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Königsberget Kreis-Obligation
L.itt. NS.
über Rthlr.
Das siändische Chausseebau-Komité des Königsberger Kreises bekennt
sich, Namens des Kreises, auf Grund des Allerhöchst bestärigten Kreistags-
beschlusses vom 30. Juni 1845. durch diese für jeden Inhaber gültige Ver-
schreibung zu einer Schuld von ..Thaler Preuß. Kurant. Die Rückzahlung
dieser Summe erfolgt aus cmmem zu diesem Zwecke gebildeten Tilgungsfonds,
in einer durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung, 6 Monate nach vor-
hergegangener öffentlicher Bekanntmachung gegen Rückgabe dieser Obligation
in Päus Kurant. Bis dahin wird dieselbe jährlich mit 4 Prozent in Preuß.
Kurant verzinst. Die Zinsen werden gegen Rückgabe der der Obligation beige-
fügten Kupons in halbjährigen Terminen bei der Chausseebau-Kasse zu Konigs-
berg i. d. N. gezahlt. Die Bekanntmachung der ausgeloosten Obligationen er-
folgt durch die Allgemeine Preußische, Berliner WVossische und die Berliner
Haude und Spenersche Zeitung, das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu
Frankfurt a. O. und das Königsberger Kreisblatt mit der rechtlichen Wirkung,
daß die Inhaber derselben dadurch #er Annahme der darauf fallenden Kapi-
talien nebst Zinsen zu dem in der Bekanntmachung bezeichneten Termine ver-
pflichtet sind. Im Fall des Eingehens eines oder des anderen der genannten
Bläter bestimmt das Königliche Landraths-Amt Königsberger Kreises, in wel-
chem anderen Blatte anstatt des eingegangenen die Bekannemachungen erfolgen.
Wenn der Betrag dieser Obligation nach erfolgter Kündigung nicht in Lem
fesigesetzten Termine erhoben wird, so kann dieselbe innerhalb der nächsten vier
Fahrr auch in späteren Terminen zur Einlösung prsentirt werden, sie tragt
aber von der Verfallzeit ab keine inzen mehr und verliert dann nach Ablauf
von vier Jahren ganz ihren Werth. Zur Sicherheit der hierdurch eingegan-
genen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem gesammten Vermögen.
Kbnigsberg i. d. N., den
Das Chausseebau-Komité Königsberger Kreises.
Mit 20 Kupons.
Erster Kupon zur Königsberger Kreis-Obligation Litt..
.über . . Rlhlr. Inhaber empfängt am 2. Januar 18.
an halbjaährigen Zunsen ..nTdhaler.
Königsberg i. d. N., den
Das Chausseebau-Komite Königsberger Kreises.
Dieser Kupon wird ungültig, wenn
sein Geldbetrag nicht bis zum 2. Januar
18 . . erhoben worden ist.
(Nr. 2978.)