Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

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(Nr. 3031.) Allerhöchste Urkunde vom 1. September 1848., betreffend die Bestätigung des 
fünften Nachtrages zu den Statuten der Oberschlesischen Elsenbahngesell- 
schaft, nebst diesem Nachtrage. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von 
Preußen 2c. v. 
Nachdem die Oberschlesische Eisenbahn-Gesellschaft in der General- 
Versammlung vom 20. Juni 1849 beschlossen hat, unter Abänderung des §. 1. 
des am 12. Febrmar 1847 von Uns bestätigten Nachtrages zu dem Gesell- 
schafts-Statute das zur vollständigen Ausführung und Ausrüstung der Bahn 
von Oppeln bis zur Landesgrenze in der Richtung auf Krakau erforderliche 
Anlage-Kapital auf die Summe von 6,150,000 Thaler festzusetzen und somit 
die in dem erwähnten §. 1. auf 4,500,000 Thaler bestimmten Fonds noch um 
1,650,000 Thaler zu erhöhen, wollen Wir zu dieser Erhöhung des Grund- 
Kapitales der Oberschlesischen Eisenbahn-Gesellschaft hierdurch Unsere Geneh- 
migung ertheilen. Zugleich wollen Wir genehmigen, daß der gedachte Mehr- 
bedarf von 1,650,000 Thalern durch Ausgabe von 16,500 Stück neuer, auf 
den Inhaber lautender Aktien, jede zu 100 Thaler, nach den näheren Bestim- 
mungen des anliegenden, auf Grund des Beschlusses der General -Versamm- 
lung ausgefertigten Nachtrages zu dem Gesellschafts = Stature beschafft werde, 
zneden vorgedachten Nachtrag mit Vorbehalt der Rechte Dritter hierdurch 
estatigen. 
Die gegenwärtige Genehmigung und Bestätigung soll mit dem Nach- 
trage zum Statute durch die Gesch-Sammung bekannt gemacht werden. 
Gegeben Sanssouci, den 1. September 1848. 
(I. S.) Friedrich Wilhelm. 
Hansemann. Wilde. 
Fuͤnfter
	        
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