Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

— 184 — 
Lit. A. 
Schema des Wechsels. 
  
(Ort), den (Monat) 184 
In Folge der von mir laut §&. 7. des Statutes der Schlesischen Feuer- 
Versicherungs-Gesellschaft eingegangenen Verpflichtung zahle ich gegen diesen 
Wechsel, ackr Wochen nach erfolgter gänzlicher oder theilweiser Aufkündigung, 
an die Direktion der gedachten Gesellschaff oder deren Ordre in Breslau, die 
Summe von Achthundert Thaler Kurant, oder den von der Direktion mir ge- 
kündigten mindern Betrag. Werth vollständig empfangen. 
(Name des Ausstellers.) 
Lit. B. 
Schema der Aktie. 
Aktie 145#... 
der 
Schlesischen Feuer-Versicherungs = Gesellschaft 
über 
Ein Tausend Thaler Preußisch Kurant. 
Inhaber dieser Aktie (Namen und Charakter des Abktionairs) 
nimmt nach Bestimmung des Gesellschafts-Statutes verhältnißmäßigen Antheil 
an dem gesammten Eigenthum, dem Gewinne und Verluste der Gesellschaft. 
Die Aktie kann ohne Genehmigung der Direklion der Gesellschaft nicht verdußert 
werden, auch nimmt die Gesellschaft von Verpfändung der Akrie keine Notiz, 
berhawdelt vielmehr nur mit dem aus dem Aktienbuche konstirenden Eigenthümer 
er Aktie. 
Die Direktion der Schlesischen Feuerversicherungs-Gesellschaft. 
N. N. N. N.
	        
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