Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

— 136 — 
Königsberget Kreis-Obligation 
L.itt. NS. 
über Rthlr. 
Das siändische Chausseebau-Komité des Königsberger Kreises bekennt 
sich, Namens des Kreises, auf Grund des Allerhöchst bestärigten Kreistags- 
beschlusses vom 30. Juni 1845. durch diese für jeden Inhaber gültige Ver- 
schreibung zu einer Schuld von ..Thaler Preuß. Kurant. Die Rückzahlung 
dieser Summe erfolgt aus cmmem zu diesem Zwecke gebildeten Tilgungsfonds, 
in einer durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung, 6 Monate nach vor- 
hergegangener öffentlicher Bekanntmachung gegen Rückgabe dieser Obligation 
in Päus Kurant. Bis dahin wird dieselbe jährlich mit 4 Prozent in Preuß. 
Kurant verzinst. Die Zinsen werden gegen Rückgabe der der Obligation beige- 
fügten Kupons in halbjährigen Terminen bei der Chausseebau-Kasse zu Konigs- 
berg i. d. N. gezahlt. Die Bekanntmachung der ausgeloosten Obligationen er- 
folgt durch die Allgemeine Preußische, Berliner WVossische und die Berliner 
Haude und Spenersche Zeitung, das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu 
Frankfurt a. O. und das Königsberger Kreisblatt mit der rechtlichen Wirkung, 
daß die Inhaber derselben dadurch #er Annahme der darauf fallenden Kapi- 
talien nebst Zinsen zu dem in der Bekanntmachung bezeichneten Termine ver- 
pflichtet sind. Im Fall des Eingehens eines oder des anderen der genannten 
Bläter bestimmt das Königliche Landraths-Amt Königsberger Kreises, in wel- 
chem anderen Blatte anstatt des eingegangenen die Bekannemachungen erfolgen. 
Wenn der Betrag dieser Obligation nach erfolgter Kündigung nicht in Lem 
fesigesetzten Termine erhoben wird, so kann dieselbe innerhalb der nächsten vier 
Fahrr auch in späteren Terminen zur Einlösung prsentirt werden, sie tragt 
aber von der Verfallzeit ab keine inzen mehr und verliert dann nach Ablauf 
von vier Jahren ganz ihren Werth. Zur Sicherheit der hierdurch eingegan- 
genen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem gesammten Vermögen. 
Kbnigsberg i. d. N., den 
Das Chausseebau-Komité Königsberger Kreises. 
Mit 20 Kupons. 
Erster Kupon zur Königsberger Kreis-Obligation Litt.. 
.über . . Rlhlr. Inhaber empfängt am 2. Januar 18. 
an halbjaährigen Zunsen ..nTdhaler. 
Königsberg i. d. N., den 
Das Chausseebau-Komite Königsberger Kreises. 
Dieser Kupon wird ungültig, wenn 
sein Geldbetrag nicht bis zum 2. Januar 
18 . . erhoben worden ist. 
  
(Nr. 2978.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.