Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 34. 
  
(Nr. 3016.) Allerhöchstes Privilegium vom 31. Mai 1848. wegen Ausfertigung auf den 
Inhaber lautender Cölner Stadtobligationen, zum Betrage von 200,000 
Thalern. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen rc. 2c. 
Da der Oberbürgermeister und der Gemeinderath der Stadt Cöln dar- 
auf angetragen haben, zu verschiedenen, für Rechnung der Stadt auszuführen- 
den öffentlichen Arbeiten eine Anleihe mittelst auf den Inhaber lautender und 
mit Zinsscheinen versehener Stadtobligationen aufnehmen zu dürfen, so erthei- 
len Wir in Gemäßheit des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. wegen 
Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber 
enthalten, zur Ausstellung von auf den Inhaber lautender Cölner Stadtobli- 
gationen zum Betrage von Zweihunderttausend Thalern, und zwar in Schei- 
nen zu 50 Thalern, oder zu einem durch 50 theilbaren Betrage, welche nach 
dem hier folgenden Schema auszustellen und mit fünf vom Hundert jährlich zu 
verzinsen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Gench- 
migung mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Obligatio- 
nen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums 
nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. 
Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte 
Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen in 
keinerlei Weise eine Gewährleistung Seitens des Staars übernommen. 
Gegeben Sanssouci, den 31. Mai 1848. 
(. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. Auerswald. Hansemann. v. Patow. 
  
Jahrgang 14818. (Nr. 3016.) 39 Schema. 
Ausgegeben zu Berlin den 19. August 1848.
	        
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