— 203 —
Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 34.
(Nr. 3016.) Allerhöchstes Privilegium vom 31. Mai 1848. wegen Ausfertigung auf den
Inhaber lautender Cölner Stadtobligationen, zum Betrage von 200,000
Thalern.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen rc. 2c.
Da der Oberbürgermeister und der Gemeinderath der Stadt Cöln dar-
auf angetragen haben, zu verschiedenen, für Rechnung der Stadt auszuführen-
den öffentlichen Arbeiten eine Anleihe mittelst auf den Inhaber lautender und
mit Zinsscheinen versehener Stadtobligationen aufnehmen zu dürfen, so erthei-
len Wir in Gemäßheit des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. wegen
Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber
enthalten, zur Ausstellung von auf den Inhaber lautender Cölner Stadtobli-
gationen zum Betrage von Zweihunderttausend Thalern, und zwar in Schei-
nen zu 50 Thalern, oder zu einem durch 50 theilbaren Betrage, welche nach
dem hier folgenden Schema auszustellen und mit fünf vom Hundert jährlich zu
verzinsen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Gench-
migung mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Obligatio-
nen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums
nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte
Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen in
keinerlei Weise eine Gewährleistung Seitens des Staars übernommen.
Gegeben Sanssouci, den 31. Mai 1848.
(. S.) Friedrich Wilhelm.
v. Auerswald. Hansemann. v. Patow.
Jahrgang 14818. (Nr. 3016.) 39 Schema.
Ausgegeben zu Berlin den 19. August 1848.