Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

(Nr. 2998.) Privilegium für die Ausstellung auf den Inhaber lantender Obligationen der 
Stadt Bachen, zum Betrage von 100,000 Rehlr. Vom 19. Juni 1848. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen #c. c. 
Nachdem der Ober-Bürgermeister und der Gemeinderath der Stadt Aachen 
darauf angetragen haben, zur Regulirung des slädcischen Haushalts und zur 
Fortsetzung der unternommenen offentlichen Bauten ein Anlehen von 100,000 
Thalern aufnehmen und zu diesem Zwecke auf den Inhaber lautende und mit 
Zinsscheinen versehene Stadtobligationen ausgeben zu dürfen, so wollen Wir 
in Gemäßheit des §. 2. des Gesetzes vom 14 Juni 1833. wegen Aussiellung 
oon Papieren, welche eine Zahlungsverbindlichkeit an jeden Inhaber enthalten, 
durch gegenwärtiges Privilegium zur Ausstellung von 100,000 Thalern, ge- 
schrieben: Einmalhunderttausend Thaler, Aachener Stadtobligationen, wolche, 
jiedes Stück zu 25 Thalern, nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit 
fünf Prozent jährlich zu verzinsen und, von Seiten der Gläubiger unkündbar, 
nach dem festgestellten Tilgungsplan durch jahrliche Verloosung in den Jahren 
1853. bis 1872. (inklusive) zu amortisiren sind, Unsere landesherrliche Geneh- 
migung mit Vorbehalr der Rechte Dritter ertheilen, ohne jedoch dadurch den 
Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung 
Seitens des Staates zu bewilligen. 
Gegeben Sanssouci, den 19. Juni 1848. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. Auerswald. Hansemann. v. Patow. 
  
Schema.
	        
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