rheinischen Appellationsgerichtshofes zu Köln, was folgt:
K. 1.
Das Rheinische Strafgesetzbuch und die zu dessen Ergänzung oder Ab-
dnderung vor dem 6. März 1821. erlassenen Gesetze treten in Ansehung aller
derjenigen Verbrechen, Vergehen oder Uebertretungen wieder in Kraft, welche
gegen den Staat oder dessen Oberhaupt gerichtet, oder von Geistlichen, oder
von Studirenden der Universität Bonn begangen sind, oder eine Verletzung der
Amtsvorschriften enthalten. Es bleiben jedoch die Bestimmungen, welche eine
Abänderung der Artikel 207. und 208. des Strafgesetzbuchs enthalten, und die
Verordnungen vom 17. Macz und 6. April d. J. unberührt.
K. 2.
Als politische Vergehen im Sinne des §. 2. der Verordnung vom
6. d. M werden diejenigen Vergehen betrachtet, welche in dem Rheinischen Straf-
gesetzbuche vorgesehen Kn: ,
1) in dem Buche III. Titel 1. Kapitel 1. und 2.
Jahrgang 18486. (Nr. 2955.) 18. 20 in
Ausgegeben zu Berlin den 17. April 1848.