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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagten.
Nr. 27.
(Nr. 2992.) Allerhöchster Erlaß vom 25. Juni 1848., betressend die Bildung eines neuen
Staatsministeriums und die Ernennung des bisherigen Oberpräsidenten
von Auerswald zum Prästdenten desselben.
Ne der Präsident des Staats-Ministeriums, Staats-Minister Camp-
hausen, so wie die Staats-Minister Graf von Schwerin, von Auers-
wald, Bornemann und Freiherr von Schleinitz, ingleichen der Chef des
Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Freiherr von
Patow, von Mir auf ihren Antrag aus ihren bisherigen Stellungen entlassen
worden sind, habe Ich
1) den Ober-Präsidenten von Auerswald zum Präsidenten des Staats-
Ministeriums und zugleich interimistisch zum Minister der auswärtigen
Angelegenheiten,
2) den Präsidenten der National-Versammlung, Abgerrdneten Milde,
zum Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten,
3) den General-Landschafts-Rarh, Abgeordneten Rodbertus, zum
Minister der geistlichen, Unterrichts= und Medizinal-Angelegenheiten und
4) den Kriminalgerichts-Direktor Maerker zum Justiz-Minister ernannt.
5) Von dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
soll die Verwaltung der landwirthschaftlichen Angelegenheiten getrennt
und ein eigenes Ministerium für diese Angelegenheiten gebildet werden,
dessen Leitung Ich dem Stadt-Syndikus, Abgeordneten Gierke, unter
Ernennung desselben zum Staats-Minister, übertragen habe.
6) Die Leitung des Ministeriums des Innern habe Ich dem Regierungs-=
Präsidenten Kühlwetter, jedoch auf seinen Wunsch nur interimistisch,
übertragen.
Der Finanz-Minister Hansemann und der Kriegs-Minister Frei-
herr von Schreckenstein bleiben in ihren bisherigen Stellungen.
Mein gegenwärtiger Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur oͤffent-
lichen Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 25. Juni 1848.
Friedrich Wilhelm.
Hansemann.
An das Staats-Ministerium.
Jahrgang 1846. (Nr. 2993.) 31
Ausgegeben zu Berlin den 27. Juni 1848.