— 240 —
. 36.
Alle Ausfertigungen, Wechsel, Effekten und andere Akten der Gesellschaft
werden von einem der Direktoren unterzeichnet.
K. 37.
Die Direktion erhalt für ihre Mühewaltung 30 péCt. des sich aus der
Jahresbilanz ergebenden Reingewinnes, wenn derselbe die Summe von 50,000
Rehlr. nicht übersieigt, von dem Ueberschusse dagegen nur 15 pCt.
Die Gesellschaft garantirt jedoch jedem der Direktoren eine Summe von
2000 Rechlr. jährlich.
Die Direktoren müssen dem Bankgeschäfte ihre ganze Thätigkeit widmen
und dürfen keine anderen Geschafte für eigene Rechnung betreiben.
Von dem Administrationsrathe.
K. 38.
Der Administrationsrath besteht aus 15 Mitgliederm, die nur aus den
stimmberechtigten Aktionairen gewählt werden dürfen.
S. 39.
Der dritte Theil der Mitglieder tritt jährlich aus und wird durch eine
neue Wahl ersetzt; bis die Reihenfolge des Austritts nach Amcsdauer sich ge-
büldet hat, entscheidet das Loos.
S. 40.
Die Mitglieder des Administrationsrathes mässen für 1000 Rthlr. Aktien
bei der Direktion deponiren, welche während der Amtsdauer außer Kurs ge-
setzt worden. .
41.
Die Wahl der Mitglieder des Administrationsrathes erfolgt durch die
Generalversammlung vermiklelst geheimer Stimmenabgabe. Bei vorkommen-
den Vakanzen ist der Administrarionsrath befugk, durch provisorische Wahl die
Zahl seiner Mitglieder aus den Aktionairen bis zur nächsten Generalversamm-
lung zu ergänzen. K
Der Administrationsrath wählt jährlich aus seiner Mitte einen Präfi-
denten und einen Vice-Präftdenten.
A. 43.
Der Administrationsrath versammelt sich regelmätzig alle zwei Monate
in Köln auf Einladung des Präsidenten oder, in dessen Abwesenheit oder Ver-
binderung, des Vice-Präsidenten. Außergewöhnlich, wenn einer von Beiden
die Berufung für nöthig erachtet, oder wenn dieselbe von wenigstens drei Mit-
gleeren schn#stlich beantragt wird, oder endlich wenn die Drrektion darauf
antraͤgt.
K 44.