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(Nr. 3013.) Allerhöchster Erlaß vom 31. Juli 1848., betreffend die Abschaffung der gehei-
men Konduitenlisten in der Eivilverwaltung.
A. den Bericht des Staatsministeriums vom 14. Juli c. erkläre Ich Mich
damit einverstanden, daß die seither stattgefundenen geheimen Konduitenlisten in
der Civilverwaltung abgeschafft werden. Das Staatsministerium hat diesen
Meinen Erlaß, welcher in die Gesetzsammlung aufzunehmen ist, zur Aus-
führung zu bringen.
Bänsseneh den 31. Juli 1848.
Friedrich Wilhelm.
v. Auerswald. Hansemann. Frhr. v. Schreckenstein. Milde. Märcker.
Giercke. Kühlwetter.
Für den Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten
v. Ladenberg.
An das Staatsministerium.
(Nr. 3014.) Gesetz, betreffend die Sistirung der nach den Verordnungen vom 7. März 1843.,
wegen Theilung gemeinschaftlicher Jagddistrikte, eingeleiteten Regulirungen.
Vom 3. August 1848.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen 2c. ꝛc.
verordnen auf den Antrag der zur Vereinbarung der Preußischen Staatsver-
fassung berufenen Versamulung, nach Anhörung Unseres Staatsministeriums,
was folgt:
Ale auf Grund der Verordnungen vom 7. März 1843., wegen Thei-
lung gemeinschaftlicher Jagddistrikte in der Provinz Westphalen und in den
zum sländischen Verbande der Kur= und Neumark Brandenburg, und des
Markgrafthums Niederlausitz, sowie der Provinz Sachsen gehörigen Landes-
theilen, eingeleiteren, noch nicht beendeten Regulirungen werden sistirt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck-
tem Königlichen Insiegel.
Gegeben Charlotrenburg, den 3. August 1848.
(LI. S.) Friedrich Wilhelm.
v. Auerswald. Hansemann. Frhr. o. Schrecken stein. Milde. Märcker.
Gierke. Kühlwetter.