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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staatcen.
Nr 36.—
(Nr. 3021.) Privilegium wegen Emission von 1,000,000 Rtblein. Prioritätsobligationen
für die Berlin-Hamburger Eisenbahngesellschaft. Vom 11. August 1848.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen ꝛtc. ꝛc.
Nachdem von Seiten der unter dem 28. Februar 1845. von Uns besslaͤtigten
Berlin-Hamburger Eisenbahngesellschaft auf Grund des in der Generalver-
sammlung vom 31. Mai 1848. gefaßten Beschlusses darauf angetragen wor-
den ist, derselben für die gaänzliche Vollendung der Bahn, für die Herstellung
der damit im Zusammenhange stehenden Bauwerke, für die Vervollständigung
der Betriebsmiltel, sowie endlich für die Beschaffung eines Betriebsfonds die
Aufnahme eines Darlehns von 1,000,000 Rthlr. geschrieben: einer Million
Thalern Kurant gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zins-
kupons versehener Prierikäespbligationen, und zwar von 5000 Stäck zu 200
Rchlr. zu gestatten, so ertheilen Wir, in Berücksichtigung der Gemeinnützigkeit
jenes Unternehmens in Gemäßheit des H. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833.
und des F. 6. des Gesellschaftsstatuts vom 28. Juli 1843. durch gegenwärti=
ges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Emission der gedach-
ken Obligationen, indem Wir zugleich den, die näheren Bedingungen und Maaß-
aben enthaltenden, unter dem 10ten, 15ten, 20 sten, 23sten, 20sien und Z29ste#n
Jumi 1848. notariell vollzogenen anliegenden Nachtrag zum Statut in allen
Punkten hierdurch bestätigen.
Die gegenwärtige Genehmigunge- und Bestätigungsurkunde ist mit dem
Nachtrag zum Statut durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen.
Gen Sanssouci, den 11. August 1848.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
Hansemann. Milde.
Jahrgang 1968. (Nr. 3021.) 4 Nach-
Ausgegeben zu Berlin den 29. August 1848.