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Schema.
In der gezenwäntigen Obli- Liti. ## ver Zursizahlung des
on find die Zinskupons O O„ Kaylsals müssen außer dieser
zun, Jahre 1877. incia- Aachener Stadt-Obligalion Obligation auch alle Kupons
aive ausgesertigt und hier uͤber für die noch nicht verfallenen
brigefügt. Zinsen ausgehändigt werden.
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25 Thaler Preuß. Kurant.
Der unkelheichnete Ober--Bürgermeister und die mitunterzeichneten beiden
Mitglieder des Ausschusses der Gemeindeverordneten der Stadt Aachen urkun-
den und bekennen hiermit, daß der Inhaber dieser, in Gemäßheit des landes-
herrlichen Privilegiums vom ...... . ... 1848. ausgefertigten Schuldverschrei-
bung, die Summe von fuͤnf und zwanzig Thalern, deren Empfang hierdurch
von dem unterzeichneten Stadtrentmeister bescheinigt wird, an die Stadrgemeinde
von Aachen zu fordern hat.
Die auf fünf Prozent festgesetzten Zinsen werden im Laufe des Monats
Dezember eines jeden JInhres von der Stadt-Remteikasse hierselbst gegen Rück-
gabe der ausgefertigten Zinskupons gezahlt.
Das Kapiral wird, dem feslgeslellten Tilgungsplane gemäß, aus dem
jährlichen Amortisationsfonds mittelst Verloosung, in den ahren 1853. bis
incl. 1872. zurückgezahlt, weshalb eine Kündigung Seitens des Gläubigers
nicht zulässig isi. Für die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet das
Gesammtvermögen der Stadt.
Diejenigen Zinsen, welche nicht in den nächsten fünf Jahren, nachdem
sie verfallen waren, erhoben worden, sind der Stadt verfallen, und sollen zu
milden Zwecken verwendet werden.
Aachen, den ten 1848.
( ) Der Der Ausschuß der Der Stadt-
Siegel.= Ober-Bürgermeister. Gemeinde-Verordneten. Rentmeister.
(Nr. 2998 — 3000.) (Nr. 2999.)