Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

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Schema. 
In der gezenwäntigen Obli- Liti. ## ver Zursizahlung des 
on find die Zinskupons O O„ Kaylsals müssen außer dieser 
zun, Jahre 1877. incia- Aachener Stadt-Obligalion Obligation auch alle Kupons 
aive ausgesertigt und hier uͤber für die noch nicht verfallenen 
brigefügt. Zinsen ausgehändigt werden. 
—— — 
25 Thaler Preuß. Kurant. 
Der unkelheichnete Ober--Bürgermeister und die mitunterzeichneten beiden 
Mitglieder des Ausschusses der Gemeindeverordneten der Stadt Aachen urkun- 
den und bekennen hiermit, daß der Inhaber dieser, in Gemäßheit des landes- 
herrlichen Privilegiums vom ...... . ... 1848. ausgefertigten Schuldverschrei- 
bung, die Summe von fuͤnf und zwanzig Thalern, deren Empfang hierdurch 
von dem unterzeichneten Stadtrentmeister bescheinigt wird, an die Stadrgemeinde 
von Aachen zu fordern hat. 
Die auf fünf Prozent festgesetzten Zinsen werden im Laufe des Monats 
Dezember eines jeden JInhres von der Stadt-Remteikasse hierselbst gegen Rück- 
gabe der ausgefertigten Zinskupons gezahlt. 
Das Kapiral wird, dem feslgeslellten Tilgungsplane gemäß, aus dem 
jährlichen Amortisationsfonds mittelst Verloosung, in den ahren 1853. bis 
incl. 1872. zurückgezahlt, weshalb eine Kündigung Seitens des Gläubigers 
nicht zulässig isi. Für die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet das 
Gesammtvermögen der Stadt. 
Diejenigen Zinsen, welche nicht in den nächsten fünf Jahren, nachdem 
sie verfallen waren, erhoben worden, sind der Stadt verfallen, und sollen zu 
milden Zwecken verwendet werden. 
Aachen, den ten 1848. 
( ) Der Der Ausschuß der Der Stadt- 
Siegel.= Ober-Bürgermeister. Gemeinde-Verordneten. Rentmeister. 
  
(Nr. 2998 — 3000.) (Nr. 2999.)
	        
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