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Statut
des
Abr. Schaaffhausenschen Bankvereins.
Die Glaͤubiger des Handlungshauses A. Schaaffhausen zu Koͤln ver-
zichten auf das Recht zur gerichtlichen Klage und Beitreibung ihrer Forderun-
en, sowie auf saͤmmtliche Vortheile und Vorzugsrechte, welche sie seit dem
9. Maͤrz 1848., als dem Tage der Zahlungssuspension des Handlungshauses
A. Schaaffhausen, die Einen zum Nachtheil der Anderen in irgend einer Weise
errungen haben. Fruͤher erworbene Privilegien und Pfandrechte koͤnnen nach
wie vor geltend gemacht werden.
Das Handlungshaus A. Schaaffhausen verpflichtet sich im Einverstaͤnd-
nisse mit dem, durch die Glaͤubiger zu waͤhlenden, aus sieben Mitgliedern be-
stehenden provisorischen Komité, sogleich fuͤr eine Summe von mindestens 15
Million Thaler dazu geeignete Bestandtheile seines Vermoͤgens in der Art zur
öffentlichen Versteigerung zu bringen, daß jedem Ankäufer die Befugniß zur
Kompensation liquider Vorderungen an A. Schaaffhausen gegen den von ihm
zu zahlenden Kaufpreis zusteht.
Konstituirung einer Gesellschaft, Firma, Sitz, Dauer.
KS. 1.
Diejenigen Kreditoren, welche durch die erwähnte Kompensation nicht zu
ihrer Befriedigung gelangen, treten mit den Theilhabern des Hauses A. Schaaff-
hausen in das Rechoeverhdlnmi einer anonpmen Sozietat, welche die Fort-
setzung des Bankgeschäfts zum Gegenstande han und auf welche die Vorschrif-
ten des Gesetzes vom 9. November 1843. über die Aktiengesellschaffen Anwen-
dung finden. 6.2
Die Sozietaͤt fuͤhrt die Firma:
A. Schaaffhausenscher Bankverein.
g. 3.
Ihr Sitz ist zu Koͤln am Rhein.
g. 4.
Die Dauer der Soztst ist auf 20 Jahre festgesetzt, deren Lauf mit
dem Tage beginnt, an welchem die Genehmigung der Staatsregierung bekannt
gemacht wird. Sie kann durch Beschluß einer zu diesem Zwecke besonders an-
gekündigten Generalversammlung verlängert oder abgekürzt werden.
Fonds der Sozietckt.
§. 5.
Das Kapital der Soziekät besteht aus dem Kesammen Aktivvermögen
des Handlungshauses A. Schaaffhausen und seiner Theilhaber, sowie dasselbe
in