Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
JNr. 26.—— 
  
(Nr. 2989.) Allerhschster Erlaß vom 20. Mai 1848., betreffend die Anwendung der er- 
mäßigten Portotare für Kreuzbandsendungen mit handschriftlicher Bei- 
fügung des Datums und der Namensunterschrift. 
A. den Antrag des Ministerii für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbei- 
ten bestimme Ich hierdurch, daß die Ermäßigung des Porto auf den vierten 
Theil des Briefporto, welcher nach F. 14. des Regulativs über die Preußische 
Portotare vom 18. Dezember 1821. den unter Kreuzband versandten Preis- 
Kuranten, gedruckten Cirkularien und Empfehlungsschreiben zugestanden ist, bei 
derartigen Vendan en auch dann eintreten soll, wenn außer der Adresse das 
Datum und die Namensunterschrift handschriftlich beigefügt sind. Sonstige 
schriftliche Einschaltungen oder Zusätze haben die Austarirung mit dem vollen 
Briefporto zur Folge. · 
Dieser ErlaßS ist durch die Gesetzsammlung zur oͤffentlichen Kenntniß zu 
bringen. 
8 Sanssouci, den 29. Mai 1848. 
Friedrich Wilhelm. 
v. Patow. 
An das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
Jahrgang 1848. (Ne. 2989—2990.) *30 (Nr. 2990.) 
Ausgegeben zu Berlin den 26. Juni 1848.
	        
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