Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
Nr. 45. — 
  
(Nr. 3040.) Allerhöchstes Privilegium für die Ausstellung auf den Inhaber lautender 
Obligationen der Stadt Groß-Glogau zum Betrage von 50,000 Rchlr. 
Vom 25. August 1848. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Konig von 
Preußen rc. 2. 
Nachdem der WMagistrat der Stadt Groß-Glogau darauf angetragen 
hat, zur Regulirung des slädtischen Haushaltes und zur Fortsetzung der unternom- 
menen offentlichen Bauten ein Anlehen von 50,000 Rthlr. aufnehmen, und zu 
dem Zwecke auf den Inbaber lautende Stadt-Obligationen ausgeben zu dür- 
fen, so wollen Wir, in Gemäßheit des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833., 
wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungs-Verbindlichkeit an je- 
den Inhaber enthalten, durch gegenwü#iges Prioilegimm zur Ausstellung von 
50,000 Rrhlr. geschrieben: Fünfzigtausend Thaler Groß-Glogauer Stadt“- 
Obligationen, welche, jedes Stück zu 100 Rehlr., nach dem anliegenden Schema 
auszufertigen, mit 5 pCt. jährlich zu verzinsen und, von Seiten der Gläu= 
biger unkündbar, vorbehaltlich einer früheren Einlösung nach dem festgestellten 
Tilgungsplane durch jährliche Ausloosung in den Jahren 1819 — 1673. ein- 
schließlich zu amortisiren sind, Unsere landesherrliche Genehmigung mit Vorbe- 
halt der Rechte Dritter ertheilen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obli- 
gationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des 
Staats zu bewilligen. 
Gegeben Sanssouci den 25. August 1848. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
Hansemann. Milde. Kühlwetter. 
  
Jahrgang 1846. (Nr. auao.) 51 Schema. 
Ausgegeben zu Berlin den 12. Oktober 1848.
	        
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