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Halle andererseits wird die Verguͤtung an die Koͤniglich Saͤchsische ott-
verwaltung nach Maaßgabe der Stipulationen im Artikel 8. des Ver-
trages vom 24. Juli 1843 wegen Benutzung der Scchsisch-Schlesischen
Eisenbahn zur Beförderung der preußischen Ponsendungen erfolgen.
Für den Transit der Preußischen Brief-Packetschlüsse zwischen Berlin
einer= und Prag, Wien und Hof andererseits über Dresden und Leip-
zig werden die bisherigen konventionsmäßigen Vergütungssätze so lange
unverändert beibehalten, als die bestehende Postkonvention zwischen Preu-
ßen und Sachsen in Kraft bleibt. Nach Ablauf derselben ist jedoch für
die gedachten Transit-Briefpackete statt der bisherigen Transugebühr von
1 gGr. pro Loth Brutto 14 Neugroschen pro Loth Seitens der König-
lich Preußischen an die Königlich Sächsische Postverwaltung zu ent-
richten.
4) Sollte die Königlich Preußische Postverwaltung die Eisenbahnroute über
Röderau zum Tranfit von Päckereien und Geldsendungen nach und aus
Böhmen und Bayern zu benutzen Veranlassung finden, so werden diese
Sendungen für dasjenige Porto auf den künftigen Eisenbahnen durch
das Königreich Sachsen befördert werden, welches nach der in dem zwi-
schen den beiderseitigen Postverwaltungen abgeschlossenen vorerwähnten
Vertrage vom 24. Jun- 1843. Artikel 8 bis 12 für die Transitsendun-
en aus und nach Sachsen über Görlitz und Dresden bestimmten Tran-
#wergü#ung sich ergeben wird; auch sollen auf derartige Sendungen die
Artikel 14 bis 17., 19 und 20. des mehrgedachten Vertrages überall
Anwendung finden.
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Artikel 12.
Gegenwärtiger Vertrag soll zur landesherrlichen Genehmigung vorge-
legt und die Auswechselung der darüber auszufertigenden Ratifikationsurkunden
sobald als möglich, spätestens aber binnen sechs Wochen bewirkt werden.
Des zu Urkund ist derselbe von den beiderseitigen Bevollmächtigten un-
terzeichnet und besiegelt worden.
So geschehen Berlin, den 6. März 1848.
Carl Ludotg Gustav Borck. (L. S.)
Friedrich Albert Immanuel Mellin. (L. S.)
August Ludwig von der Reck. (L. S.)
Carl Ludwig Kohlschütter. (L. S.)
Die Auswechselung der Ratifikationsurkunden zu dem vorstehenden Ver-
trage ist am 7. Mai d. J. zu Berlin bewirkt worden.
(Nr. 2961—2983.) (Nr. 2982.)