Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

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(Nr. 3023.) Privilegium für die Ausstellung auf den Inhaber lautender Schuldverschrei- 
bungen der Stadt Danzig zum Betrage von 100,000 Rithlr. Vom 22. 
August 1848. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen rc. 2. 
Nachdem der Magisirat und die Stadtverordneten der Stadt Danzig 
darauf angetragen haben, zur Forrsetzung der eingeleiteren öffentlichen Arbeiten 
und zur Errichtung eines städtischen Leihamts ein Darlehn von 100,000 Rrhlr. 
aufzunehmen, und zu diesem Zwecke auf den Inhaber lautende und mit Zins- 
scheinen versehene Stadtobligationen ausgeben zu dürfen, so wollen Wir in 
Gemäßheit des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. wegen Aussiellung 
von Papieren, welche eine Zahlungsverbindlichkeit an jeden Inhaber enthalten, 
durch gegenwärtiges Privilegium zur Aussiellung von 100,000 Rehlr., Einmal- 
hunderktausend Thalern Danziger Sradtobligationen, welche nach dem anliegen- 
„den Schema und zwar 666 Stück zu 100 Rehlr. und 608 Stück zu 50 Rlhlr. 
auszufertigen, mit fünf vom Hundert jährlich zu verzinsen, und, von Seifen 
der Gläubiger unkündbar, mit jährlich Eins vom Hundert durch jährliche Ver- 
loosung zu tilgen sind, Unsere landesherrliche Genehmigung mit Vorbehalt der 
Rechte Dritter ertheilen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen 
in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats 
zu bewilligen. 
Sanssouci, den 22. August 1848. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
Hansemann. Milde. Kühlwetter. 
  
. Schema.
	        
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