Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1848. (39)

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Pflicht gemacht, die Untersuchung und Besirafung der Forst= und Jagdfrevel 
in jedem einzelnen Falle so schleunig vorzunehmen, als es nach der Verfassung 
des Landes nur irgend moͤglich sein wird. 
Artikel 7. 
Gegenwärtige, im Namen Seiner Majestät des Königs von Preußen 
und Seiner Hoheit des Herzogs von Sachsen-Koburg-Gotha zweimal gleich- 
lautend ausgefertigte Erklärung soll nach erfolgter gegenseitiger #uswechselang, 
Kraft und Wirksannkerr in den beiderseitigen Landen erhalten und zu dem Ende 
sofort öffentlich bekannt gemacht werden. 
Berlin, den 21. Dezember 1847. 
(I. S) 
Konigl. Preußisches Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. 
Frhr. v. Canitz. 
Vorstehende Erklärung wird, nachdem dieselbe gegen eine übereinstim- 
mende Erklärung des Herzoglich Sachsen-Koburg-Gothaischen Staats-Ministe- 
riums ausgewechselt worden ist, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Berlin, den 21. Dezember 1847. 
Der Staaks= und Kabinetsminister für die auswärtigen 
Angelegenheiten. 
Frhr. v. Canitz. 
 
	        
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