Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
JNr. 24— 
  
(Nr. 2971.) Allerhöchster Erlaß vom 24. April 1848., betreffend die Erhebung eines 
Chausseegeldes auf der Kommunalchaussee von Opladen über Neukirchen 
und Bourscheid zur Cöln-Berliner Staatsstraße. 
N. die Kommunalstraße von Opladen über Neukirchen und Bourscheid 
zur Cöln-Berliner Staatsstraße bis auf einige Nacharbeiten chausseemäßig aus- 
gebaut worden ist, will Ich den dabei betheiligten Gemeinden Opladen, Neu- 
irchen und Bourscheid das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes für 14 Mei- 
len nach dem für die Staatschaussee'n geltenden Chausseegeld-Tarif verleihen. 
Auch sollen die diesem Tarife angehängten zusätzlichen Bestimmungen auf die 
gedachte Straße Anwendung finden. Der gegenwärtige Befehl ist durch die 
esetzsammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 
Potsdam, den 24. April 1848. ç 
Friedrich Wilhelm. 
A Hansemann. v. Patow. 
n - 
das Finanzministerium und das Minisierium für 
Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 2972.) Allerhöchster Erlaß vom 24. April 1848. wegen Einführung einer Wildpret- 
Steuer in den solche verlangenden mahl= und schlachtsteuerpflichtigen 
Städten. 
D. aus Anlaß der für die Stadt Berlin unterm 8. März v. J. (Gesetz- 
sammlung Seite 195.) gestatteten Erhebung einer zum Besten der Armenkasse 
zu verwendenden Steuer von dem in die hlesige Residenz eingehenden Wildpret 
von Seiten mehrerer anderen Stadte die Genehmigung zur Einführung einer 
Wildpretsteuer nachgesucht worden ist, und sich im Allgemeinen nichts dagegen 
8 erinnern findet, daß bei nachgewiesenem Beduͤrfniß und wenn anderweite 
edenken nicht entgegenstehen, den Staͤdten, in welchen dermalen die Mahl- 
Jahrgang 1848. (Nr. 2971—2973.) 27 und 
Ausgegeben zu Berlin den 7. Juni 1848.
	        
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