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Gesellschafts-Vertrag
der
Schlesischen Feuerversicherungs-Gesellschaft
zu
Breslau.
Allgemeine Bestimmungen.
K. 1.
Firma und Zweck.
Unter der Firma:
. „Schlesische Feuerversicherungs-Gesellschaft“
fritt eine Aktiengesellschaft mit kaufmaͤnnischen Rechten zusammen, deren Zweck
es ist, unbewegliche und bewegliche Gegenstaͤnde, insbesondere auch auf dem
Landtransporte befindliche Guͤter, gegen Feuersgefahr zu versichern.
g. 2.
Domizil und Gerichtsstand.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Breslauz das dortige Stadtgericht ist
orum.
g. 3.
Gesellschaftsfonds.
Der Fonds der Gesellschaft besteht in einem Kapitale von Zwei Millio-
nen Thaler Pr. Kurant, welches jedoch durch Zeichnung auf 2000 Sctück Aktien,
jede zu 1000 Thaler, zusammengebracht wird. Für den Fall eintretenden Be-
dürfnisses wird der Generalversammlung das Recht vorbehalten, mit Geneh-
Wmigung der Staatsbehörde den Gesellschaftsfonds um Eine Million Thaler
Pr. Kurant durch weitere Unterbringung von 1000 Stück Aktien, jede zu
1000 Thaler, zu erhöhen.
ihr F
K. 4.
Geschäftsbeginn.
Die Gesellschaft beginnt ihre Geschäfte, sobald mindestens die Hälfte der
durch Zeichnung zu beschaffenden 2000 Stäck Akrien untergebracht und die
hierauf zu leistenden baaren Einschüsse von Zwanzig Prozent G. 7.) einge-
zahlt sind.
K. 5.
Oeffentliche Bekanntmachungen.
Alle in Gemüßheit des Statuts zu bewirkenden öffentlichen Bekamt-
(N.. 3001.) 34* machun-