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Tarif
zur Erhebung des Hafen= und Brücken-Aufzugsgeldes in Stettin.
1. A (d wird beim Ei das biet Aund
liche Siiln Hasengel W eim Eingange in das Hafengebiet (zusätz-
A. Von Schiffen und anderen Wasserfahrzeugen, ohne Rücksicht darauf, ob
sie beladen oder unbeladen sind:
1) von Dampfschiffen, Seeschiffen Leichterfahrzeugen und Sebbten
a. Von 3 bis einschließlich 25 Schiffs- ür jede
lasten Tragfahigkeit .. . . .. . .. — Sgr. 6 Pf. **
b. von mehr als 25 Schiffslasten Trag- last Trag-
fdhigkett: 1 = 6 = fahigkeit.
2) von Odelrähnen und anderen Stromfahrzeugen,
a. Von 0 bis einschließlich 15 Schiffslasten
Tragfähigkict 5 S für jedes
D. von mebs als 15 Schiffslasten Tragfähig- Fahrzeug.
keit HSHH 9 *
3) Regelmaͤßig fahrende Dampfschiffe koͤnnen nach Wot statt der Ab-
gabe für jede einzelne Fahrt eine jährliche Abfindung von 2 Rlhlrn.
für jede Schiffslast Tragfähigkent entrichten.
B. Von Waaren, welche auf Fahrzeugen zu Wasser oder geflößt eingehen:
von jedem Zentner Sechs Pfennige.
Ausnahmsweise wird gezahlt für den Zentner:
Dka........................................... — Sgt. 4Pf.
2) Farbehblrger . .. .. - 3 =
3) Noheisens Galmei, Graphit, rohen Schwefel, Kno-
chenschwärze, Knochen, Braunstein, Oelkuchen, ge-
brannten Gips, geschemme Kreide, Harz, Cichorien,
ordinaire Erdfarben, Wasserblei, Schwerspat. — 2 -
4) Gipssteine, Düngergips, Thon, Zuckererde . . — = O
für die —ie
5) Leinsaahen — — S l Vf.
————-- . . ..
7) Theer ........................................... —- 2
8) Zu ........................................... —- 2 -
9).........·.............................·... —-6-
105 Branpwein und Essig, inlandischen, für das Orhoft
von 180 Quart, oder nach der Wahl des Zahlungs-
Pplichtigen für 5 Zenenrmmmm... . 1 6
11) alle