Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

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Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhandigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Königlichen Insiegel. 
Gegeben Sanssouci, den 9. Oktober 1848. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. Pfuecl. Eichmann. v. Bonin. Kisker. Graf Dönhoff. 
Für den Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten: 
v. Ladenberg. 
  
(Nr. 3049.) Allerhschster Erlaß vom 9. Oktober 1848., die Amnestie für alle in der Pro- 
vinz Posen bis zum 1. Juli d. J. begangenen politischen und damit in 
Verbindung stehenden Vergehen und Verbrechen betreffend. 
N die letzte Insurrektion im Großherzogthum Posen völlig gedampft 
worden, will Ich zum Zweck der Herbeiführung einer gänzlichen Pazifikation 
der Provinz und Versöhnung der beiden, dieselbe bewohnenden Volksstämme, 
und mit Rücksicht auf die in dem Berichte des Staatsministeriums vom 9. d. 
Mts. hervorgehobenen sonstigen Motive, für alle in der Provinz Posen bis 
zum 1. Juli d. J. begangenen politischen und damit in Verbindung stehen- 
den anderen, insbesondere die zum Zwecke oder bei Gelegenheit der Unter- 
drückung des Aufstandes begangenen Vergehen und Verbrechen Straflosigkeit 
und Verzeihung hiermit eintreren lassen. Gegen unmittelbare und mittelbare 
Staatsbeamte, sowie gegen Offiziere, Geistliche und Lehrer an öffentlichen 
Schulen, welche sich bei der Insurrektion betheiligt haben, soll zwar die ge- 
richtliche Untersuchung eingeleitet und beziehungsweise fortgeführt, jedoch keine 
härtere Strafe als die Dienstentlassung erkannt werden. 
Sanssouci, den 9. Oktober 1848. 
Friedrich Wilhelm. 
v. Pfuel. Eichmann. o. Bonin. Kisker. Gr. v. Dönhoff. 
Für den Minister der geistlichen Angelegenheiten: 
v. Ladenberg. 
An das Staatsministerium.
	        
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