(Nr. 2998.) Privilegium für die Ausstellung auf den Inhaber lantender Obligationen der
Stadt Bachen, zum Betrage von 100,000 Rehlr. Vom 19. Juni 1848.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen #c. c.
Nachdem der Ober-Bürgermeister und der Gemeinderath der Stadt Aachen
darauf angetragen haben, zur Regulirung des slädcischen Haushalts und zur
Fortsetzung der unternommenen offentlichen Bauten ein Anlehen von 100,000
Thalern aufnehmen und zu diesem Zwecke auf den Inhaber lautende und mit
Zinsscheinen versehene Stadtobligationen ausgeben zu dürfen, so wollen Wir
in Gemäßheit des §. 2. des Gesetzes vom 14 Juni 1833. wegen Aussiellung
oon Papieren, welche eine Zahlungsverbindlichkeit an jeden Inhaber enthalten,
durch gegenwärtiges Privilegium zur Ausstellung von 100,000 Thalern, ge-
schrieben: Einmalhunderttausend Thaler, Aachener Stadtobligationen, wolche,
jiedes Stück zu 25 Thalern, nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit
fünf Prozent jährlich zu verzinsen und, von Seiten der Gläubiger unkündbar,
nach dem festgestellten Tilgungsplan durch jahrliche Verloosung in den Jahren
1853. bis 1872. (inklusive) zu amortisiren sind, Unsere landesherrliche Geneh-
migung mit Vorbehalr der Rechte Dritter ertheilen, ohne jedoch dadurch den
Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung
Seitens des Staates zu bewilligen.
Gegeben Sanssouci, den 19. Juni 1848.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. Auerswald. Hansemann. v. Patow.
Schema.